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    Mehr zu: BA Musik, Pop

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – Bachelor Musik, Pop

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Pop an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) zu entnehmen.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Angaben zur Person

        • Schulbildung
        • Musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen
        • Band-Erfahrung
        • Freizeitbeschäftigungen
        • etc.
           
      2. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst), das folgende Fragen beantwortet:
        • Was bedeutet mir Musik, insbesondere «Pop»?
        • Warum möchte ich an der ZHdK Pop studieren?
        • Wie stelle ich mir meine berufliche Tätigkeit vor?
      3. Video-Portfolio, siehe unter «Eignungsprüfung»

      4. Bei aussergewöhnlicher künstlerischer Begabung und guter Allgemeinbildung werden auch Kandidierende, die keinen der erforderlichen schulischen Abschlüsse vorweisen können, zur Prüfung zugelassen. In diesem Fall ist bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung ein schriftliches Gesuch mit einer genauen Begründung des Studiumswunsches an die Direktion des Departements Musik zu stellen und mit den übrigen Dokumenten einzureichen.

      5. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      6. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      7. Sozialversicherungsnummer
        Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf dem AHV-Ausweis oder auf der Schweizer Krankenkassenkarte. 

      8. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      9. Identitätskarte oder Pass
        Bitte eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes hochladen.

      10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      11. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse gemäss Studienordnung können wie folgt nachgewiesen werden:

        • Deutsch/Englisch als Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        • Fach Deutsch/Englisch im Vorbildungszeugnis bestanden oder mindestens Note 4 (Sekundarstufe II Zeugnis als PDF einreichen)
        • Anerkannte Deutsch- oder Englischzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 

          Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
      12. Weitere Dokumente
        Folgende Angaben bitte mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten belegen: 

        • Bildungsabschlüsse
        • Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        • Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden (Hochformat). Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Anmeldeschluss ist der 01. März.
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert.
      Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Eignungsprüfung ist der erste Schritt zum Musikstudium im Major Pop. 
      In den verschiedenen Abschnitten der Prüfung evaluieren wir die musikalischen, kreativen, instrumental-/gesangstechnischen und sozialen Fähigkeiten Kanditat:innen.

      Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen. 
      Im Major Pop werden in der Regel 5–6 Studierende pro Jahrgang aufgenommen.

      Sänger:innen, Instrumentalist:innen (nur Gitarre, Bass, Drums, Piano / Elektronische Tasteninstrumente wie Synths, Rhodes, Orgel, etc.) und Live-Electronics-Artists/Producer mit Laptop plus Instrument oder Vocals können sich für einen Studienplatz bewerben.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

      Wichtig zu wissen: Kandidierende, die im Anschluss an die Bachelor-Aufnahmeprüfung keinen Studienplatz erhalten, werden bei Interesse nicht automatisch im PreCollege Musik aufgenommen. Wir empfehlen, sich gegebenenfalls unbedingt und vollständig auch für das PreCollege Musik bis 1. März anzumelden.
       

      Zulassung zur Eignungsprüfung anhand eines Video-Portfolios als Teil der Online-Anmeldung

      Alle Kandidierenden präsentieren sich und ihre Musik in einem selbständig produzierten Video (max. 5 Minuten) zum Thema «Mein Pop». Form und Ablauf des Videos sind freigestellt, das Video soll kreativ und künstlerisch gestaltet werden.

      • Das Video wird mit den restlichen Unterlagen bei der Online-Anmeldung bis spätestens 1. März via Link zu einer Streaming-Plattform (YouTube, etc.) eingereicht. Der Link muss bis zum 31. Mai abrufbar sein.
      • Es enthält einen aussagekräftigen Einblick in das individuelle künstlerische Schaffen und Ausschnitte aus mindestens zwei musikalischen Performances. Eigenkompositionen / originale Songs sind sehr erwünscht.
      • Die Performances müssen zumindest mit Hauptinstrument oder Stimme «live» gespielt und gesungen werden. Vollplaybacks, lip-syncing und Bearbeitungen der Tonhöhe, des Timings, etc. und Zusammenschnitte aus verschiedenen aufgenommenen Versionen («Comping») sind nicht zulässig und führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Aufnahmeverfahren.

      Die Jury bewertet

      • die Exzellenz der instrumentalen/vokalen Performances,
      • die musikalische Eigenständigkeit/Wiedererkennbarkeit 
      • die allgemeine Kreativität und Originalität des Videos und der Performances, 
      • das künstlerische Potenzial / die Individualität der eigenen Musik / der Interpretationen.

      Nach Sichtung aller Video-Portfolios entscheidet die Jury, ob die Kandidat:innen die erforderlichen künstlerischen Anforderungen für das Studium erfüllen und sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden oder nicht. 

      Achtung:
      Vor der Zulassung zur Eignungsprüfung werden zunächst die eingereichten Unterlagen durch die Hochschuladministration auf Vollständigkeit geprüft.
      Die Hochschuladministration teilt daraufhin den Kandidierenden und der Prüfungsjury mit, ob die Unterlagen korrekt sind und die Kandidatin / der Kandidat zur fachlichen Evaluation, also der Sichtung des Video-Portfolios durch die Jury, freigegeben wird.

      Dies ist lediglich eine administrative Vorabklärung und nicht die Zulassung zur Eignungsprüfung durch die Jury. Diese erfolgt danach in einem zweiten Schritt und wird gesondert kommuniziert.

      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die fachliche Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine fachliche Begründung der Entscheidung besteht nicht.


      Die Eignungsprüfung besteht aus vier Teilen:

      1. Künstlerisch-musikalische Performance inkl. Interview
      2. Gehörbildung / Theorie  
      3. Songwriting
      4. Eignungsgespräch  
         

      1. Künstlerisch-musikalische Performance inkl. Interview

      Dauer: ca. 45 Minuten, einzeln
      Die praktische Instrumental-/Vokalprüfung findet auf der Bühne im hauseigenen Musikklub Mehrspur statt. Die Prüfungsband vor Ort wird von uns gestellt und besteht zusammen mit den Kandidierenden aus Drums, Bass, Gitarre, Keyboards und Gesang.

      1. mit Band
        • Vortrag von zwei Songs (frei wählbar) gemäss der Repertoireliste, die ca. 2 Wochen vor der Prüfung zugeschickt wird.
        • Alle Kandidierenden erhalten vor der Prüfung beim Check-in ein Leadsheet mit einer Akkordfolge als Vorlage und entwickeln daraus selbständig einen kurzen, neuen Song inklusive Grundarrangement. In der Prüfung instruieren sie die Band mündlich und / oder schriftlich via Leadsheet nach ihren Vorstellungen (3–4 Minuten) und performen anschliessend den Song mit der Band. 
          Kandidierende Instrument: inklusive Text oder grundlegender Idee für den Text. 
          Kandidierende Vocals: inklusive Text.
        • Jammen/Improvisieren im Bandkontext nach Gehör über eine unbekannte Akkordfolge. Kandidierende Vocals: mit (spontanem) Text. Kandidierende Drums: Groove und Fills zu einem Song in A-B-Form.
      2. ohne Band
        • Präsentation eines selbst geschriebenen Songs (instrumental/vokal), entweder
          a) als Solo-Vortrag ohne Band- oder Playback-Begleitung (Sänger:innen dürfen sich selbst an einem Instrument begleiten, Instrumentalist:innen dürfen selbst singen, die Verwendung eines «Loopers» ist erlaubt)
          oder
          b) als selbständig produzierte und aufgenommene Version via Computer / Mobile / Tablet (mitbringen), inkl. Erläuterungen (Idee, Aussage, Produktionsprozess, etc.) für die Jury. Ein Anschlusskabel Klinke 3.5 mm steht zur Verfügung.  

          evtl. Spielen/Singen verschiedener instrumental-/vokaltypischer Übungen, Grooves, Kadenzen, Akkorde, Tonleiter, Arpeggios nach Ansage der Jury.
           
      3. Blattspielen/-singen
        • Gitarre: Vortrag einer Melodie ab Blatt.
        • Bass: Vortrag einer Basslinie ab Blatt.
        • Keyboards: Vortrag eines zweihändigen Klavierstückes ab Blatt (Melodie plus Akkordsymbole).
        • Gesang: Singen einer Melodie im Violinschlüssel ab Blatt.
        • Gitarre, Keyboards, Bass: Begleiten ab Blatt nach chiffrierten Akkordsymbolen in verschiedenen Stilistiken.
        • Drums: Blattspiel mehrerer Grooves ab Blatt, mit eingefügten improvisierten Fills.  

          Vorhandenes Equipment:            
          • Gesang: ein Mikrofon Shure SM 58 inkl. Mikrofonständer und Kabel. Ein eigenes Mikrofon kann mitgebracht werden.
          • Gitarre: Gitarrenverstärker (Fender, Vox, Blackstar). Effektgeräte, Stimmgerät und Kabel müssen mitgebracht werden. Zusätzliche eigene Verstärker oder Boxen sind nicht zugelassen.
          • Drums: ein Drumkit mit 3 Toms, Hihat und je einem Ride- und Crashbecken. Eigene Cymbals und eine Snare können mitgebracht werden, ebenso benötigte Perkussionsinstrumente. Ein zusätzliches eigenes Drumkit ist nicht zugelassen.
          • Bass: ein Bassverstärker. Effektgeräte, Stimmgerät und Kabel müssen mitgebracht werden. Ein zusätzlicher eigener Verstärker ist nicht zugelassen.       
          • Keyboards: DI-Boxen, Kabel und Keyboardständer. Benötigte Keyboards müssen mitgebracht werden. Ein akustisches Piano steht nicht zur Verfügung.
             

      2. Gehörbildung/Theorie

      1. Schriftlich
        Dauer: ca. 2 Stunden, Gruppe
        • a) Hören
          • einstimmiges diatonisches Melodiediktat
          • Rhythmusdiktat im 2/4, 3/4, 4/4, 6/8, 9/8 oder 12/8-Takt
          • Intervalle benennen (Sekund bis Oktav, Töne gleichzeitig oder als Folge gespielt)
          • Skalen benennen (alle gängigen Skalen aus Halb-, Ganz- oder Anderthalbtonschritten)
          • Dreiklänge benennen, Dur und Moll auch in Umkehrungen, Septakkorde in Grundstellung
          • Harmoniediktat mit Drei- und Vierklängen
          • allgemeine Fragen zu verschiedenen Hörbeispielen (z. B. Instrumentation, Taktart, Musikstil, etc.)  
        • b) Schreiben
          • Skalen (s. oben) notieren und bestimmen, Akkordskalen (Skalen den passenden Akkorden zuordnen)
          • Akkorde (s. oben) notieren und bestimmen, Stimmführung mit Drei- und Vierklängen und Guide-Tone Lines
          • Bestimmung der Akkorde und Stufen von Liedern und Songs
          • Motiv- und Form-Analyse von Liedern und Songs  
      2. Mündlich
        Dauer: ca. 20 Minuten, einzeln
        • Melodie ab Blatt singen
        • Rhythmen ab Blatt wiedergeben
        • Singen der unter «Hören» genannten Intervalle, Skalen und Akkorde
        • Umsetzen einfacher Polyrhythmen (2:3, 3:2, 3:4 und 4:3) durch Klatschen, Gehen, Reden
        • ein Rhythmus wird vorgegeben. Der:die Kandidat:in findet dazu den passenden Puls und singt die Phrase nach
        • Spielen von Kadenzen am Klavier in Dur und Moll in Tonarten bis und mit 3 Vorzeichen: I–IV–V–I dreistimmig in allen Lagen
           

      3. Songwriting

      Dauer: ca. 30 Minuten, Gruppe
      Gruppen-Songwriting und Performance zu einem vorgegebenen Thema.
       

      4. Eignungsgespräch

      Dauer: ca. 15 Minuten, einzeln
      Offenes Gespräch mit einer Vertreterin / einem Vertreter des Studien-Mentorats: Fragen zur Vorbereitung auf die Prüfung, zu den beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums. Die Fragen nehmen Bezug auf das mit der Anmeldung eingereichte Motivationsschreiben.


      Beispiele Gehörbildungs- und Theorieprüfung schriftlich/mündlich

      • Beispiel Theorieprüfung mündlich (PDF)
      • Beispiel Theorieprüfung schriftlich (PDF)
      • Audiodateien zu «Bausteine Hören» (32 .mp3-Dateien als ZIP)
      • Beispiel Lösung Theorieprüfung schriftlich (PDF)
         

      Vergabe der Studienplätze

      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    • Termine

      Infotage

      21. November 2024

      Online-Anmeldung

      7. Januar – 1. März 2025

      Eignungsprüfung

      28. April bis 2. Mai 2025
      Die individuellen Tage/Zeiten werden mit der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben.

      Theorieprüfungen mündlich und schriftlich, Songwriting Pop

      29. April 2025

      Entscheid Zulassung

      Mitte Mai 2025

      Modul-Einschreibung

      9.–17. Juni 2025

      Studienbeginn

      Mitte September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    • FAQ

      Wie oft kann man sich für das Bachelor Studium Musik, Major Pop bewerben?
      Eine nicht-bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Wenn einer Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten wird, kann die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt ohne Beschränkung wiederholt werden.

      Wird Blattspielen/-singen auch im Nebeninstrument geprüft? 
      Nein, nur im instrumentalen/vokalen Hauptfach. 

      Kann ich anstelle eines 5-minütiges Videos oder auch mehrere Teil-Videos einreichen?
      In der Online-Anmeldung kann nur ein Streaming-Link hochgeladen werden, die Kandidierenden senden uns alle Aufnahmen in einem 5-minütigen Video.

      Existiert eine Altersgrenze für die Bewerbung?
      Grundsätzlich können sich alle Kandidierenden, welche die Zulassungsbedingungen bzgl. Vorbildung, Sprachkenntnissen und musikalisch-künstlerischem Potenzial erfüllen, bewerben.

      Im Reglement heisst es, dass das einzureichende Video nicht bearbeitet werden darf. Wie ist das mit Live-Aufnahmen, wo jedoch Ton und Bild erst danach zusammengefügt werden? (Aufnahme via Audio-Interface und Kopfhörern)
      Bearbeitungen, die die tatsächliche Performance nicht nur dokumentieren, sondern mit dem Ziel einer Verbesserung verändern, vor allem Tonschnitte / Editierungen, Veränderungen der Intonation, des Timings, etc. sind nicht gestattet. Veränderungen des Sound-Designs mittels EQ, Kompression, Reverb, etc. («Mixing») sind gestattet. Die Videos basieren auf tatsächlichen, echten Live- und Real-Life-Performances, nicht auf editierten und ausproduzierten Produktionen, um Chancengleichheit zu bewahren und einen echten musikalischen Eindruck zu vermitteln.

      Wann erfahre ich, ob ich zur Eignungsprüfung eingeladen werde?
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
      Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, vorherige Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

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