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    Mehr zu: BA Musik und Bewegung

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major ­­– BA Musik und Bewegung

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Musik und Bewegung an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik und Bewegung der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik und Bewegung § 4 ff.) zu entnehmen.

    Erwartet wird die Bereitschaft zur vielfältigen Vernetzung von Musik, Bewegung und Pädagogik. Fertigkeiten auf einem Hauptinstrument und in Gesang, Grundlagen des Klavierspiels, Kenntnisse in freier Improvisation, in Rhythmus und Bewegungskoordination, Bewegungsausdruck sowie Kommunikationsvermögen über und mit Bewegungsgestaltung werden ebenfalls vorausgesetzt.

    Erste Erfahrungen im Arbeiten mit Kindern sollten im Rahmen eines Praktikums im schulischen und/oder ausserschulischen Kontext gesammelt werden. Über das Tätigkeitsfeld oder die Dauer dieser praktischen Tätigkeit machen wir keine Vorgaben, interessieren uns aber beim Eintrittsgespräch für Ihre Erkenntnisse. Um einen Einblick in das spätere Berufsfeld zu erhalten, empfehlen wir den Kandidierenden zusätzlich einen oder mehrere Unterrichtsbesuche im Bereich «Musikalische Grundausbildung».

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit:

        1. Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben):  Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, andere Studien, berufliche Tätigkeit 
        2. Persönliche Stellungnahme: Warum möchten Sie an der ZHdK Musik studieren? Begründen Sie die Wahl für den Bachelor Musik und Bewegung. Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor? 
      2. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      3. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      4. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      5. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.. 

      6. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      7. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      8. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      9. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor in Musik und Bewegung besteht aus vier Bereichen:

       1. Musikpraxis und Improvisation
       2. Rhythmus-Koordination / Tanz / Bewegungsgestaltung
       3. Unterrichtspraktische Musiktheorie
       4. Aufnahmegespräch

      Zu einzelnen Prüfungsteilen stehen Übungsbeispiele als PDF-Dokumente oder Videoeinspielungen online zur Verfügung. Diese detaillierten Unterlagen unterstützen eine fokussierte Prüfungsvorbereitung und sollen Vertrauen schaffen in die eigenen Fähigkeiten. 

       

      1. Musikpraxis und Improvisation

      • Prüfungsform: Einzelprüfung (Vorspiel), Gruppenprüfung (Improvisation)
      • Dauer: 15 Minuten Vorspiel, 15 Minuten Improvisation
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik
      • Noten: 1 Notenexemplar pro gespieltem Stück wird der Jury abgegeben

        Die Kandidat:innen gestalten ihren musikalischen Vortrag mit folgenden Inhalten:

        1.1 Singen eines Repertoirestückes, Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch (Punkt 1.1 entfällt bei Hauptinstrument Gesang)

        1.2 Vortrag von zwei Stücken, aus verschiedenen Epochen oder in verschiedenen Stilen auf dem Hauptinstrument / Gesang (Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch). Falls Hauptfach Drums: Solo, Improvisation oder Etüde, kein Playback. Die Noten sind den Expert:innen abzugeben. 

        1.3 Spielen eines Repertoirestückes auf dem Klavier (Punkt 1.3 entfällt bei Hauptinstrument Klavier)

        1.4 Vortrag (Gesang und Begleitung) eines selbst komponierten Kinderliedes: Die Liedkomposition wird in Form eines Leadsheets (Melodie, Text, Akkordbezifferungen) an die Prüfungskommission abgegeben und beinhaltet folgende Formteile: Vorspiel, 2 Strophen, Refrain, Zwischenspiel, Nachspiel.

        1.5 Improvisation in der Gruppe: Die Kandidat:innen spielen in Solo-, Duo- oder Gruppenformationen auf ihrem Hauptinstrument sowie zur Verfügung stehenden Instrumenten eine freie Improvisation. Ein musikalischer Input wird vorgegeben. 

      • Unterlagen zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung:
        • Übungen Gesang 
        • Beispielstücke Gesang Klassik
        • Beispielstücke Gesang Jazz Pop
        • Weitere Song- und Liederideen Gesang
        • Beispielstücke Klavier
           

      2. Rhythmus-Koordination / Tanz / Bewegungsgestaltung

      • Prüfungsform: Gruppenprüfung und Soloperformance
      • Dauer: 90 Minuten
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

        2.1 Rhythmus-Koordination-Bewegung
        Ausführen von verschiedenen rhythmischen Bewegungskoordinationsaufgaben im Raum mit diversen Instrumenten (Shaker, Bälle, Groovy-Bags, Sticks). Verlangt werden stabil pulsierende Grundbewegungen, Bewegungskombinationen im Beat und Offbeat, doppeltem Offbeat, diverse Betonungssetzungen.

        2.2 Tänzerische Bewegung und Improvisation
        Tänzerische Bewegung mit und ohne Musik. Betrachtet wird die Fähigkeit zur bewussten Bewegungsführung, Bewegungsadaption sowie kreative Umsetzung von Improvisationsaufgaben.

        2.3 Bewegungsgestaltung
        Eigene Bewegungsgestaltung zur Musik: Choreografie einer Bewegungsstudie zu vorgegebener Musik. Gestaltung mit persönlichem Ausdruck, Bewegungslust, variantenreichen Bewegungsformen als auch Dynamiken, bewusster Raumgestaltung sowie Einbezug des ganzen Körpers. Dauer: 2 Minuten

        Download Musikstücke für Bewegungsgestaltung (aus den vorgegebenen Musikstücken eines auswählen)
        • Musikstück 1: Freek – Albert Mathias
        • Musikstück 2: Bengeria – Mich Gerber
        • Musikstück 3: Dark Wook – David Darling
        • Musikstück 4: Adagio – Rene Aubry
        • Musikstück 5: Caravan – Claude Chalhoub

           

      3. Unterrichtspraktische Musiktheorie

      Dieser Prüfungsteil entfällt für Personen mit einem Bachelor of Arts in Musik / Musikwissenschaft oder einem Master of Arts in Musik / Musikwissenschaft.

      • 3.1 Unterrichtspraktische Musiktheorie: schriftlich

        • Prüfungsform: Einzelprüfung
        • Dauer: 30 Minuten
        • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

          Erkennen von musikalischen Elementen nach Gehör – Höranalyse
          Ablauf:
          • Die Kandidat:innen hören sich das von der Prüfungsleitung ausgewählte Hörbeispiel mehrmals an und notieren ihre Aussagen zu den musikalischen Elementen.
          • Anhand von (Ausschnitten aus) Pop-/Rocksongs und/oder klassischen Werken werden Aussagen zu Stil, Instrumentation, Form, Melodik, Rhythmik, Harmonik, Satztechnik, Kontrast, Spannungsverlauf (gegebenenfalls auch zu Epoche, Komponist:in, Interpret:innen) vorbereitet.
          • Die Erkenntnisse werden in einem Gespräch mit den Dozierenden dargestellt.
             
      • 3.2 Unterrichtspraktische Musiktheorie: mündlich

        • Prüfungsform: Kolloquium
        • Dauer: 30 Minuten
        • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

          Singen, Spielen, Hören, Analysieren und Notieren von melodischen, harmonischen und rhythmischen Strukturen
          Inhalte:

          • Intervalle bis zur Oktave – lesen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Tonleitern Dur und Moll in allen Tonarten – lesen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Dreiklänge mit Umkehrungen (Dur, Moll, Vermindert, Übermässig) – lesen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Rhythmische Figuren realisieren / Bodypercussion Grooves ausführen, kombinieren und mit Break oder Fill ergänzen – Von den Bodypercussion Grooves sind mindestens drei Patterns nach Wahl vorzubereiten!
          • Stufenanalyse (Leadsheet oder klassisches Lied)
          • Blattsingen (Leadsheet oder Choralgesang)
          • Kadenzen Dur und Moll in allen Tonarten – spielen am Klavier

          • Ablauf
            Die Kandidierenden erhalten unterschiedliche Notenbeispiele. An diesen Musikbeispielen werden unter Anleitung der Dozierenden musiktheoretische Grundlagen analysiert, gezeigt und praktisch umgesetzt.

            Unterlagen zur Vorbereitung:
            • Beispiele für die Höranalyse (zip-Datei)
            • Übungsmaterial:
              –  Bodypercussion Grooves und Literaturbeispiele «Rhythmen prima vista» (PDF)
              –  Choralgesänge (PDF)
              –  Leadsheets (PDF)
              –  Tonleitern und Kadenzen am Klavier (PDF)
            • Eartraining-Apps und Links:
              –  Ear Master
              –  Music Tutor
              –  ET-Ear Trainer (von Daniel Schenker, ZHdK)
              –  Earz
              –  Musictheory.net
              –  elmu.online
                   

      4. Aufnahmegespräch

      • Prüfungsform: Einzelgespräch
      • Dauer: 15 Minuten
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

        Im Gespräch werden Fragen zur Vorbereitung auf die Prüfung, zu den beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums präsentiert und diskutiert. Die Fragen nehmen Bezug auf das mit der Anmeldung eingereichte Motivationsschreiben.
    • Termine

      Infotag

      21. November 2024

      Online-Anmeldung

      7. Januar – 1. März 2025

      Minor-Wahl

      11.–31. März 2025

      Eignungsabklärung Major

      2./ 3./ 4. April 2025

      Minor-Eignungskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eignungskompetenzen voraussetzt)

      21. April – 3. Mai 2025

      Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage / Warteliste)

      10. Mai 2025

      Studienbeginn

      15. September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktieren Sie uns nur per E-Mail.