Verfügst du nicht über die nötige formale schulische Vorbildung auf Sekundarstufe II (Maturaabschluss), weist aber eine ausserordentliche künstlerisch-gestalterische Begabung vor, kannst du dich trotzdem zum Zulassungsverfahren sur dossier anmelden. Es wird dann aufgrund deines Portfolios und der gelösten Hausaufgabe entschieden, ob du an die Prüfung eingeladen wirst.
Für den Bachelorstudiengang in Design muss zwingend, sofern keine berufliche Vorbildung in einem dem Fachbereich verwandten Berufsfeld vorliegt, zusätzlich eine einjährige Arbeitswelterfahrung oder ein zweisemestriger gestalterischer Vorkurs (Propädeutikum) vorgewiesen werden. Eine Zulassung sur dossier ist ausgeschlossen, sofern die oben genannten zusätzlichen Zulassungsbedingungen bei Studienbeginn nicht erfüllt sind.