Du kannst dich maximal für zwei Major-Studienprogramme im BA Design bewerben. Wenn du dies wünschst, musst du pro Major die vollständigen Anmeldeunterlagen ausfüllen. Zudem ist für jeden Major ein separates Portfolio inkl. Hausaufgabe einzureichen. Die Einschreibe- und Prüfungsgebühr ist nur einmal zu bezahlen. Wende dich bei Doppelanmeldungen per E-Mail an uns.
Nachweis über mindestens eine der folgenden Bedingungen:
- Abgeschlossene Berufsbildung (Liste der anerkannten Berufe)
- 1-jährige Arbeitswelterfahrung/Praktikum (Beschäftigungsgrad 100%)
- 2 Semester gestalterischer Vorkurs (Propädeutikum)
- Gymnasiale Maturität mit Schwerpunktfach «Bildnerisches Gestalten» / Gestalterische Berufsmaturität / Fachmittelschule Kunst in Kombination mit einem gestalterischen Vorkurs (Propädeutikum)
- Gymnasiale Maturität mit Schwerpunktfach «Bildnerisches Gestalten» / Gestalterische Berufsmaturität / Fachmittelschule Kunst in Kombination mit einem 6-monatigen Praktikum (Beschäftigungsgrad 100%)
Der Bachelorstudiengang in Design setzt gemäss Rahmenordnung § 21 Abs. 2 zwingend voraus, dass zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsbedingungen mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist.
- Portfolio
Um deine Voraussetzungen für die Ausbildung in der von dir genannten Majorrichtung beurteilen zu können, benötigen wir von dir ein Portfolio, welches folgende Elemente beinhaltet:- Dokumentation bisheriger Arbeiten: Bitte reiche nur relevante Arbeiten ein, die deine Auseinandersetzung mit Gestaltung und/oder Technik im Sinne deiner bisherigen Lernbiografie dokumentieren. Zudem machen wir dich darauf aufmerksam, dass nicht nur Inhalte, sondern auch die Art und Weise der Präsentation in die Beurteilung einfliessen.
- Format: minimal DIN A5 und maximal DIN A2 (42 x 60 cm), maximale Dicke 10 cm.
- Etwa 5 ausgewählte Projekte (möglich sind auch Bildserien als Dokumentation der einzelnen Entwicklungsstufen eines Projekts), zusammen mit je einer stichwortartigen Projektbeschreibung, z. B. in welchem Kontext – Schule, Freizeit o. ä. – die Arbeit gemacht wurde.
- Ein Inhaltsverzeichnis muss jedem Portfolio (physisch und digital) beigelegt werden.
- Falls im Major URLs zugelassen sind, dürfen keine Links mit kurzzeitigem Verfallsdatum (wie z.B. WeTransfer) eingereicht werden.
- Diese müssen der ZHdK mindestens von Februar bis Ende April unverändert zur Verfügung stehen.
- Wichtige, ergänzende Informationen zur Darstellung des Portfolios und der Hausaufgabe nach Major findest du unter «Major-spezifische Darstellungsvorgaben für Portfolios und Hausaufgabe».
- Hausaufgabe
Das Thema der Hausaufgabe wird Ende Januar bekanntgegeben. Den Link und das Datum findest du unter «Termine».
Abgabe Portfolio und Hausaufgabe- Bitte verwende ausschliesslich diese Etiketten für die Beschriftung deines Portfolios sowohl für die Abgabe im Haus als auch für den Versand. Bitte beachte den Abgabetermin unter «Termine».
- Im Haus (nur am Abgabetermin):
Zürcher Hochschule der Künste, Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich
10.00–18.00 Uhr (in der Eingangshalle den Hinweisen folgen)
Hinweis: Für diesen Termin kann auch eine Vertretung beauftragt werden. - Per Post (bis zum Abgabetermin):
Zürcher Hochschule der Künste, Toni-Areal, Sekretariat Bachelor Design, Pfingstweidstrasse 96, Postfach, 8031 Zürich - Digital (bis zum Abgabetermin): Nur bei Cast / Audiovisual Media (nur in deutscher Sprache), Game Design und Interaction Design möglich.
- Rückgabe Portfolio
Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber können ihr Portfolio zum Studienbeginn im Büro ihres jeweiligen Majors abholen.
Nicht zugelassene Bewerberinnen und Bewerber finden die zwei Rückgabedaten unter «Termine». Abholort: Zürcher Hochschule der Künste, Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Portfolios per Post zurücksenden. Falls an den zwei angegebenen Terminen eine persönliche Abholung nicht möglich ist, kann eine Vertretung beauftragt werden. Nicht abgeholte Portfolios werden nur bis 30. September des aktuellen Jahres aufbewahrt.
- Motivationsschreiben
Bitte lege in einem Begleittext deine gestalterischen Absichten sowie deine Motivation dar, weshalb du ein Studium an der Zürcher Hochschule der Künste und insbesondere im jeweiligen Major absolvieren möchtest.
- CH-Matrikelnummer
Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen.
Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
- CH-Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
- CH-Sozialversicherungsnummer
Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
- Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
- Identitätskarte oder Pass
Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
- Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
- Muttersprache (muss nicht belegt werden)
- Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
- Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
- Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
- Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Bewerbenden unter 18
Bewerbende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlicher Vormund) einreichen. Dazu steht das PDF U18 zur Verfügung. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Abschnitt „Selbstdeklaration/rechtliche Hinweise“ der Anmeldung eingereicht werden.
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, ausser wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.