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Anmeldung und Zulassungsverfahren

BA Film, Production Design

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Bachelor-Studium Film, Production Design an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19–24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Film der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Film § 4 ff.) geregelt.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. CH-Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 
       
    2. CH-Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    3. CH-Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    4. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    5. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    6. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    7. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    8. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)
       
    9. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Bewerbenden unter 18 
      Bewerbende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlicher Vormund) einreichen. Dazu steht das PDF U18 zur Verfügung. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Abschnitt „Selbstdeklaration/rechtliche Hinweise“ der Anmeldung eingereicht werden. 

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, au er wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Zulassungsverfahren

    Zulassungsverfahren Teil 1 – zusätzliche erforderliche Aufgaben

    Um deine Voraussetzungen für ein Studium Bachelor of Arts in Film, Production Design beurteilen zu können, bitten wir dich, die folgenden Aufgaben zu lösen bzw. Angaben zu deiner Person und Motivation zu machen.
    Es werden keine weiteren als die hier verlangten Arbeitsproben bei der Beurteilung berücksichtigt.

    Wir bitten dich, die folgenden Unterlagen für die Beurteilung einzureichen:

    1. Ein digitales Portfolio mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeitsproben mit Bezug auf das visuelle Erzählen und der eigenen gestalterischen Biografie, z. B. Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Fotos, Illustrationen, Modelfotos, Videos*, Dokumentationen von 3D-Projekten o. ä. Bitte keine Originale senden. Das Format des Portfolios und die Anzahl der Arbeitsproben ist frei wählbar. Verwendung von KI ist zu kennzeichnen gemäss Anleitung.
      → max. Grösse 250 MB 
      → Anleitung Filmformat (PDF)
      → Anleitung Verwendung KI 
       
    2. Schildere deine Motivation zum Studium. Falls biografische Aspekte für dich wesentlich sind, verweise auf diese (max. 1’500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
      Dateiname: Name_Vorname_Motivation_BFI_PD_2027.pdf
       
    3. Erstelle einen tabellarischen Lebenslauf (max. 1 Seite)
      Dateiname: Name_Vorname_Lebenslauf_BFI_PD_2027.pdf
       
    4. Fülle die Urheberschaftserklärung aus. Allfällige mitarbeitende Personen sind mit Namen und Funktion zu benennen.
      → Urheberschaftserklärung (PDF)
      Dateiname:  Name_Vorname_Urheberschaftserklaerung_BFI_PD_2027.pdf

    Alle .pdfs sind per Onlineformular hochzuladen. Das Portofolio muss digital abgegeben werden:
     

    Zulassungsverfahren Teil 2 – Eignungsabklärung: vertiefende Aufgaben und Gespräche

    Den genauen Termin und eine detaillierte Ortsbezeichnung deines Aufnahmegesprächs erhältst du mit der schriftlichen Einladung (siehe «Termine»).

    Arbeitswelterfahrung

    Bitte achte darauf, dass 6 Monate Arbeitswelterfahrung mit einem Pensum von 100% vorausgesetzt werden. Arbeitswelterfahrung im gestalterischen Bereich wie zum Beispiel im Bereich Fotografie, Design, Film, Architektur wird bevorzugt.  

    Aufnahme

    Über die Aufnahme in den Bachelorstudiengang Film, Production Design entscheidet die Aufnahmekommission. Die zum Studiengang zugelassenen Bewerber:innen werden schriftlich informiert.

  • Termine

    Informationstag

    19. November 2026

    Öffnung Online-Anmeldung

    19. November 2026

    Anmeldeschluss (inkl. Portfolio)

    9. Februar 2027

    Anmeldebestätigung zum Aufnahmeverfahren

    Ende Februar 2027

    Absagen, Versand Hausaufgaben

    Mitte März 2027

    Aufnahmeprüfung Teil 2

    Anfang April 2027

    Definitiver Bescheid

    Mitte April 2027

    Studienbeginn

    20. September 2027
    In der Regel finden Einführungsveranstaltungen zwei Wochen vor Studienbeginn statt.

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

Anmeldung

→ Hier kann man sich ab 19. November online anmelden

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