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    Mehr zu: BA Theater, Schauspiel

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – BA Theater, Schauspiel

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Schauspiel an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    • Gessnerallee, Zürich Gessnerallee, Zürich
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    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Theater der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Theater § 4 ff.) zu entnehmen.

    Zulassung

    Das Bachelorstudium Schauspiel richtet sich an junge Menschen (17–30 Jahre), welche sich durch ein Studium für berufliche Tätigkeiten als Schauspieler oder Schauspielerin an Staats- und Stadttheatern oder in der freien Szene qualifizieren möchten.

    Ein besonderes Merkmal der Schauspielausbildung an der ZHdK ist die individuelle Förderung der künstlerischen Identität der Studierenden. Dazu gehören insbesondere Autorenschaft und Eigenverantwortlichkeit. Die Selbständigkeit des Schauspielers bzw. der Schauspielerin im Arbeitsprozess, das Interesse an Stoffen und Themen sowie das Vermögen zur Reflexion, die Fähigkeit der konstruktiven Annahme von Kritik und die Fähigkeit zu intensiver Ensemblearbeit sind wesentliche Elemente der schauspielerischen Ausbildung an der ZHdK und werden durch individuelle Mentorate befördert.

    Bewerber und Bewerberinnen sollten unter anderem eine spielfreudige Neugier an Darstellungsformen mitbringen und spielerische Impulse energetisch und fantasievoll in körperliches, körperlich-stimmlich/sprecherisches und figürlich-situatives Handeln übertragen. Die Hauptunterrichtssprache ist Deutsch. Einzelne Unterrichte oder Projekte mit Gastdozierenden können in Englisch durchgeführt werden.

    Aufnahmeverfahren

    Das Aufnahmeverfahren gliedert sich in einen kostenlosen Erstkontakt und eine mehrstufige Aufnahmeprüfung (nur auf Einladung nach erfolgreichem Erstkontakt). Die Teilnahme an einem Erstkontakt ist kostenfrei und bedarf nur einer Anmeldung per Onlineformular.

    1. Erstkontakt
      Der kostenlose Erstkontakt dient uns dazu, die Bewerber:innen kennenzulernen, miteinander auszuprobieren und in einem kurzen Arbeitsprozess mit Feedback herauszufinden, ob wir sie zur Aufnahmeprüfung einladen werden. Der Entscheid über eine Einladung zur Aufnahmeprüfung wird gleich im Anschluss durch die Expert:innen mündlich mitgeteilt.
      1. Vorbereitung für den Erstkontakt
        • Zwei Monologe (einer davon aus der klassischen Theaterliteratur und einer aus der zeitgenössischen Theaterliteratur; maximal je 3 Minuten)
        • Eine selbst geschriebene/entwickelte Szene (maximal 2 Minuten)
        • Ein Gedicht oder ein kurzer Prosatext (maximal 1 Minute)
           
      2. Termine Erstkontakt

        Für Studienbeginn Herbst 2025

        Zürich
        Hinweis: bitte beachte in Zürich nach Möglichkeit auch einen der früheren Termine. Der letzte Termin ist erfahrungsgemäss sehr beliebt.
          –  21. März 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss: Donnerstag, 13. März 2025)
          –  28. März 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss: Donnerstag, 20. März 2025)
          –  4. April 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss:  Donnerstag, 27. März 2025)

        Wien
          –  12. April 2025 (Samstag), 09.45–20.00 Uhr (Anmeldeschluss: Dienstag, 8. April 2025)

        Berlin
          –  12. April 2025 (Samstag), 09.00–20.00 Uhr (Anmeldeschluss: Dienstag, 8. April 2025)

        Zweitrunde:
        14.–15. Mai 2025


        Endrunde: 
        16.–17. Mai 2025



        Für Studienbeginn Frühling 2026

        Zürich
        Hinweis: bitte beachte in Zürich nach Möglichkeit auch einen der früheren Termine. Der letzte Termin ist erfahrungsgemäss sehr beliebt.
          –  3. Oktober 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss: Donnerstag, 25. Oktober 2025)
          –  10. Oktober 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss: Donnerstag, 2. Oktober 2025)
          –  24. Oktober 2025 (Freitag), 13.30–19.30 Uhr (Anmeldeschluss:  Donnerstag, 16. Oktober 2025)

        Wien
          –  4. Oktober 2025 (Samstag), 09.45–20.00 Uhr (Anmeldeschluss: Mittwoch, 1. Oktober 2025)

        Berlin
          –  4. Oktober 2025 (Samstag), 09.00–20.00 Uhr (Anmeldeschluss: Mittwoch, 1. Oktober 2025)

        Zweitrunde (KW 46):
        12.–13. November 2025


        Endrunde (KW 46): 
        14.–15. November 2025


         
      3. Anmeldung für den Erstkontakt
        Die Anmeldung zum kostenlosen Erstkontakt erfolgt hier ab Dezember 2024.
        Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Ihre Anmeldung ist dann definitiv. Bei Fragen oder nachträglichen Abmeldungen erreichen Sie uns per E-Mail.
         
    2. Anmeldung für die Aufnahmeprüfung (nur auf Einladung)
      Die Online-Anmeldung zur Aufnahmeprüfung erfolgt nur auf Einladung nach erfolgreichem Erstkontakt. Bei Fragen zur Online-Anmeldung erreichen Sie uns per E-Mail.
    • Einzureichende Unterlagen

      1. Tabellarischer Lebenslauf (maximal 1 DIN-A4-Seite)
         
      2. Stellungnahme zu folgendem Thema (maximal 2 DIN-A4-Seiten):
        • «Wie sehe ich den gesellschaftlichen Auftrag einer Schauspielerin / eines Schauspielers in der heutigen Zeit?»
      3. Kopie Kursbestätigung «Vorkurs Schauspiel» (falls besucht)

      4. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      5. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.

      6. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

      7. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      8. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte

      10. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      11. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Ablauf Aufnahmeprüfung (nur auf Einladung nach erfolgreichem Erstkontakt)

      Die Aufnahmeprüfung ist auf max. vier aufeinanderfolgende Prüfungstage verteilt und gliedert sich in eine sogenannte Zweite Runde und eine Endrunde. Sie findet an der Zürcher Hochschule der Künste, Gessnerallee 11, 8001 Zürich statt.

      • Die Zweite Runde am ersten oder zweiten Prüfungstag dient der Überprüfung von Zugangskompetenzen in den Bereichen Bewegung, Atem/Stimme/Sprechen, Wahrnehmung, Szene, konzeptionelles Denken, Verwandlungsfähigkeit, Gestaltungswille, Selbstkompetenz. Am Ende der Zweiten Runde teilen wir mündlich mit, ob die Teilnahme an der Endrunde möglich ist. 
      • Der dritte und vierte Prüfungstag (Endrunde) ermöglicht den Expert:innen eine genauere Überprüfung ausgewählter Aufgabenbereiche sowie des bisher Gelernten. Am Ende des vierten Prüfungstages entscheidet die Prüfungskommission über die Zulassung zum Studium.

      Die Prüfungsentscheide werden mündlich und schriftlich mitgeteilt.
      Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus der Professur Schauspiel sowie den Fachgruppenleitungen (Bewegung, Stimme/Gesang, Szene).

      Vorbereitung:

      • Vorsprechrollen: Die vorbereiteten Rollen aus dem Erstkontakt.
      • Stellungnahme zu folgendem Thema: «Wie siehst du den gesellschaftlichen Auftrag einer Schauspielerin / eines Schauspielers in der heutigen Zeit?» (maximal 2 DIN-A4-Seiten)
        Bitte mit der Online-Anmeldung einreichen.

      Wichtige Informationen zum Studium

      Weil die Fähigkeit mit der intensiven Ausbildung umzugehen bei der Aufnahmeprüfung schwer prüfbar ist, führen wir das erste Semester als ein Probesemester durch. 

    • Termine für Studienbeginn Herbst 2025

      Öffnung der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung (nur nach erfolgreichem Erstkontakt)

      März 2025

      Anmeldeschluss Aufnahmeprüfung

      15. April 2025

      Aufnahmeprüfung

      14.-17. Mai 2025

      Definitiver Bescheid

      17. Mai 2025

      Studienbeginn

      September 2025

    • Termine für Studienbeginn Frühlingssemester 2026

      Öffnung der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung (nur nach erfolgreichem Erstkontakt)

      Oktober 2025

      Anmeldeschluss Aufnahmeprüfung

      30. Oktober 2025

      Aufnahmeprüfung

      12.–15. November 2025

      Definitiver Bescheid

      15. November 2025

      Studienbeginn

      Februar 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte.
      Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. Wer nach erfolgreichem Erstkontakt zur Aufnahmeprüfung (Zweit- und Endrunde) eingeladen wird, muss vorgängig die Prüfungsgebühr von CHF 200 via Online-Anmeldung per Kreditkarte bezahlen.

      Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr von CHF 100 und die Prüfungsgebühr von CHF 200 müssen via Online-Anmeldung bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderer Leistungspflichtiger nicht ausreichen, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Bei einem bewilligten Gesuch wird die Prüfungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet. Das Gesuch muss bis zur Eingabefrist eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Einschreibegebühr von CHF 100 kann leider nicht erstattet werden.

      • Gesuch zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
      • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

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