- Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite, computergeschrieben)
- Bachelordiplom
- Lebenslauf
- Sofern vorhanden:
Dokumentation der bisherigen künstlerischen Praxis: Filmmaterial (Links), Bildmaterial auf DIN A4-Seiten
- Sofern vorhanden:
relevante Dokumente (z. B. Referenzschreiben, Kritiken)
- Im Falle von «sur dossier» Bewerbung:
Reflexionsschreiben
- CH-Matrikelnummer
Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen.
Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
- CH-Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.
- CH-Sozialversicherungsnummer
Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
- Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
- Identitätskarte oder Pass
Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine PDF-Datei davon einreichen.
- Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
– Muttersprache (muss nicht belegt werden)
– Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
– Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
– Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
- Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, ausser wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.