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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA in Musik, Klavier

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Musik, Klavier an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) zu entnehmen.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Lebenslauf: Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben):
      Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, andere Studien, berufliche Tätigkeit
      → Mustervorlage Lebenslauf (Worddokument zum Download)

    2. Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache (elektronisch verfasst):
      Warum möchte ich an der ZHdK Musik studieren? Begründung der Wahl für diesen Major. Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor?

    3. Matrikelnummer
      Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

    4. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

    5. Sozialversicherungsnummer
      Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

    6. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

    7. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

    8. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    9. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

    1. Instrumentales Vorspiel Klavier und Eignungsgespräch
      Dauer: ca. 20 Minuten, einzeln

      Künstlerischer Vortrag 
      Drei bis fünf vorbereitete Repertoirestücke aus mindestens drei Epochen, eines davon aus dem 20./21. Jahrhundert.
      Die Kommission hört sich eine Auswahl an. Erwartet werden Werke zumindest im mittleren Schwierigkeitsgrad.

      Inhaltliche Anforderungen:
      Es werden Kompositionen aus mindestens drei Stilepochen verlangt, darunter ein Sonatenhauptsatz aus der Klassik, und zusätzlich eine Etüde wie Clementi, Cramer, Czerny, Chopin, Liszt o.ä.

      Am Ende des Vortrags wird ein kurzes Blattspielstück verlangt.
       
      Musikalisches Eignungsgespräch
      Im Anschluss findet ein Gespräch mit der Kommission statt. Darin erhalten die Kandidierenden die Gelegenheit, über folgende Aspekte in den Dialog zu treten:
      Ihr Weg hierher, die musikalischen und beruflichen Ziele und die Organisation des Studiums bei der ZHdK. Bezüge zum eingereichten Motivationsschreiben werden erwartet.
       

      Prüfungskommission Teil 1 
      Die Jury setzt sich zusammen aus Hauptfachdozierenden und einer Vertretung der Departementsleitung.

      Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldung

       

    2. Musiktheorie schriftlich 
      Dauer: 2 Stunden, selbständig am Computer

      Inhalte der Prüfung
      • Intervalle erkennen (alle Intervalle bis zur Oktave, als Zusammenklang)
      • Dreiklänge erkennen (tonale Dreiklänge, in allen Stellungen, vierstimmig gesetzt)
      • Melodiediktat (Oberstimme und Bassstimme)
      • Rhythmusdiktat
      • Höranalyse: Beschreiben von kurzen Musikausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Partituranalyse: Beschreiben von kurzen Partiturausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Tonsatz: Vierstimmiges Aussetzen eines Basses (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante)
      • Harmonische Analyse eines vierstimmigen Satzes (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante).

        → Eine Beispielprüfung findet sich hier.
         
    3. Integrierte Eignungsprüfung
      Dauer 40 Minuten in Gruppen zu je 3-4 Kandidat:innen
      Inhalte der Prüfung

      • Gruppenimprovisation:

        • Die Gruppenimprovisationsprüfung umfasst eine Serie von fortlaufenden Solo- und Duo-Improvisationen und wird mit einer Trio-Improvisation abgeschlossen.
        • Die Improvisationen sind frei, d.h. stilistisch ungebunden.
        • Beurteilungskriterien sind: Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Spontaneität, Fantasie, rhythmische Sicherheit, verlässliches Gehör, instrumentale Umsetzung
        • Dauer: ca. 5 Minuten.
      • Theoriehandwerk:

        • Am Klavier: Eine einfache Bassstimme in einer Dur- oder Molltonart bis drei Vorzeichen ist gegeben. Die linke Hand spielt diese Bassstimme und mit der rechten Hand werden die dazu gehörenden Dreiklänge ergänzt.
        • Rhythmus prima vista: Ein Rhythmus in einer binären (3/4, 4/4 usw.) oder ternären (6/8, 9/8 usw.) Taktart auf eine beliebige Silbe gesprochen. Dazu wird der Puls geklopft.
        • Melodie prima vista: unbegleitetes Singen a) einer freitonalen und b) einer tonalen Melodie
        • Singen einer Choralstimme (Frauen: Alt, Männer: Tenor oder Bass), die anderen drei Stimmen werden vom Experten auf dem Klavier gespielt.

          → Weitere Informationen zum Theoriehandwerk finden sich hier.
           

    Prüfungskommission Teil 2 und 3

    Die Kommission besteht aus Dozierenden der Musiktheorie der ZHdK.

  • Termine

    Die Anmeldedaten zum Studienbeginn Herbst 2026 werden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht.
     

    Infotag

    21. November 2024

    Online-Anmeldung

    7. Januar – 1. März 2025

    Eignungsabklärung

    –    Vorspiel: 1.–3. Mai 2025
    –    Theorieprüfung mündlich/schriftlich: 29./30. April 2025

    Bekanntgabe der Resultate

    Mitte Mai 2025

    Studienbeginn

    15. September 2025

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
    Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
    Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
    Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

    Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

    • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

Fragen zur Eignungsprüfung?

Gerne beantworten wir sie per E-Mail.