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    Mehr zu: BA Musik, Jazz

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Bachelor Musik, Jazz

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Jazz an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) zu entnehmen.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Angaben zur Person

        • Schulbildung
        • Musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen
        • Band-Erfahrung
        • Freizeitbeschäftigungen
        • etc.
      2. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst), das folgende Fragen beantwortet:
        –    Was bedeutet mir Musik, insbesondere «Jazz»?
        –    Warum möchte ich an der ZHdK Jazz studieren?
        –    Wie stellen ich mir meine berufliche Tätigkeit vor?

      3. Video-Portfolio, siehe unter «Eignungsprüfung Jazz»

      4. Bei aussergewöhnlicher künstlerischer Begabung und guter Allgemeinbildung werden auch Kandidierende, die keinen der erforderlichen schulischen Abschlüsse vorweisen können, zur Prüfung zugelassen. In diesem Fall ist bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung ein schriftliches Gesuch mit einer genauen Begründung des Studiumswunsches an die Direktion des Departements Musik zu stellen und mit den übrigen Dokumenten einzureichen.

      5. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      6. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      7. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      8. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      9. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      11. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      12. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

      Anmeldeschluss ist der 01. März.
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert.
      Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Eignungsprüfung ist der erste Schritt zum Musikstudium im Major Jazz.
      In den verschiedenen Abschnitten der Prüfung evaluieren wir die musikalischen, kreativen, instrumental-/gesangstechnischen und sozialen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten.

      Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen. 
      Im Major Jazz werden in der Regel 10–12 Studierende pro Jahrgang aufgenommen.

      Grundsätzlich können sich Sänger:innen und Instrumentalist:innen aller gängigen Jazz-Instrumente für einen Studienplatz bewerben.

      Kann einer Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholt werden.

      Wichtig zu wissen: Kandidierende, die im Anschluss an die Bachelor-Aufnahmeprüfung keinen Studienplatz erhalten, werden bei Interesse nicht automatisch im PreCollege Musik aufgenommen. Wir empfehlen, sich gegebenenfalls unbedingt und vollständig auch für das PreCollege Musik bis 1. März anzumelden.
       

      Zulassung zur Eignungsprüfung anhand eines Video-Portfolios als Teil der Online-Anmeldung

      Alle Kandidierenden präsentieren sich und ihre Musik in einem selbständig produzierten Video (max. 15 Minuten) mit folgendem Repertoire:

      • 1 Stück freier Wahl mit Play-Along Begleitung oder Ensemble-Aufnahme
      • 1 Stück aus dem Jazz-Standard Repertoire mit Play-Along Begleitung oder Ensemble-Aufnahme. Tempo: Medium Up. Mindestens 1–2 Chorusse Improvisations-Anteil.
      • 1 Solo Performance

      Das Video wird mit den restlichen Unterlagen bei der Online-Anmeldung bis spätestens 1. März via Link zu einer Streaming-Plattform (YouTube, etc.) eingereicht. 
      Der Link muss bis zum 31. Mai abrufbar sein.

      Alle Performances müssen vollständig, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden.


      Technische Anforderungen

      • Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden – die Hände und das Gesicht der/des Musiker:in müssen sichtbar sein.
      • Aufnahmen dürfen mit dem Mobiltelefon, Kamera oder Laptop-Computer gemacht werden. 
      • Die Verwendung eines Stereo-Mikrofons ist erwünscht.
      • Die Qualität und Format der Aufnahmen sollen folgenden Kriterien entsprechen: HD Video (720p; 1080i; 1080p) mit 265 kbit/s Klangauflösung 

      Die Jury bewertet

      • die Exzellenz der instrumentalen / vokalen Performances,
      • die musikalische Eigenständigkeit / Wiedererkennbarkeit,
      • das künstlerische Potenzial / die Individualität der eigenen Musik / der Interpretationen

      Nach Sichtung aller Video-Portfolios entscheidet die Jury, ob die Kandidat:innen die erforderlichen künstlerischen Anforderungen für das Studium erfüllen und sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden oder nicht. 

      Achtung:
      Vor der Zulassung zur Eignungsprüfung werden zunächst die eingereichten Unterlagen durch die Hochschuladministration auf Vollständigkeit geprüft.
      Die Hochschuladministration teilt daraufhin den Kandidierenden und der Prüfungsjury mit, ob die Unterlagen korrekt sind und die Kandidatin / der Kandidat zur fachlichen Evaluation, also der Sichtung des Video-Portfolios durch die Jury, freigegeben wird.

      Dies ist lediglich eine administrative Vorabklärung und nicht die Zulassung zur Eignungsprüfung durch die Jury. Diese erfolgt danach in einem zweiten Schritt und wird gesondert kommuniziert.

      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die fachliche Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. Ein Anspruch auf eine fachliche Begründung der Entscheidung besteht nicht.
       

      Die Eignungsprüfung besteht aus 3 Teilen:    

      1. Künstlerisch-musikalische Performance inkl. Interview
      2. Gehörbildung / Theorie  
      3. Improvisation
         

      1. Künstlerisch-musikalische Performance inkl. Interview
        Dauer: ca. 30 Minuten, einzeln
        Die praktische Instrumental-/Gesangsprüfung findet auf der Bühne im hauseigenen Musikklub Mehrspur statt.
        Die Prüfungsband vor Ort wird von uns gestellt:
        • für Gesang, Gitarre, Blasinstrumente: Quartett mit Begleit-Trio Piano, Bass, Schlagzeug
        • für Piano, Bass: Trio mit Begleitband Bass, Schlagzeug resp. Piano, Schlagzeug
        • für Schlagzeug, Perkussion: Quartett mit Begleit-Trio Piano, Bass, Blasinstrument   
           
        1. mit Band  
          • Auswendiger Vortrag von drei selbst gewählten Stücken in unterschiedlichen Tonarten und verschiedenen Groove-Ästhetiken (Blues-, A–A–B–A Form, Ballade, Modal-, Latin-, Fusionstück etc.). Eines der drei Stücke soll eine Ballade sein (gilt nicht für Schlagzeug). In jedem Stück müssen die Kandidierenden auch improvisierend zu hören sein. Aus Zeitgründen werden ggf. nur zwei Stücke vorgetragen.
          • Improvisieren im Bandkontext nach Gehör, ohne Noten, über eine unbekannte Akkordfolge. Für Schlagzeug: Mitspielen nach Gehör zu verschiedenen Grooves der Band.

            Bei Jazzstandards aus dem «Real Book» sind die Noten (Leadsheets) in gut lesbarer Form mitzubringen, bei allen anderen Stücken sind jeweils eine Aufnahme plus Noten bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an das Sekretariat Jazz zu senden.
            Zur Prüfung müssen ausserdem Kopien aller Leadsheets (Violinschlüssel, C-Stimme) und Leadsheets (oder Noten) des Vortrags freier Wahl in dreifacher Ausfertigung mitgebracht werden. 

             
        2. ohne Band
          Alle Kandidierenden bereiten eine der folgenden Aufgaben nach ihrer Wahl vor, sie kann ergänzend von der Jury verlangt werden:
          • Vortrag eines selbst komponierten Stücks freier Stilistik
          • oder Vortrag einer Komposition aus einer persönlich bevorzugten Musikrichtung,
          • oder einer technischen Etüde / einer Solotranskription,
          • oder einer selbst gefertigten Audioproduktion via Laptop.

            Der Vortrag kann solistisch oder mit Playback via Computer / Mobile / iPad (mitbringen) vorbereitet werden, inkl. Erläuterungen (Idee, Aussage, Produktionsprozess, etc.) für die Jury. Ein Anschlusskabel Klinke 3.5 mm steht zur Verfügung.
             
        3. Blattspielen/-singen
          • Gesang, Gitarre, Klavier, Bass, Blasinstrumente: Vortrag einer einfachen Melodie vom Blatt plus Improvisation über die Akkordfolge.
          • Gitarre, Klavier, Bass: zusätzlich Vortrag einer Begleitung nach chiffrierten Akkordsymbolen vom Blatt
          • Schlagzeug / Perkussion: Blattspiel einer einfachen Big-Band-Stimme.  

            Vorhandenes Equipment:
            • Gesang: ein Mikrofon Sure SM 58 inkl. Mikrofonständer und Kabel. Ein eigenes Mikrofon kann mitgebracht werden.
            • Gitarre: zwei Gitarrenverstärker (Fender, Vox, Mesa Boogie) inkl. Kanalumschaltung. Effektgeräte, Stimmgerät und Kabel müssen mitgebracht werden.
            • Drums: ein Drumkit mit 2 Toms, HiHat und je einem Ride- und Crashbecken. Eigene Cymbals und Snare können mitgebracht werden.
            • Bass: ein Bassverstärker. Effektgeräte, Stimmgerät und Kabel müssen mitgebracht werden.
            • Klavier: ein Yamaha S4 Flügel  
            • Percussion: 3 Congas. Eigene Perkussionsinstrumente können mitgebracht werden.

                   
      2. Gehörbildung/Theorie  
        1. Schriftlich
          Dauer: ca. 2 Stunden, Gruppe. Aus folgenden Aufgaben kann sich die schriftliche Prüfung zusammensetzen:
          • Hören
            • einstimmiges diatonisches Melodiediktat
            • Rhythmusdiktat im 2/4, 3/4, 4/4, 6/8, 9/8 oder 12/8-Takt
            • Intervalle benennen (Sekund bis Oktav, Töne gleichzeitig oder als Folge gespielt)
            • Skalen benennen (alle gängigen Skalen aus Halb-, Ganz- oder Anderthalbtonschritten)
            • Dreiklänge benennen, Dur und Moll auch in Umkehrungen, Septakkorde in Grundstellung
            • Harmoniediktat mit Drei- und Vierklängen
            • allgemeine Fragen zu verschiedenen Hörbeispielen (z. B. Instrumentation, Taktart, Musikstil, etc.)  
               
          • Schreiben
            • Skalen (s. oben) notieren und bestimmen, Akkordskalen (Skalen den passenden Akkorden zuordnen)
            • Akkorde (s. oben) notieren und bestimmen, Stimmführung mit Drei- und Vierklängen und Guide-Tone Lines
            • Bestimmung der Akkorde und Stufen von Liedern und Songs
            • Motiv- und Form-Analyse von Liedern und Songs  

               
        2. Mündlich
          Dauer: ca. 20 Minuten, einzeln
          • Melodie ab Blatt singen
          • Rhythmen ab Blatt wiedergeben
          • Singen der unter «Hören» genannten Intervalle, Skalen und Akkorde
          • Umsetzen einfacher Polyrhythmen (2:3, 3:2, 3:4 und 4:3) durch Klatschen, Gehen, Reden
          • ein Rhythmus wird vorgegeben; der/die Kandidat/In findet dazu den passenden Puls und singt die Phrase nach
          • Spielen von Kadenzen am Klavier in Dur und Moll in Tonarten bis und mit 3 Vorzeichen. II–V–I vierstimmig in zwei verschiedenen Lagen. 

             
      3. Improvisation
        a) Vorbereitete Gruppen-Improvisation nach einem vorgegebenen Thema
        Dauer: 30 Minuten, Gruppe

        b) Spontane, unvorbereitete Duoimprovisation am Instrument mit einer:m Musiker:in aus der Jury.
        Dauer: ca. 3 Minuten, einzeln
         

      Beispiele Gehörbildungs- und Theorieprüfung schriftlich/mündlich

      • Beispiel Theorieprüfung mündlich (PDF)
      • Beispiel Theorieprüfung schriftlich (PDF)
      • Audiodateien zu «Bausteine Hören» (32 .mp3-Dateien als ZIP)
      • Beispiel Lösung Theorieprüfung schriftlich (PDF)
         

      Vergabe der Studienplätze

      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann einer Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    • Termine

      Infotage

      21. November 2024

      Online-Anmeldung

      7. Januar – 1. März 2025

      Eignungsprüfung

      7.–16. April 2025
      Die individuellen Tage/Zeiten werden mit der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben.

      Theorieprüfungen mündlich und schriftlich, Improvisation

      29. April 2025

      Entscheid Zulassung

      Mitte Mai 2025

      Modul Einschreibung

      9.–17. Juni 2025

      Studienbeginn

      Mitte September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    • FAQ

      Wie oft kann man sich für das Bachelor Studium Musik, Jazz bewerben?
      Eine nicht-bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Wenn einer:m Kandidat:in nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten wird, kann die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt ohne Beschränkung wiederholt werden.

      Wird Blattspielen/-singen auch im Nebeninstrument geprüft?
      Nein, nur im instrumentalen/vokalen Hauptfach. 

      Kann ich anstelle eines 15-minütigen Videos oder auch mehrere Teil-Videos einreichen? In der Online-Anmeldung kann nur ein Streaming-Link hochgeladen werden, die Kandidierenden senden uns alle Aufnahmen in einem 15-minütigen Video.

      Existiert eine Altersgrenze für die Bewerbung?
      Grundsätzlich können sich alle Kandidierenden, welche die Zulassungsbedingungen bzgl. Vorbildung, Sprachkenntnissen und musikalisch-künstlerischem Potenzial erfüllen, bewerben.

      Im Reglement heisst es, dass das einzureichende Video nicht bearbeitet werden darf. Wie ist das mit Live-Aufnahmen, wo jedoch Ton und Bild erst danach zusammengefügt werden? (Aufnahme via Audio-Interface und Kopfhörern)
      Gemeint sind hier Bearbeitungen, welche die tatsächliche Performance nicht nur dokumentieren, sondern mit dem Ziel einer Verbesserung verändern; vor allem Tonschnitte/Editierungen, Veränderungen der Intonation, des Timings etc. sind nicht gestattet. Veränderungen des Sound-Designs mittels EQ, Kompression, Reverb, etc. («Mixing») sind gestattet. Die Videos basieren auf tatsächlichen, echten Live- und Real-Life-Performances, nicht auf editierten und ausproduzierten Produktionen, um Chancengleichheit zu bewahren und einen echten musikalischen Eindruck zu vermitteln.

      Wann erfahre ich, ob ich zur Eignungsprüfung eingeladen werde?
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
      Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktieren Sie uns nur per E-Mail.