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    Mehr zu: MA Transdisziplinarität

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – MA Transdisziplinarität in den Künsten

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Transdisziplinarität in den Künsten an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Masterstudiengang in Transdisziplinarität in den Künsten der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Transdisziplinarität in den Künsten § 4 ff.) zu entnehmen.

    In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Projektidee oder thematischer Gedanke
        Es sind zwei Arten von Bewerbungen möglich:
        1. Die Einreichung einer eigenen Projektidee oder eines thematischen Gedankens, der im Verlauf des Studiums ausgearbeitet werden soll (unabhängig von den nachfolgend genannten Profilen). Darin sind ein Arbeitsthema und mögliche Anschlüsse an andere Disziplinen, Berufe oder Qualifikationen skizziert. Die Eingabe kann knapp gehalten oder auch bereits ausformuliert sein; sie kann eine zu bearbeitende thematische Konstellation beschreiben oder auch ein konkretes Projektvorhaben skizzieren (Umfang: ein bis zwei A4-Seiten).
        2. Die Bewerbung auf einen auf der Webseite des Studiengangs beschriebenen Zugang zur Transdisziplinarität. Diese Zugänge umreissen Denkfiguren und thematische Felder, die in Seminaren und Labs mit unterschiedlichen Fokussierungen theoretisch und praktisch bearbeitet werden. Sie bieten Orientierung über die im Studiengang behandelten Inhalte sowie das im Studiengang vertretene Verständnis von Transdisziplinarität. Eine Bewerbung mit dem Fokus auf einen dieser Zugänge ermöglicht es, die eigene Projektidee in einem im Studiengang behandelten Themenfeld zu verorten. 
          Eingereicht wird die Skizze eines eigenen Projektbeitrags zu einem der Zugänge (Umfang: ein bis zwei A4-Seiten).
      2. Motivationsschreiben
        Erläuterung der Motivation zum Masterstudium auf maximal ein bis zwei A4-Seiten.
      3. Portfolio
        Reichen Sie ein Portfolio ein. Dieses soll aus einer Auswahl von Arbeiten bestehen, die Sie als repräsentativ für ihr bisheriges Schaffen bzw. für Ihr Studium erachten. Je nach beruflicher bzw. Studien-Herkunft kann das Portfolio aus der Dokumentation künstlerischer oder gestalterischer Arbeiten, aus Abstracts wissenschaftlicher Arbeiten oder aus der Schilderung anderer Projektvorhaben bestehen. Das Portfolio soll digital als PDF eingereicht werden, darin können gegebenenfalls Links auf bestehende Internetseiten für Film-, Ton-, Bild-, Textbeispiele etc. angegeben werden.
      4. Teambewerbungen
        Bewerbungen in Teams sind möglich und erwünscht. Diejenigen Teammitglieder, die in den Masterstudiengang eintreten wollen, bewerben sich in der Online-Anmeldung einzeln und geben dort den Namen des Teammitgliedes / die Namen der Teammitglieder an.
      5. Matrikelnummer
        Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
        Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
      6. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
      7. Sozialversicherungsnummer
        Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben. 
      8. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
      9. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
      10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
      11. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      12. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsgespräch und Entscheid über Aufnahme

      Wer die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Prüfungskommission erfolgreich durchlaufen hat, wird zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.

      Aufnahmegespräch

      Am Aufnahmegespräch sind zwei bis drei eigene Arbeiten vorzustellen, die repräsentativ für die bisherige Arbeit oder die zukünftigen Studienvorhaben sind. Im anschliessenden Gespräch werden diese sowie das Motivationsschreiben und die Projektidee bzw. der thematische Gedanke besprochen. Es findet im Beisein von mindestens zwei Mitgliedern des Kernteams des Masterstudiengangs Transdisziplinarität statt.

      Aufnahme

      Über die Aufnahme in den Masterstudiengang Transdisziplinarität entscheidet das Prüfungsgremium des Masterstudiums Transdisziplinarität. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den positiven bzw. negativen Bescheid zur Zulassung zum Studium informiert.

    • Termine

      Infotage

      19. November 2025

      Öffnung der Online-Anmeldung

      17. November 2025

      Anmeldeschluss

      2. März 2026

      Anmeldebestätigung

      Bis 12. März 2026

      Absage oder Einladung zum Aufnahmegespräch

      23. März 2026

      Aufnahmegespräche Major

      13./14./15. und 20./21. April 2026

      Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage / Warteliste)

      29. April 2026

      Minor-Wahl

      7. Mai – 18. Mai 2026

      Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

      26.–30. Mai 2026

      Minor-Platzzuteilung

      4. Juni 2026

      Modul-Einschreibung (Major und Minor)

      17.–22. Juni 2026

      Studienbeginn (Major und Minor)

      14. September 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    Anmeldung

    →  Jetzt anmelden, MA Transdisziplinarität