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    Mehr zu: MA Music Performance, Violoncello

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    MA Music Performance, Violoncello

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Violoncello an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation entnehmen Sie bitte der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm entnehmen Sie bitte dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Performance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Performance § 4 ff.).

    Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit persönlicher Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
        • Warum möchte ich an der ZHdK Musik studieren? Begründung der Wahl dieses Majors.
        • Wie stellen ich mir meine berufliche Zukunft vor?
      2. Lebenslauf (Curriculum, chronologisch, lückenlos mit Jahresangaben) mit den folgenden Angaben zur Person: 

        • Schulbildung
        • Ausbildung: chronologisch mit Diplomtitel (BA, MA oder Äquivalente)
        • Andere Studien, berufliche Tätigkeit
        • → Mustervorlage Lebenslauf (Worddokument zum Download)
      3. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      4. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      5. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

      6. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      7. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      9. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      10. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 

      1. Künstlerischer Vortrag 
        • Vortrag von mindestens 3 verschiedenen Repertoirestücken, alle aus verschiedenen Epochen/Stilrichtungen, mit einer Gesamtdauer von 50 Minuten.  
        • Die Kandidierenden reichen eine Liste mit Werken zu Beginn der Prüfung ein. 
        • Die Prüfungskommission hört sich eine Auswahl an. 
        • Mindestens ein Werk muss auswendig vorgetragen werden. 
        • Blattspiel eines einfachen Stückes kann zum Schluss verlangt werden. 

          Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldeformular
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      2. Gespräch
        In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihrer Motivation sowie zu ihren Studien- und Berufszielen befragt. 

      Gesamtdauer: 20 Minuten 

    • Termine für Studienbeginn Herbstsemester 2025

      Die Anmeldedaten zum Studienbeginn Herbst 2026 werden voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht.
       

      Infotag – Major

      21. November 2024

      Online-Anmeldung – Major 

      7. Januar – 1. März 2025

      Minor-Wahl

      11.–31. März 2025

      Eignungsabklärung – Major 

      1./2. Mai 2025

      Eignungsabklärung – Musik-Minors (wo vorgesehen)

      21. April – 3. Mai 2025

      Platzvergabe – Majors und Musik-Minors

      Mitte Mai 2025

      Studienbeginn

      15. September 2025

    • Termine für Studienbeginn Frühlingssemester 2026

      Online-Anmeldung – Major

      5. August – 1. September 2025

      Minor-Wahl

      30. September – 11. Oktober 2025

      Eignungsabklärung – Major

      20.–24. Oktober 2025

      Studienbeginn

      Februar 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    → Hier kann man sich ab 5. August 2025 online anmelden