Studierende aus einem nicht EU/EFTA-Land müssen unmittelbar nach der Zusage des Studienplatzes ein Visum «D» bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) beantragen.
Ein Studium in der Schweiz ist ohne ein Visum «D» nicht möglich, siehe Checkliste für nicht EU/EFTA-Angehörige (PDF) und Finma-Liste (PDF).
Eine Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit sind auf der Webseite des Bundesamtes für Migration zu finden. Auch die Webseiten der kantonalen Migrationsämter können Aufschluss über allfällige Fragen geben.
Wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz stellt darüber hinaus das Staatssekretariat für Migration bereit.
Bei Unklarheiten kann man sich jederzeit an die Hochschuladministration: migration.admin(at)zhdk.ch, Tel. +41 43 446 44 00 wenden.
§ Die Angaben auf dieser Seite dienen zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.