Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Bewerber:innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, ist unter «Einzureichende Unterlagen, Punkt 9: Sprachkenntnisse» beschrieben.