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    1. Weiterbildung
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    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. musikpaedagogik-plus
    Mehr zu: musikpaedagogik-plus

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    • Übertritte und Zulassungen

    Der Studiengang CAS Musikpädagogik plus richtet sich an:

    • Diplomierte Musikpädagog:innen (instrumental/vokal)
    • Lehrpersonen aus den Bereichen Musik & Bewegung, Musikalische Grundausbildung (MGA), Schulmusik, Rhythmik Diplomierte Musiker:innen mit der Motivation, sich pädagogisch weiterzubilden
    • Lehrpersonen aller Schulstufen, Sozialpädagog:innen, Therapeut:innen, Kleinkindererzieher:innen mit ausreichenden musikalischen Vorkenntnissen

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation  
    • Hochschulabschluss als Lehrperson 
    • Praxiserfahrung im musikpädagogischen Bereich  
    • Ausreichende musikalische Vorkenntnisse für Personen ohne Musikhochschulabschluss 
    • Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Je nach Studienschwerpunkt ist für den CAS-Abschluss eine regelmässig stattfindende Unterrichtstätigkeit im gewählten Schwerpunktbereich oder ein Praktikum Voraussetzung.

    Übertritte und Zulassungen

    Der «Master of Advanced Studies in Erweiterte Musikpädagogik» kann in der Regel nach dem erfolgreichen Besuch von drei CAS-Studiengängen abgeschlossen werden, wovon mindestens zwei aus dem Bereich Musikpädagogik stammen müssen. Über die MAS-Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.