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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA Theater, Theaterpädagogik

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Theaterpädagogik an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Theater der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Theater § 4 ff.) zu entnehmen.

Eignung

Das Studium richtet sich an Personen (Mindestalter 20 Jahre), die gerne mit den unterschiedlichsten Menschen kreativ und vermittelnd in den darstellenden Künsten arbeiten möchten und dabei neugierig und spielfreudig sind. Sie sind interessiert an künstlerischen und vermittelnden Prozessen und bringen dabei auch ein Interesse für soziale oder politische Themen mit, welche über die Welt des Theaters hinausgehen. Eine Affinität zu neuen künstlerischen Formen und Formaten, Kommunikations- und Teamfähigkeit und der Wille zur Zusammenarbeit und zum Austausch mit Studierenden aus anderen Fachrichtungen sind weitere notwendige Voraussetzungen.

  • Einzureichende Unterlagen

    Die folgenden Dokumente müssen mit der Online-Anmeldung eingereicht werden:

    1. Vorzubereiten für das Aufnahmeverfahren:
      Konzeptionelle Idee für ein Projekt mit nicht-professionellen Spielenden, das sich auf eine aktuelle gesellschaftliche Problematik bezieht und/oder in der Heimatgemeinde der Bewerber:innen angesiedelt ist. Überlegungen zum gewählten Inhalt, zum Vermittlungsanliegen und zur szenischen Fantasie sollen gleichermassen berücksichtigt werden (max. 3 DIN-A4- Seiten Maschinenschrift 12 Punkt).

    2. Vorzubereiten für den Vortest/Aufnahmeprüfung:
      Vorspiel von zwei selbstentwickelten Performances/Szenen (jeweils max. 2 Minuten Dauer):

      • eine Performance mit einem Objekt als Gegenüber
      • eine Szene oder ein Monolog ausgehend von einem Text (selbstgeschrieben, Prosa oder Theaterliteratur)
    3. Matrikelnummer
      Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

    4. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

    5. Sozialversicherungsnummer
      Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

    6. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

    7. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

    8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

    9. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    10. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Zulassungsverfahren

    Das Zulassungsverfahren gliedert sich in die schriftliche Bewerbung, einen eintägigen Vortest und eine zweitägige Aufnahmeprüfung. Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund der Bewerbung über eine Zulassung zum Vortest und zur Aufnahmeprüfung.

    Vortest (1 Tag)

    Beim eintägigen Vortest werden Grundlagen des Spielens, der Leitung und der Reflexionsfähigkeit in praktischer Arbeit geprüft. Anschliessend entscheidet das Prüfungsgremium über die Zulassung zur Aufnahmeprüfung.

    Aufnahmeprüfung (2 Tage)

    Die Aufnahmeprüfung ist auf zwei Prüfungstage verteilt.

    • Am ersten Tag wird die eigene Spielkompetenz in den Mittelpunkt gestellt. Dieser Tag dient der Überprüfung von Zugangskompetenzen in den Bereichen Bewegung, Wahrnehmung, Szene, konzeptionelles Denken, Verwandlungsfähigkeit, Gestaltungswille, Selbstkompetenz. Weiter findet ein Vorspiel statt und die schriftliche Projektidee wird diskutiert. Am Ende des ersten Prüfungstages wird mündlich mitgeteilt, ob die Teilnahme am zweiten Prüfungstag möglich ist.
    • Am zweiten Tag liegt der Fokus auf der Spielleitungskompetenz und der Fähigkeit zu kollaborativem Arbeiten. Die vorbereiteten Performances/Szenen werden teilweise als Ausgangspunkt für Übungen genutzt. Am zweiten Prüfungstag entscheidet das Prüfungsgremium über die Zulassung zum Studium. Die Prüfungsentscheide werden mündlich und schriftlich mitgeteilt.

    Wichtige Informationen zum Studium

    Weil die Fähigkeit mit der intensiven Ausbildung umzugehen bei der Aufnahmeprüfung schwer prüfbar ist, führen wir das erste Semester als ein Probesemester durch.

  • Termine

    Öffnung der Anmeldung

    November 2024

    Anmeldeschluss

    25. März 2025

    Anmeldebestätigung

    bis 4. April 2025

    Vortest

    24. April 2025

    Aufnahmeprüfung

    25.–26. April 2025

    Definitiver Bescheid

    29. April 2025

    Studienbeginn

    September 2025
    In der Regel finden Einführungsveranstaltungen zwei Wochen vor Studienbeginn statt.

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte.
    Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. Bewerber:innen, die nach erfolgreichem Vortest zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Prüfungsgebühren sind noch vor der Aufnahmeprüfung, resp. gleich nach bestandenem Vortest, auf der Schweizerischen Post (ca. 5 Min. von der Hochschule entfernt) einzuzahlen. Der Printscreen der Zahlung oder der abgestempelte Quittungsbeleg ist zur Aufnahmeprüfung mitzubringen und dient als Bestätigung. Ohne Beleg werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.

    Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr von CHF 100 und die Prüfungsgebühr von CHF 200 müssen via Online-Anmeldung bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderer Leistungspflichtiger nicht ausreichen, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Bei einem bewilligten Gesuch wird die Prüfungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet. Das Gesuch muss bis zur Eingabefrist eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Einschreibegebühr von CHF 100 kann leider nicht erstattet werden.

    • Gesuch zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
    • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
    Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
    Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
    Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

    Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

    • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

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