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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA Theater, Szenischer Raum

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Szenischer Raum an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Theater der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Theater § 4 ff.) geregelt.

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Eignung

Das Bachelorstudium Szenischer Raum richtet sich an junge Erwachsene mit ausgeprägten gestalterischen Fähigkeiten und einem Interesse an raumgestalterischen Prozessen im Theater-, Tanz- und Performancebereich oder im Erstellen von  temporären Installationen: von der Konzeption bis zur handwerklichen Umsetzung. 

Eine Affinität fürs Beobachten, Reflektieren und ein Interesse für neue Formen und Formate, welche auch über die Welt des Theaters hinausgehen, Kommunikationsfähigkeit und der Wille zur Zusammenarbeit und zum Austausch mit Studierenden aus anderen Fachrichtungen sind weitere notwendige Voraussetzungen.

Erste Erfahrungen in gestalterischen oder gestalterisch-handwerklichen Bereichen oder der Besuch eines gestalterischen Vorkurses oder Propädeutikums sind erforderlich.

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  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben: Beantwortung der folgenden zwei Fragestellungen schriftlich (pro Fragestellung maximal 1 DIN-A4-Seite Maschinenschrift):
      • Was fasziniert mich am Theater und was war für mich ein interessantes Theatererlebnis in den letzten Jahren? Es kann auch eine Online-Aufführung gewählt werden.
      • Beschreibe die Wirkung des Bühnenraumes auf dich und die eingesetzten Mittel bei diesem Erlebnis.
    2. Bewerbung mit Arbeitsmappe
      Um dem Aufnahmegremium einen Eindruck der künstlerischen Begabung zu geben, ist neben der Online-Anmeldung auch eine digitale Version, bzw. die digitale Dokumentation einer Arbeitsmappe mit mindestens 10, maximal 30 selbst gestalteten Arbeiten per E-Mail oder Filetransfer einzureichen. Erwünscht sind Dokumentationen von Zeichnungen, Skizzen und Collagen, Skulpturen, Modellen oder Fotografien,
      Visualisierungen am Computer, auch malerische Arbeiten und andere Dokumentationen der künstlerischen Auseinandersetzung mit der uns umgebenden Wirklichkeit. Die Arbeiten sollten ein besonderes Interesse für szenische/räumliche Wahrnehmung und deren Darstellung zeigen. Absolvent:innen von einem Vorkurs/Propädeutikum müssen auch eigene unabhängige Arbeiten einreichen (es dürfen höchstens 5 Arbeiten aus dem Vorkurs sein).
      Bitte schicke uns deine Arbeitsmappe ausschliesslich in digitaler Form (idealerweise als ein PDF) bis zum 20. März 2025 per E-Mail oder Filetransfer an Studiengangssekretariat Theater.
      Bei Fragen oder für eine Fristverlängerung steht Liliane Preissle ebenfalls gerne per E-Mail (Betreff: Arbeitsmappe BTH Szenischer Raum) zur Verfügung.
    3. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 
    4. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
    5. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
    6. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
    7. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
    8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
    9. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    10. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Zulassungsverfahren

    Das Zulassungsverfahren gliedert sich in eine schriftliche Bewerbung mit Arbeitsmappe und Motivationsschreiben, eine Hausaufgabe und eine Aufnahmeprüfung.
    Das Aufnahmegremium entscheidet auf Grund der eingereichten Unterlagen und Arbeiten über eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Der Entscheid wird ca. zwei Wochen nach Anmeldeschluss schriftlich mitgeteilt.

    Hausaufgabe

    Bewerber:innen, die zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden, erhalten zusammen mit der entsprechenden Einladung eine Hausaufgabe. Diese ist in der verbleibenden Zeit bis zur Aufnahmeprüfung gestalterisch umzusetzen und am Prüfungstag mitzubringen.

    Aufnahmeprüfung

    In einem Einzelgespräch wird die Hausaufgabe präsentiert. An der Aufnahmeprüfung wird anschliessend eine kleine Aufgabe vor Ort gestalterisch umgesetzt. Die Prüfungsentscheide werden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt.

    Wichtige Informationen zum Studium

    Weil die Fähigkeit mit der intensiven Ausbildung umzugehen bei der Aufnahmeprüfung schwer prüfbar ist, führen wir das erste Semester als ein Probesemester durch.

  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Öffnung der Anmeldung

    20. November 2025

    Anmeldeschluss

    19. März 2026

    Anmeldebestätigung

    bis 2. April 2026

    Aufnahmeprüfung

    7.–8. Mai 2026

    Definitiver Bescheid

    12. Mai 2026

    Studienbeginn

    September 2026
    In der Regel finden Einführungsveranstaltungen zwei Wochen vor Studienbeginn statt.

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte.
    Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. Bewerber:innen, die nach erfolgreichem Vortest zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Prüfungsgebühren sind noch vor der Aufnahmeprüfung, resp. gleich nach bestandenem Vortest, auf der Schweizerischen Post (ca. 5 Min. von der Hochschule entfernt) einzuzahlen. Der Printscreen der Zahlung oder der abgestempelte Quittungsbeleg ist zur Aufnahmeprüfung mitzubringen und dient als Bestätigung. Ohne Beleg werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.

    Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr von CHF 100 und die Prüfungsgebühr von CHF 200 müssen via Online-Anmeldung bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderer Leistungspflichtiger nicht ausreichen, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Bei einem bewilligten Gesuch wird die Prüfungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet. Das Gesuch muss bis zur Eingabefrist eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Einschreibegebühr von CHF 100 kann leider nicht erstattet werden.

    • Gesuch zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
    • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich 

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

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