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    Mehr zu: BA Musik, Komposition für Film, Theater und Medien

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – BA in Musik, Komposition für Film, Theater und Medien

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Komposition für Film, Theater und Medien an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) zu entnehmen.

    Sprachkenntnisse

    Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Bewerber:innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, ist unter «Einzureichende Unterlagen, Punkt 9: Sprachkenntnisse» beschrieben.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben (in Deutsch, max. zwei A4-Seiten):

        1. Angaben zur Person: Schulbildung, musikalische Ausbildung, musikalische Tätigkeiten, Kenntnisse in Musiksoftware, Freizeitbeschäftigungen etc. 
        2. Persönliche Stellungnahme: Warum möchte ich an der ZHdK Komposition für Film, Theater und Medien studieren? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor? 
      2. Dossier «Komposition» mit Werkliste (max. 1.95 GB)
        Lege in einem «Best-of-Ordner» 3 bis 5 dokumentierte Werke/Werkausschnitte (Audio, Video, Partitur usw.) von insgesamt rund ca. 10 Minuten Länge mit Musikkonzept und Werkbeschrieb ab (ausschliesslich eigene kompositorische Arbeiten, mindestens die Hälfte davon aus dem Bereich «musik +»: «funktionale Kompositionen» für Film, für Theater und/oder Medien). 
        Fakultativ: Kurzes Porträtvideo (max. 5 Minuten) über die eigene Arbeitsweise im Atelier, im Studio, im Projekt, in der Performance. 

        Konvertiere alle Dateien und Ordner in eine ZIP-Datei und lade die ZIP-Datei in deiner Online-Anmeldung hoch. Falls die Datei 1.95 GB überschreitet, müssen die Video- und Audiodateien vorgängig komprimiert werden (mp4, mp3).

      3. Urheberschaftserklärung

      4. Video künstlerisch-musikalische Performance
        Interpretation/Improvisation, max. 15 Minuten / max. 1.95 GB / Format .mov oder .mp4
        Präsentiere dein performatives Können als Instrumentalist:in, Vokalist:in, Dirigent:in, Medienkünstler:in anhand von drei verschiedenen Stücken (verschiedene Charaktere, aus verschiedenen Epochen/Dekaden usw.). Du hast folgende Möglichkeiten:    

        • Spiele auf dem Instrument vor, auf dem du das höchste Niveau hast und an der Hochschule unterrichtet werden möchtest.
        • Spiele auf verschiedenen Instrumenten vor: ein bis zwei Stücke auf dem Hauptinstrument, ein bis zwei Stücke auf dem Nebeninstrument/den Nebeninstrumenten
        • Technische Anforderungen

          • Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden – Hände und Gesicht müssen sichtbar sein.
          • Aufnahmen dürfen mit dem Mobiltelefon, Kamera oder Laptop-Computer gemacht werden. 
          • Die Verwendung eines Stereo-Mikrofons ist erwünscht.
          • Die Qualität und das Format der Aufnahmen sollen folgenden Kriterien entsprechen: HD Video (720p; 1080i; 1080p) mit 265 kbit/s Klangauflösung, Format mov oder mp4 
          • Alle Performances müssen vollständig, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden
      5. Fakultativ: weitere Dateien gemäss Werkliste (max. 1.95 GB)

      6. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      7. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      8. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      9. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      10. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      11. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      12. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      13. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

      Wichtig: Nach Auswertung der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen und der Hausaufgabe (s. «Eignungsprüfung») entscheidet die Jury über die Zulassung zur Eignungsprüfung.

    • Eignungsprüfung

      Es stehen nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Kann einer Kandidatin/einem Kandidaten nach bestandener Eignungsprüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholt werden.

      Kandidat:innen, die im Anschluss an die Bachelor-Aufnahmeprüfung keinen Studienplatz erhalten, werden nicht automatisch im PreCollege Musik aufgenommen. Wir empfehlen, sich bei Interesse unbedingt und vollständig auch für das PreCollege Musik bis 1. März anzumelden.
       

      1. Einreichen einer Hausaufgabe
        Den Kandidat:innen wird eine Aufgabe gestellt (Server-Download), die aus dem Vertonen eines kurzen Filmes besteht. Diese ist innerhalb der gesetzten Frist (s. unter «Termine») einzureichen (Server-Upload).

        Nach Auswertung der Hausaufgabe und der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury über die Zulassung zu den weiteren Prüfungen:
      2. Kompetenzen in Medientechnologie
        Präsentation der Fertigkeiten in Medientechnologie am eigenen Laptop und Keyboard. Dauer: 20 Minuten.
        Bitte je ein Projekt vorbereiten und präsentieren (es ist erlaubt, Projekte aus dem eingereichten Dossier zu verwenden):

        • Instrumentation, Orchestration und Arrangement für akustische (und elektroakustische) Instrumente (old school): eigenes Notations-Projekt (Sibelius, Finale u. a.) mit ausgearbeiteter Partitur und Audio-Mockup
        • Producing / Sound Design / Klanggestaltung (new school): eigenes DAW-Projekt (Logic, DP, Protools u. a.) mit MIDI, Audio (und eventuell Video)
      3. Spontanaufgabe
        90 Minuten Vorbereitung / 20 Minuten Präsentation
        Die Prüfung beinhaltet spontanes Vertonen von Bildern, Texten oder Filmausschnitten mit den gegebenen Möglichkeiten. Beurteilungskriterien sind: Musikalität, Kreativität, künstlerische Intelligenz.

      4. Theorie mündlich, Filmmusikanalyse und Transkription
        Dauer: 30 Minuten
        Vorbereitung: 60 Minuten (Analyse und Transkription).

        A. Vorbereitete Analyse und Transkription eines Filmausschnittes

        B. Theoriehandwerk
        • 10 Minuten Präsentation der Analyseresultate, Fokus schwergewichtig auf die Musik und ihre Beziehung zum Film (stilistisch, dramaturgisch beschreibend usw.)
        • Transkription: Notation eines kurzen zentralen Ausschnittes der Filmmusik unter Berücksichtigung der Melodik, Harmonik, Rhythmik und der Klangfarben
        • Hilfsmittel: Klavier/Keyboard. Beurteilungskriterien sind: Analytische Fähigkeiten, Hör- und Darstellungsvermögen
        • Rhythmen ab Blatt darstellen: Sprechen von Rhythmen (2/4 und 6/8-Takt; Achtel- und Sechzehntelnoten, Achteltriolen) auf einer neutralen Silbe.
        • Tonales Singen ab Blatt: eine Stimme aus einem Choralsatz von J. S. Bach und/oder die Singstimme eines einfacheren Klavierliedes. Der Kandidat oder die Kandidatin singt eine Stimme aus einem Bachchoral, die anderen Stimmen werden durch den Prüfenden vom Klavier gespielt. Kandidatinnen singen die Altstimme. Stoff: Bachchoräle. – Das Klavierlied wird von einem Mitglied der Prüfungskommission am Klavier begleitet. Stoff: zweite Hälfte 18. und erste Hälfte 19. Jahrhundert.
        • Singen einer freitonalen Tonfolge. Stoff: Alle Intervalle (auf- und abwärts) bis zur grossen Septime. Notiert im Violin- oder Bassschlüssel.
        • Bestimmen von Drei- (Dur, Moll, vermindert, übermässig; alle Stellungen) und Vierklängen (Dominantseptakkord, Moll-klein, vermindert-klein und Dur-gross; nur in Grundstellungen)
        • Am Klavier spielen: Elementare Akkordverbindungen (4-stimmig). Die linke Hand spielt eine gegebene einfache Basslinie auf dem Klavier, die rechte Hand ergänzt die dazugehörigen Dreiklänge. Stoff: Dreiklänge in Grundstellung, vierstimmig ausgeführt.
          Tonarten: Dur und Moll bis 3 Vorzeichen.
      5. Theorie schriftlich
        (wahlweise im Profil Klassik oder Jazz/Pop)

        • Profil Klassik: Alle Informationen zur Musiktheorieprüfung im Profil Klassik sowie ein Prüfungsbeispiel sind hier in der Sektion «Eignungsprüfung» unter Punkt 2. «Musiktheorie schriftlich» aufgeführt.
        • Profil Jazz: Alle Informationen zur Musiktheorieprüfung im Profil Jazz sowie Prüfungsbeispiele sind hier in der Sektion «Eignungsprüfung» unter Punkt 2 «Gehörbildung/Theorie» aufgeführt. 
        • Profil Pop: Alle Informationen zur Musiktheorieprüfung im Profil Pop sowie Prüfungsbeispiele sind hier in der Sektion «Eignungsprüfung» unter Punkt 2 «Gehörbildung/Theorie» aufgeführt. 
      6. Kolloquium
        Dauer: 20 Minuten

        • Kurzpräsentation des eigenen musikalischen Schaffens (am Laptop). Du wählst aus dem Dossier eine oder mehrere funktionale Kompositionen (Musik +) aus.
        • Statement zum Musikkonzept: Warum bin ich zu diesem Resultat gekommen? Überlegungen dazu.
        • Anschliessend Fragen der Jury und zu den beruflichen Absichten sowie zur Organisation des Studiums.
    • Termine

      Informationstag

      21. November 2024

      Online-Anmeldung

      7. Januar – 1. März 2025

      Hausaufgabe

      5.–20. März 2025

      Mitteilung über die Zulassung zur Eignungsprüfung

      Mitte April 2025

      Eignungsprüfung

      28. April – 2. Mai 2025

      Bekanntgabe Resultate

      Mitte Mai 2025

      Studienbeginn

      September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

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