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    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Bachelor Major Fine Arts

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Fine Arts an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fine Arts der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Fine Arts  § 4 ff.) zu entnehmen.

    Eignung

    Von Seiten der Bewerbenden erwarten wir:

    • Künstlerische Fähigkeiten und künstlerisches Potenzial
    • Eigene Ideen, Themen und Fragestellungen
    • Interesse und Grundkenntnisse des historischen und aktuellen Kunstgeschehens
    • Motivation
    • Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
    • Reflexionsfähigkeit und Selbsteinschätzung
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben 
        Erläutere deine Motivation für das Studium im Major Fine Arts an der ZHdK. Mit welchen künstlerischen Praktiken du dich bis anhin beschäftigt hast und auf welche du dich während des Studiums gerne konzentrieren möchtest, ist für uns von besonderem Interesse

      2. Portfolio
        Die eingereichten Arbeiten sollen eigene Ideen, Themen, Fragestellungen sowie Eigenständigkeit und Originalität erkennen lassen.
        Das Portfolio muss digital als PDF eingereicht werden. Links mit Ablaufdatum (z.B. WeTransfer) werden nicht akzeptiert. Videos werden nur als Vimeo- und/oder Youtube-Link berücksichtigt. Die maximal PDF-Dateigrösse beträgt 10 MB, grössere Dateien müssen als ZIP-Datei hochgeladen werden.

      3. Transcript of Records / Lernbiografie
        Bitte Transcript of Records / Lernbiografie mit allen absolvierten (bestandenen und nicht bestandenen) Modulen mit Credits beifügen, falls ein Studienabbruch an einer anderen Universität/Hochschule erfolgte. Falls eine Anrechnung der erworbenen Credits gewünscht wird, muss dies zusätzlich in der Bewerbung vermerkt werden. Die Entscheidung, ob und wie viele Credits angerechnet werden, liegt im Ermessen der Studienleitung. 

      4. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      5. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      6. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      7. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      8. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      10. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      11. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Zulassungsverfahren

      Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren erfolgt durch das Einreichen der Anmeldeunterlagen, eines Motivationsschreibens und eines Portfolios. Die positive Beurteilung aller eingereichten Unterlagen durch die Aufnahmekommission ist Voraussetzung für die Einladung zu einem individuellen Eignungsgespräch. Im Anschluss an das Gespräch entscheidet die Aufnahmekommission über die Zulassung zum Bachelor Major Fine Arts Studium. Über den Prüfungsentscheid werden die Bewerber:innen schriftlich informiert. 

      Eignungsgespräch

      Das Eignungsgespräch kann in deutscher oder englischer Sprache geführt werden und findet per Videokonferenz via Zoom statt. Im Gespräch werden neben dem Motivationsschreiben die künstlerischen Arbeiten und Themen anhand des eingereichten Portfolios besprochen.

    • Termine

      Infotage Major

      19. November 2024 (vor Ort, Toni-Areal)
      21. November 2024 (online)
      25. November 2024 (Portfolio Insights and Tutorial)

      Öffnung der Anmeldung

      18. November 2024

      Anmeldeschluss (inkl. Portfolio)

      30. Januar 2025

      Anmeldebestätigung

      bis 5. Februar 2025

      Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr

      ab 3. März 2025

      Einladung zum Eignungsgespräch (wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist)

      ab 6. März 2025

      Eignungsgespräche

      17.–21. und 24. März 2025

      Definitiver Bescheid (Zusage / Absage / Warteliste)

      ab 27. März 2025

      Modul-Einschreibung

      11.–22. Juni 2025

      Studienbeginn

      15. September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.