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    Mehr zu: BA Theater, Szenischer Raum

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – BA Theater, Szenischer Raum

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Szenischer Raum an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Theater der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Theater § 4 ff.) zu entnehmen.

    • Szenischer Raum Szenischer Raum
    • Szenischer Raum Szenischer Raum

    Eignung

    Das Bachelorstudium Szenischer Raum richtet sich an junge Erwachsene mit ausgeprägten gestalterischen Fähigkeiten und einem Interesse an raumgestalterischen Prozessen im Theater-, Tanz- und Performancebereich oder im Erstellen von  temporären Installationen: von der Konzeption bis zur handwerklichen Umsetzung. 

    Eine Affinität fürs Beobachten, Reflektieren und ein Interesse für neue Formen und Formate, welche auch über die Welt des Theaters hinausgehen, Kommunikationsfähigkeit und der Wille zur Zusammenarbeit und zum Austausch mit Studierenden aus anderen Fachrichtungen sind weitere notwendige Voraussetzungen.

    Erste Erfahrungen in gestalterischen oder gestalterisch-handwerklichen Bereichen oder der Besuch eines gestalterischen Vorkurses oder Propädeutikums sind erforderlich.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben: Beantwortung der folgenden zwei Fragestellungen schriftlich (pro Fragestellung maximal 1 DIN-A4-Seite Maschinenschrift):
        • Was fasziniert mich am Theater und was war für mich ein interessantes Theatererlebnis in den letzten Jahren? Es kann auch eine Online-Aufführung gewählt werden.
        • Beschreibe die Wirkung des Bühnenraumes auf dich und die eingesetzten Mittel bei diesem Erlebnis.
      2. Bewerbung mit Arbeitsmappe
        Um dem Aufnahmegremium einen Eindruck der künstlerischen Begabung zu geben, ist neben der Online-Anmeldung auch eine digitale Version, bzw. die digitale Dokumentation einer Arbeitsmappe mit mindestens 10, maximal 30 selbst gestalteten Arbeiten per E-Mail oder Filetransfer einzureichen. Erwünscht sind Dokumentationen von Zeichnungen, Skizzen und Collagen, Skulpturen, Modellen oder Fotografien,
        Visualisierungen am Computer, auch malerische Arbeiten und andere Dokumentationen der künstlerischen Auseinandersetzung mit der uns umgebenden Wirklichkeit. Die Arbeiten sollten ein besonderes Interesse für szenische/räumliche Wahrnehmung und deren Darstellung zeigen. Absolvent:innen von einem Vorkurs/Propädeutikum müssen auch eigene unabhängige Arbeiten einreichen (es dürfen höchstens 5 Arbeiten aus dem Vorkurs sein).
        Bitte schicke uns deine Arbeitsmappe ausschliesslich in digitaler Form (idealerweise als ein PDF) bis zum 20. März 2025 per E-Mail oder Filetransfer an Studiengangssekretariat Theater.
        Bei Fragen oder für eine Fristverlängerung steht Liliane Preissle ebenfalls gerne per E-Mail (Betreff: Arbeitsmappe BTH Szenischer Raum) zur Verfügung.

      3. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
      4. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      5. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      6. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      7. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      9. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      10. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Zulassungsverfahren

      Das Zulassungsverfahren gliedert sich in eine schriftliche Bewerbung mit Arbeitsmappe und Motivationsschreiben, eine Hausaufgabe und eine Aufnahmeprüfung.
      Das Aufnahmegremium entscheidet auf Grund der eingereichten Unterlagen und Arbeiten über eine Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Der Entscheid wird ca. zwei Wochen nach Anmeldeschluss schriftlich mitgeteilt.

      Hausaufgabe

      Bewerber:innen, die zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden, erhalten zusammen mit der entsprechenden Einladung eine Hausaufgabe. Diese ist in der verbleibenden Zeit bis zur Aufnahmeprüfung gestalterisch umzusetzen und am Prüfungstag mitzubringen.

      Aufnahmeprüfung

      In einem Einzelgespräch wird die Hausaufgabe präsentiert. An der Aufnahmeprüfung wird anschliessend eine kleine Aufgabe vor Ort gestalterisch umgesetzt. Die Prüfungsentscheide werden mündlich und/oder schriftlich mitgeteilt.

      Wichtige Informationen zum Studium

      Weil die Fähigkeit mit der intensiven Ausbildung umzugehen bei der Aufnahmeprüfung schwer prüfbar ist, führen wir das erste Semester als ein Probesemester durch.

    • Termine

      Öffnung der Anmeldung

      November 2024

      Anmeldeschluss

      20. März 2025

      Anmeldebestätigung

      bis 3. April 2025

      Aufnahmeprüfung

      6.–8. Mai 2025

      Definitiver Bescheid

      8. Mai 2025

      Studienbeginn

      September 2025
      In der Regel finden Einführungsveranstaltungen zwei Wochen vor Studienbeginn statt.

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte.
      Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. Bewerber:innen, die nach erfolgreichem Vortest zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Prüfungsgebühren sind noch vor der Aufnahmeprüfung, resp. gleich nach bestandenem Vortest, auf der Schweizerischen Post (ca. 5 Min. von der Hochschule entfernt) einzuzahlen. Der Printscreen der Zahlung oder der abgestempelte Quittungsbeleg ist zur Aufnahmeprüfung mitzubringen und dient als Bestätigung. Ohne Beleg werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.

      Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr von CHF 100 und die Prüfungsgebühr von CHF 200 müssen via Online-Anmeldung bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderer Leistungspflichtiger nicht ausreichen, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Bei einem bewilligten Gesuch wird die Prüfungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet. Das Gesuch muss bis zur Eingabefrist eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Einschreibegebühr von CHF 100 kann leider nicht erstattet werden.

      • Gesuch zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
      • Merkblatt zur finanziellen Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

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