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    Mehr zu: BA Film, Production Design

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    BA Film, Production Design

    Wir freuen uns über Ihr Interesse am Bachelor-Studium Film, Production Design an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Film der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Film § 4 ff.) zu entnehmen.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
      2. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      3. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      4. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      5. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      6. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      7. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      8. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Zulassungsverfahren

      Zulassungsverfahren Teil 1 – zusätzliche erforderliche Aufgaben

      Um deine Voraussetzungen für ein Studium Bachelor of Arts in Film, Production Design beurteilen zu können, bitten wir dich, die folgenden Aufgaben zu lösen bzw. Angaben zu deiner Person und Motivation zu machen.
      Es werden keine weiteren als die hier verlangten Arbeitsproben bei der Beurteilung berücksichtigt.

      Wir bitten dich, die folgenden Unterlagen für die Beurteilung einzureichen:

      1. Ein Portfolio mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeitsproben (Originale), z. B. Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Fotos, Illustrationen, Modelfotos, Videos*, Dokumentationen von 3D-Projekten o. ä. Das Format des Portfiolios und die Anzahl der Arbeitsproben ist frei wählbar.
        → Anleitung Filmformat (PDF)
         
      2. Schildere deine Motivation zum Studium. Falls biografische Aspekte für dich wesentlich sind, verweise auf diese (max. 1’500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
        Dateiname: 2025_BFI_Name_Vorname_Motivation.pdf
         
      3. Erstelle einen tabellarischen Lebenslauf (max. 1 Seite)
        Dateiname: 2025_BFI_Name_Vorname_Lebenslauf.pdf
         
      4. Fülle die Urheberschaftserklärung aus. Allfällige mitarbeitende Personen sind mit Namen und Funktion zu benennen.
        → Urheberschaftserklärung (PDF)
        Dateiname:  2025_BFI_Name_Vorname_Urheberschaftserklaerung.pdf

      Alle .pdfs sind per Onlineformular hochzuladen. Das Portofolio kann digital, per Post oder persönlich abgegeben werden:

      • Per Post:
        Zürcher Hochschule der Künste
        Aufnahmeverfahren Bachelor Film Production Design
        Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96
        Postfach
        8031 Zürich
         
      • Oder persönlich:
        Zürcher Hochschule der Künste
        Sekretariat Bachelor of Arts in Film Production Design
        Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96
        8005 Zürich
        Raum 3.C02
        Montag, 10.2.2025 oder Dienstag, 11.2.2025 von 14.00–16.00 Uhr
         

      Zulassungsverfahren Teil 2 – Eignungsabklärung: vertiefende Aufgaben und Gespräche

      Den genauen Termin und eine detaillierte Ortsbezeichnung deines Aufnahmegesprächs erhältst du mit der schriftlichen Einladung (siehe «Termine»).

      Arbeitswelterfahrung

      Bitte achte darauf, dass 6 Monate Arbeitswelterfahrung mit einem Pensum von 100% vorausgesetzt werden.

      Aufnahme

      Über die Aufnahme in den Bachelorstudiengang Film, Production Design entscheidet die Aufnahmekommission. Die zum Studiengang zugelassenen Bewerber:innen werden schriftlich informiert.

    • Termine

      Informationstag

      21. November 2024

      Öffnung Online-Anmeldung

      18. November 2024

      Anmeldeschluss (inkl. Portfolio)

      11. Februar 2025

      Anmeldebestätigung zum Aufnahmeverfahren

      Ende Februar 2025

      Absagen, Versand Hausaufgaben

      Mitte März 2025

      Aufnahmeprüfung Teil 2

      Mitte April 2025

      Definitiver Bescheid

      Ende April 2025

      Studienbeginn

      September 2025
      In der Regel finden Einführungsveranstaltungen zwei Wochen vor Studienbeginn statt.

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

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