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    Mehr zu: MA Specialized Music Performance, Solist:in

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    MA Specialized Music Performance, Solistin oder Solist

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Specialized Music Performance, Solistin oder Solist an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Masterstudiengang in Specialized Music Performance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Specialized Music Performance § 4 ff.) zu entnehmen.

    In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Bewerbungsvideos zur Vorauswahl
        Link zur Playlist mit Aufnahmen (YouTube, Vimeo etc.) mit folgenden Inhalten:
        • Holz- /Blech- /Saiteninstrumente:
          3 Sätze oder Teile von Werken aus unterschiedlichen Epochen mit oder ohne Begleitung (in der Regel Klavier). Gesamtdauer 12 bis maximal 15 Minuten.
        • Klavier:
          3 verschiedene Werke bzw. Sätze, darunter eine virtuose Etüde, ein Kopfsatz einer klassischen Sonate und ein Stück freier Wahl. 
          Gesamtdauer 15 Minuten. 
        • Schlagzeug:
          3 verschiedene Repertoirestücke bzw. Sätze. Mindestens ein Werk/Satz für Set-up und Marimbaphon und mindestens ein Satz aus einem Solokonzert für Schlagzeug oder Marimbaphon und Orchester. 
          Gesamtdauer 15 Minuten 
        • Marimbaphon:
          3 verschiedene Repertoirestücke bzw. Sätze, davon eines aus der Liste MSP Solist Marimbaphon, ein Satz aus einem Werk von J. S. Bach, und ein Satz aus einem Solokonzert für Marimbaphon und Orchester.
          Gesamtdauer 15 Minuten
        • Sologesang
          –  ein deutsches Lied   
          –  eine Arie von Bach, Händel oder Mozart (mit Rezitativ) 
          –  ein Livemitschnitt einer Aria (Oper oder Oratorium) nach Möglichkeit mit Orchesterbegleitung 
          –  ein zeitgenössisches Stück  
          –  Gesamtdauer: 12 bis maximal 15 Minuten

      → Link zur Datei zu den technischen Voraussetzungen (PDF)
       

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit persönlicher Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
        • Warum möchte ich an der ZHdK Musik studieren? Begründung der Wahl dieses Majors.
        • Wie stellen ich mir meine berufliche Zukunft vor?
           
      2. Tabellarischer Lebenslauf 
        Lebenslauf (Curriculum, chronologisch, lückenlos mit Jahresangaben) mit den folgenden Angaben zur Person: 
        • Schulbildung
        • Ausbildung: chronologisch mit Diplomtitel (BA, MA oder Äquivalente)
        • Andere Studien, berufliche Tätigkeit
        • → Mustervorlage Lebenslauf (Worddokument zum Download)
           
      3. Matrikelnummer
        Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
        Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
         
      4. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
         
      5. Sozialversicherungsnummer
        Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben. 
         
      6. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
         
      7. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
         
      8. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtssprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      9. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung

      Es findet ein zweistufiges Verfahren statt:

      Nach einer Vorauswahl (Bewerbungsvideos und Portfolio) entscheidet die Prüfungskommission (Hauptfachdozierende und Majorleitung bzw. deren Vertretung) über eine Auswahl von Kandidierenden, die zur Eignungsprüfung nach Zürich eingeladen werden.

      Die Eignungsprüfung vor Ort besteht aus drei Teilen:

      A. Hauptfach

      1. Vorspiel Hauptfach (15 Minuten)
        Die Kandidierenden reichen eine Liste mit vorbereiteten Werken ein. Diese muss ein ganzes Solokonzert (oder solistisches Konzertstück) plus mindestens weitere 50 Minuten Repertoire aus allen Epochen/Stilrichtungen des Hauptfachs enthalten.
        a) Hauptfach Klavier: Für die Zulassung zur Solistenklasse werden fünf bis sechs Werke aus mindestens drei Stilepochen verlangt. Darunter obligatorisch ist ein ganzes Solokonzert (oder solistisches Konzertstück), eine ganze klassische Sonate, ein repräsentatives Werk aus der Romantik und eine virtuose Etüde (Chopin, Liszt, Rachmaninoff oder ähnliche). Gesamtdauer: mindestens 50 Minuten solo, plus Solokonzert.
        b) Hauptfach Schlagzeug: Vortrag einer Auswahl von Werken für Trommel, Xylophon, Pauke, Marimbaphon und Vibraphon aus dieser Liste, mit einer Programmdauer von 50 Minuten.
        c) Hauptfach Marimbaphon: Vortrag einer Auswahl von Werken aus dieser Liste, mit einer Programmdauer von 50 Minuten.
        d) Hauptfach Orgel: Die Kandidierenden bereiten ein Programm von ca. 50 Minuten Dauer mit solistischen Werken aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen von gehobenem Schwierigkeitsgrad vor (z. B. Bach: BWV 542 oder 548; Widor: 1. Satz aus der 5. oder 6. Orgelsymphonie; Messiaen: «Transports de Joie» aus L’Ascension). 
        Improvisation wird zusätzlich in 2 Teilen geprüft: 
        A) vorbereitet: zwei Choralpartiten über zwei stilistisch unterschiedliche, selbstgewählte Choräle (z. B. barock und neomodal); die Jury wählt eine davon aus; 
        B) unvorbereitet: Kurzimprovisation zu einer direkt an der Prüfung gestellten Aufgabe (Bibelvers, Choralmelodie).

        Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldeformular
         
      2. Standardrepertoire muss auswendig gespielt werden
      3. Die Kandidierenden reichen eine Liste mit Werken zu Beginn der Prüfung ein.
      4. Blattspiel/-singen eines einfachen Stückes wird zum Schluss verlangt.
      5. Die Prüfungskommission hört sich eine Auswahl an.

      B. Gespräch

      In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihren Studien- und Berufszielen befragt.

    • Termine für Studienbeginn Herbstsemester 2026

      Infotag – Major

      20. November 2025

      Online-Anmeldung – Major 

      6. Januar – 1. März 2026

      Minor-Wahl

      10.–30. März 2026

      Eignungsabklärung – Major

      –     Akkordeon: 24. April 2026
      –     Blockflöte: 24. April 2026
      –     Cembalo: 24. April 2026
      –     Fagott: 30. April 2026
      –     Gesang: 27./28. April 2026
      –     Gitarre: 24. April 2026
      –     Harfe: 28. April 2026
      –     Horn: 28. April 2026
      –     Klarinette: 1. Mai 2026
      –     Klavier, Fortepiano: 30. April – 1. Mai 2026
      –     Kontrabass: 30. April 2026
      –     Laute: 24. April 2026
      –     Oboe: 30. April 2026
      –     Orgel: 29. April 2026
      –     Posaune: 28. April 2026
      –     Querflöte: 1. Mai 2026
      –     Saxophon: 24. April 2026
      –     Schlagzeug, Pauke, Marimbaphon: 27./28. April 2026
      –     Trompete: 27. April 2026
      –     Tuba: 27. April 2026
      –     Viola: 29. April 2026
      –     Violine: 27./28. April 2026
      –     Violoncello: 30. April, 1. Mai 2026

      Eignungsabklärung – Musik-Minors (wo vorgesehen)

      Individuell nach Major

      Platzvergabe – Majors und Musik-Minors

      Mitte Mai 2026

      Studienbeginn

      14. September 2026

    • Termine für Studienbeginn Frühlingssemester 2026

      Online-Anmeldung – Major

      5. August – 1. September 2025

      Minor-Wahl

      16. September – 7. Oktober 2025

      Eignungsabklärung – Major

      20.–24. Oktober 2025

      Studienbeginn

      Februar 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    → Online-Anmeldung MA Specialized Music Performance, Solistin oder Solist