Studierende aus einem Nicht EU/EFTA Land, die visumsfrei in die Schweiz einreisen können oder bereits über eine gültige Schengen Aufenthaltsbewilligung verfügen, benötigen in der Regel kein Einreisevisum «D» sondern eine sogenannte «Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung».
Die «Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung» soll 2–3 Monate vor der Einreise beim Migrationsamt des zukünftigen Wohnkantons beantragt werden. Dafür sind in der Regel die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei visumspflichtigen Studierenden.
Nach der Einreise ist eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Wohngemeinde erforderlich. Die Aufenthaltsbewilligung wird nach der Anmeldung vor Ort ausgestellt. Ein Studium in der Schweiz ist nur mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung möglich (siehe Checkliste für Studierende mit visumsfreier Einreise bzw. Schengen Aufenthaltsbewilligung, PDF) und Finma-Liste (PDF).
Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findest du auf der Webseite des Bundesamtes für Migration. Auch die Webseiten der kantonalen Migrationsämter geben Auskunft zu spezifischen Fragen.
Wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten in der Schweiz stellt das Staatssekretariat für Migration bereit.
Bei Unklarheiten kannst du dich jederzeit an die Hochschuladministration wenden: migration.admin(at)zhdk.ch, Tel. +41 43 446 44 00.
§ Die Angaben auf dieser Seite dienen zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.