Es findet ein zweistufiges Verfahren statt:
Nach einer Vorauswahl (Bewerbungsvideos und Portfolio) entscheidet die Prüfungskommission (Hauptfachdozierende und Majorleitung bzw. deren Vertretung) über eine Auswahl von Kandidierenden, die zur Eignungsprüfung nach Zürich eingeladen werden.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Künstlerischer Vortrag
- Die Kandidierenden reichen zu Beginn der Prüfung eine Liste mit den für die Eignungsprüfung vorbereiteten Werken ein. Diese Liste enthält – unter Berücksichtigung von verschiedenen Epochen und Stilrichtungen – Werke in verschiedenen Sprachen, mindestens aber eine Opernarie sowie ein deutsches Kunstlied. Die Aufführungsdauer des eingereichten Repertoires muss mindestens 50 Minuten betragen, mindestens ein Werk muss auswendig vorgetragen werden.
- Die Prüfungskommission hört sich eine Auswahl an.
- Blattsingen.
Auf Wunsch stellt die ZHdK eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor für die instrumentale/vokale Prüfung zur Verfügung (vorgängige Proben sind nicht möglich). → Anmeldeformular
- Gespräch
In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihrer Motivation sowie zu ihren Studien- und Berufszielen befragt.
Gesamtdauer inkl. Beratung der Expertenkommission: 20 Minuten