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    1. Weiterbildung
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    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Kinderchorleitung
    Mehr zu: CAS Kinderchorleitung

    Eignung und Zulassungsbedingungen

      • CAS Kinderchorleitung ZHdK 9CAS Kinderchorleitung ZHdK 9
      • CAS Kinderchorleitung 3CAS Kinderchorleitung 3

      Der Studiengang richtet sich an Gesangs- und Instrumentalpädagog:innen, Lehrkräfte der Musikalischen Grundausbildung, der Musik- und Bewegungspädagogik und der Schulmusik. 
Bei geeigneten musikalischen Vorkenntnissen sind auch Lehrkräfte der Volksschule und der Kindergartenstufe zugelassen.

      Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

      • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
      • berufliche Vorerfahrung
      • das eigenverantwortliche Leiten eines Kinderchores / einer Singklasse oder die Aussicht darauf, dies ab Studienbeginn tun zu können
      • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

      Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik. 

      Hinweis: Dieser CAS wird auch als Minor im Bachelor/Master des Departements Musik der ZHdK angeboten. Die Studienklasse setzt sich entsprechend aus Weiterbildungs- und Minor-Studierenden zusammen.