Hauptnavigation

      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • Menü Menü
    Sie befinden sich hier:
    1. Studium
    2. Musik
    3. BA Musik, Schulmusik
    Mehr zu: BA Musik, Schulmusik

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – BA in Musik, Schulmusik

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Schulmusik an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) zu entnehmen.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit:
        1. Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben):
          Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, andere Studien, berufliche Tätigkeit
        2. Persönliche Stellungnahme:
          Warum möchten Sie an der ZHdK Musik studieren? Begründen Sie die Wahl für den Bachelor Schulmusik.
          Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor?
        3. a) nur Schwerpunkt Jazz: Video-Dossier, siehe unter «Eignungsprüfung Jazz»
          b) nur Schwerpunkt Pop: Video-Portfolio, siehe unter «Eignungsprüfung Pop»
      2. Für Kandidierende mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: Zertifikat/Attest Deutsch B2 von telc (The European Language Certificates) oder von einem Goethe-Institut. 

      3. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      4. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      5. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      6. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      7. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Please submit in tabular form, no prose texts.

      9. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      10. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung Schwerpunkt Klassik

      1. Schulmusikspezifische Prüfung

      Dauer: 15 Minuten, einzeln

      1. Singen eines Liedes oder Songs, Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch 
      2. Spielen eines Stückes​​ Pop, Jazz oder Klassik am Klavier
      3. Spielen eines Stückes vom Blatt am Klavier (Leadsheet aus Pop oder Jazz, einfacher Chorsatz)
      4. Imitieren von rhythmischen Mustern mit der Sprache und druch Bewegung
      5. Gespräch über bisherige Erfahrungen im Bereich der Vermittlung, der Arbeit mit Jugendlichen, der musikalischen Bühnenerfahrungen und über persönliche Zielsetzungen in musikalischer und pädagogischer Hinsicht. 

      Jury:  Schulmusikverantwortliche, Vertretung Departementsleitung

      Unterlagen zur Vorbereitung der Aufnahmeprüfung:

      • Gesangsübungen
      • Gesang Klassik (Beispielstücke)
      • Gesang Jazz Pop (Beispielstücke)
      • Weitere Ideen für Lieder und Songs (Gesang Klassik Jazz Pop)
      • Klavier (Beispielstücke)
      • Kadenzen (für Liedbegleitung)
      • Leadsheets (Beispielstücke)

      2. Instrumentales Vorspiel/Vorsingen und Eignungsgespräch

      Dauer: ca. 20 Minuten, einzeln

      Vorspiel/Vorsingen allgemein

      • Künstlerischer Vortrag (gilt für alle Instrumente und den Gesang):
        • von vorbereiteten Repertoirestücken/-sätzen aus verschiedenen Epochen, eines davon aus dem 20./21. Jahrhundert
        • Die Kommission hört sich eine Auswahl an.
        • Erwartet werden Werke im zumindest mittleren Schwierigkeitsgrad.
        • Kandidierende, die eine Begleiterin/einen Begleiter der Hochschule wünschen, müssen dies auf der Anmeldung angeben.
      • Zusätzlich gelten die folgenden spezifischen Anforderungen:
        • Klavier: Es werden Kompositionen aus mindestens drei Stilepochen verlangt, darunter ein klassischer Sonatensatz und zusätzlich eine Etüde (Clementi, Cramer, Czerny, Chopin, Liszt oder ähnliche). Ausserdem wird eine kurze Blattspielaufgabe gestellt.
        • Gesang: Es werden Kompositionen aus Barock, Klassik und neuer Zeit sowie ein deutsches Lied verlangt. Der Vortrag soll ausserdem mindestens eine zweite Sprache, z.B. Italienisch oder Französisch, beinhalten. Zudem soll ein kurzer gesprochener Text vorbereitet werden.
        • Orgel: Zusätzlich zum künstlerischen Vortrag Kurzimprovisation anhand eines vorgegebenen Themas.
        • Flöte: Das Programm muss eine Etüde aus «Le Bouquet des Tons» von Anton Bernhard Fürstenau beinhalten.
        • Trompete: Das Programm muss das Pflichtstück Paolo Longinotti, Nr. 1 aus «Studies in classical and modern style», Verlag IMC, beinhalten.
        • Drums: Solo, Improvisation oder Etüde, kein Playback. Die Noten sind den Expert:innen abzugeben.
      • Eignungsgespräch allgemein:
        • im Dialog zwischen den Kandidierenden und der Kommission werden Fragen zur Vorbildung, zu den persönlichen Zielen und beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums erörtert. Die Fragen nehmen Bezug auf das mit der Anmeldung eingereichte Motivationsschreiben.
        • Das Gespräch dient auch der Feststellung der Sprachkompetenzen (Deutsch oder Englisch).

      3. Musiktheorie schriftlich

      Dauer: 2 Stunden, selbständig am Computer

      Inhalte der Prüfung:

      • Intervalle erkennen (alle Intervalle bis zur Oktave, als Zusammenklang)
      • Dreiklänge erkennen (tonale Dreiklänge, in allen Stellungen, vierstimmig gesetzt)
      • Melodiediktat (Oberstimme und Bassstimme)
      • Rhythmusdiktat
      • Höranalyse: Beschreiben von kurzen Musikausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Partituranalyse: Beschreiben von kurzen Partiturausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Tonsatz: Vierstimmiges Aussetzen eines Basses (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante)
      • Harmonische Analyse eines vierstimmigen Satzes (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante).

        → Eine Beispielprüfung findet sich hier.

      4. Integrierte Eignungsprüfung

      Dauer 40 Minuten in Gruppen zu je 3 Kandidat:innen

      Inhalte der Prüfung

      • Gruppenimprovisation:

        • Die Gruppenimprovisationsprüfung umfasst eine Serie von fortlaufenden Solo- und Duo-Improvisationen und wird mit einer Trio-Improvisation abgeschlossen.
        • Die Improvisationen sind frei, d.h. stilistisch ungebunden.
        • Beurteilungskriterien sind: Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Spontaneität, Fantasie, rhythmische Sicherheit, verlässliches Gehör, instrumentale Umsetzung
        • Dauer: ca. 5 Minuten.
      • Theoriehandwerk:

        • Am Klavier: Eine einfache Bassstimme in einer Dur- oder Molltonart bis drei Vorzeichen ist gegeben. Die linke Hand spielt diese Bassstimme und mit der rechten Hand werden die dazu gehörenden Dreiklänge ergänzt.
        • Rhythmus prima vista: Ein Rhythmus in einer binären (3/4, 4/4 usw.) oder ternären (6/8, 9/8 usw.) Taktart auf eine beliebige Silbe gesprochen. Dazu wird der Puls geklopft.
        • Melodie prima vista: unbegleitetes Singen a) einer freitonalen und b) einer tonalen Melodie
        • Singen einer Choralstimme (Frauen: Alt, Männer: Tenor oder Bass), die anderen drei Stimmen werden von Expert:innen auf dem Klavier gespielt.

          → Weitere Informationen zum Theoriehandwerk finden sich hier.

      Prüfungskommission Teil 2 und 3

      Die Kommission besteht aus Dozierenden der Musiktheorie der ZHdK.

    • Eignungsprüfung Schwerpunkt Jazz und Pop

      Die Aufnahmeprüfung für den Bachelor of Arts in Music, Vertiefung Schulmusik Jazz / Pop umfasst folgende Bereiche

      1. Prüfung des Schwerpunkts Jazz oder Pop
         
      2. Schulmusikspezifische Prüfung 

      Dauer: 15 Minuten, einzeln

      1. Singen eines Liedes oder Songs
      2. Spielen eines Stückes​​ am Klavier
      3. Spielen eines Stückes ab Blatt am Klavier (Leadsheet aus Pop oder Jazz, einfacher Chorsatz)
      4. Imitieren von rhythmischen Mustern mit der Sprache, auf Perkussionsinstrumenten und durch Bewegung

      Jury:  Schulmusikverantwortliche, Vertretung Departementsleitung

      Unterlagen zur Vorbereitung der Aufnahmeprüfung:

      • Gesangsübungen
      • Gesang Klassik (Beispielstücke)
      • Gesang Jazz Pop (Beispielstücke)
      • Weitere Ideen für Lieder und Songs (Gesang Klassik Jazz Pop)
      • Klavier (Beispielstücke)
      • Kadenzen (für Liedbegleitung)
      • Leadsheets (Beispielstücke)
    • Termine

      Infotage Major

      21. November 2024

      Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

      7. Januar 2025

      Anmeldeschluss Zulassungsverfahren Major

      1. März 2025

      Minor-Wahl

      11.–31. März 2025

      Eignungsabklärung Major

      BASM Klassik: 4. April Schulmusikvertiefung, 11. April Praxis, 29./30. April Theorie

      BASM Jazz: 4. April Schulmusikvertiefung, 7.–16. April Praxis, 28./29. April Theorie

      BASM Pop: 4. April Schulmusikvertiefung, 30. April. – 2. Mai Praxis, 28./29. April Theorie  

      Minor-Eignungskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eignungskompetenzen voraussetzt)

      21. April – 3. Mai 2025

      Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage / Warteliste)

      10. Mai 2025

      Studienbeginn (Major und Minor)

      15. September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.