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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA in Musik, Dirigieren

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Musik, Dirigieren an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19–24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) geregelt.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Lebenslauf: Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben):
      Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, andere Studien, berufliche Tätigkeit
      → Mustervorlage Lebenslauf (Worddokument zum Download)
       
    2. Motivationsschreiben (als PDF), hochzuladen in der Online-Anmeldung unter «Aufgaben/Dokumente»
       
    3. Persönliche Stellungnahme:
      Warum möchte ich an der ZHdK Musik studieren? Begründung der Wahl dieses Majors. Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor? Link zu einem Video, in welchem der:die Bewerber:in in 1–2 Minuten mündlich erklärt, warum er:sie Dirigent:in werden will und dies an der ZHdK studieren möchte.
       
    4. Links (YouTube, Vimeo, usw.) zu einem Bewerbungs-Video, wenn möglich mit Musik aus unterschiedlichen Epochen, auf welchem der:die Dirigent:in von vorne zu sehen ist. Vorzugsweise mit Orchester oder Ensemble. Es kann auch mit Chor, Blasorchester oder Klavier sein, wenn nicht anders möglich. Max. 15 Minuten.
       
    5. CH-Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 
       
    6. CH-Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    7. CH-Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    8. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.
       
    9. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    10. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    11. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)
       
    12. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Bewerbenden unter 18
      Bewerbende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten (Eltern oder gesetzlicher Vormund) einreichen. Dazu steht das PDF U18 zur Verfügung. Dieses Formular muss ausgefüllt und mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Abschnitt «Selbstdeklaration/rechtliche Hinweise» der Anmeldung eingereicht werden.

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, ausser wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    Es findet ein zweistufiges Verfahren statt:  
    Vorauswahl zur Eignungsprüfung anhand des Video-Portfolios (Dirigieren und mündliches Statement), des eingereichten Lebenslaufs und des Motivationsschreibens (siehe «Einzureichende Unterlagen»).  

    Nach Sichtung aller Portfolios entscheidet die Jury über eine «short list» von Kandidierenden, die zur Aufnahmeprüfung eingeladen werden. 

    Prüfungskommission Vorauswahl:  
    Die Jury setzt sich zusammen aus Hauptfachdozierenden und einer Vertretung der Departementsleitung. 

    Die Aufnahmeprüfung besteht aus vier Teilen: 

    1. Eingabe von weiteren Videos (bis 21. April 2027)
      • Klavier: Eingabe eines Videos mit einem Vortrag von zwei unterschiedlichen Werken/Sätzen, welche den Stand Ihres Klavierspiels zeigen.
      • Hauptinstrument: Video mit Vortragsstück auf dem Hauptinstrument (falls dieses nicht Klavier ist): Vortrag von Werken bzw. einzelnen (ganzen). Gesamtdauer von 10–15 Minuten.
        Die Videoaufnahme ist nach Möglichkeit – aber nicht zwingend – mit einer Klavierbegleitung aufzunehmen.
        → Informationen zu den technischen Anforderungen an das Video (Format, Upload, Datum) 
        Der Vortrag ist per Video bis zum 21. April 2027 einzureichen.

         
    2. Musiktheorie schriftlich (5. Mai 2027, Zürich, Toni-Areal)
      Dauer: 2 Stunden, selbständig am Computer

      Inhalte der Prüfung
      • Intervalle erkennen (alle Intervalle bis zur Oktave, als Zusammenklang)
      • Dreiklänge erkennen (tonale Dreiklänge, in allen Stellungen, vierstimmig gesetzt)
      • Melodiediktat (Oberstimme und Bassstimme)
      • Rhythmusdiktat
      • Höranalyse: Beschreiben von kurzen Musikausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Partituranalyse: Beschreiben von kurzen Partiturausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
      • Tonsatz: Vierstimmiges Aussetzen eines Basses (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante)
      • Harmonische Analyse eines vierstimmigen Satzes (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante).
        → Eine Beispielprüfung findet sich hier.

         
    3. Integrierte Eignungsprüfung (5. Mai 2027, Zürich, Toni Areal) 
      Dauer 40 Minuten in Gruppen zu je 3-4 Kandidat:innen 
      Inhalte der Prüfung
      1. Gruppenimprovisation:
        • Die Gruppenimprovisationsprüfung umfasst eine Serie von fortlaufenden Solo- und Duo-Improvisationen und wird mit einer Trio-Improvisation abgeschlossen.
        • Die Improvisationen sind frei, d.h. stilistisch ungebunden.
        • Beurteilungskriterien sind: Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Spontaneität, Fantasie, rhythmische Sicherheit, verlässliches Gehör, instrumentale Umsetzung 
        • Dauer: ca. 5 Minuten  
           
      2. Theoriehandwerk:
        • Am Klavier: Eine einfache Bassstimme in einer Dur- oder Molltonart bis drei Vorzeichen ist gegeben. Die linke Hand spielt diese Bassstimme und mit der rechten Hand werden die dazu gehörenden Dreiklänge ergänzt.
        • Rhythmus prima vista: Ein Rhythmus in einer binären (3/4, 4/4 usw.) oder ternären (6/8, 9/8 usw.) Taktart auf eine beliebige Silbe gesprochen. Dazu wird der Puls geklopft.
        • Melodie prima vista: unbegleitetes Singen a) einer freitonalen und b) einer tonalen Melodie
        • Singen einer Choralstimme (Frauen: Alt, Männer: Tenor oder Bass), die anderen drei Stimmen werden vom Experten auf dem Klavier gespielt.

          → Weitere Informationen zum Theoriehandwerk finden sich hier.

           
    4. Musikpraxis (2. Mai 2027, Zürich, Toni-Areal) 
      (Dauer: 25 Minuten) 
      Dirigieren eines Ensembles inkl. Probenarbeit. Die Prüfungsstücke werden einen Monat vor der Prüfung bekanntgegeben.
       

    Prüfungskommission Teil 2 und 3  
    Die Kommission besteht aus Dozierenden der Musiktheorie der ZHdK.  

  • Termine

    Infotag

    19. November 2026

    Online-Anmeldung

    5. Januar – 1. März 2027

    Eignungsabklärung

    –    Entscheid Vorauswahl Short List: ab 15. März 2027
    –    Aufnahmeprüfung Musiktheorie (schriftlich) und integrierte Eignungsprüfung: 5. Mai 2027 
    –    Aufnahmeprüfung Musikpraxis (Vordirigat): 8. Mai 2027

    Bekanntgabe der Resultate

    Mitte Mai 2027

    Platzvergabe

    Mitte Mai 2027

    Studienbeginn

    20. September 2027

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

→ Hier kann man sich ab 5. Januar 2027 online anmelden.

Fragen zur Eignungsprüfung?

Gerne beantworten wir sie per E-Mail.