Es findet ein zweistufiges Verfahren statt:
Nach einer Vorauswahl (Bewerbungsvideos und Portfolio) entscheidet die Prüfungskommission (Hauptfachdozierende und Majorleitung bzw. deren Vertretung) über eine Auswahl von Kandidierenden, die zur Eignungsprüfung nach Zürich eingeladen werden.
Die Eignungsprüfung vor Ort besteht aus zwei Teilen:
(Gesamtdauer inkl. Beratung der Expertenkommission: 20 Minuten)
A. Künstlerischer Vortrag
- Die Kandidierenden reichen zu Beginn der Prüfung eine Liste mit den für die Eignungsprüfung vorbereiteten Werken ein. Diese Liste enthält Werke in drei verschiedenen Sprachen, obligatorisch sind dabei Lieder von Franz Schubert. Die Aufführungsdauer der eingereichten Repertoires muss mindestens 50 Minuten betragen.
- Die Prüfungskommission hört sich eine Auswahl an.
Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldeformular
B. Gespräch
In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihrer Motivation sowie ihren Studien- und Berufszielen befragt.
Prüfungskommission
Die Jury setzt sich zusammen aus Hauptfachdozierenden und den Majorleitungen Gesang und Tasteninstrumente bzw. deren Vertretung.