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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Master Major Fine Arts

Vielen Dank für das Interesse am Master Major Fine Arts der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Fine Arts der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Fine Arts § 4 ff.) zu entnehmen.

Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben inkl. Arbeitsvorhaben
      Erläutere deine Motivation für das Studium im Master Major Fine Arts an der ZHdK und schildere dein künstlerische Interesse. Das Motivationsschreiben benennt Themen, Fragestellungen, Verfahren, Arbeitsfelder und mögliche Ergebnisse, mit denen du dich während deines Studiums auseinandersetzen möchtest. 
      Umfang: bitte maximal 2 DIN A4-Seiten als PDF einreichen.

    2. Künstlerisches Portfolio
      Das Portfolio besteht aus ausgewählten Arbeiten, die deinen künstlerischen Werdegang widerspiegeln. Das Portfolio enthält ausserdem ein Artist Statement. Es muss digital als PDF eingereicht werden. Links mit Ablaufdatum (wie z.B. WeTransfer) werden nicht akzeptiert. Videos werden nur als Vimeo- und/oder YouTube-Link berücksichtigt. 
      Umfang: maximal 20 DIN A4-Seiten, die maximale PDF-Dateigrösse beträgt 10 MB, grössere Dateien müssen als ZIP-Datei hochgeladen werden.

    3. Transcript of Records / Lernbiografie
      Bitte Transcript of Records / Lernbiografie mit allen absolvierten (bestandenen und nicht bestandenen) Modulen mit Credits beifügen, falls ein Studienabbruch an einer anderen Universität/Hochschule erfolgte. Falls eine Anrechnung der erworbenen Credits gewünscht wird, muss dies zusätzlich in der Bewerbung vermerkt werden. Die Entscheidung, ob und wie viele Credits angerechnet werden, liegt im Ermessen der Studienleitung.

    4. Matrikelnummer
      Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
    5. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder - abbruch ausgestellt und kann, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.

    6. Sozialversicherungsnummer
      Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.
    7. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

    8. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
    9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte

    10. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    11. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Beratungsgespräch

    Im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Master Major Fine Arts bieten wir an ausgewählten Daten (siehe «Termine») eine 20-minütige individuelle Beratung zum einzureichenden Portfolio, zum Arbeitsvorhaben sowie zum Major-Minor Studienmodell an. Fragen zum Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs in Fine Arts sowie administrative Fragen werden in diesem Gespräch nicht geklärt. 
    Für die Anmeldung zu einem Beratungsgespräch benötigen wir eine E-Mail mit folgenden Angaben: Name, Adresse, Telefonnummer, Wunschtermin mit bevorzugter Tageszeit/Zeitfenster (CH-Zeit).

  • Aufnahmeverfahren

    Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren erfolgt durch das Einreichen der Anmeldeunterlagen, eines Motivationsschreibens und eines Portfolios. Die positive Beurteilung aller eingereichten Unterlagen durch die Aufnahmekommission ist Voraussetzung für die Einladung zu einem individuellen Eignungsgespräch. Im Anschluss an das Eignungsgespräch entscheidet die Aufnahmekommission über die Zulassung zum Master Major Fine Arts Studium. Über den Entscheid werden die Bewerber:innen schriftlich informiert.

    Eignungsgespräch

    Das Eignungsgespräch wird in der Regel in englischer Sprache geführt und findet per Videokonferenz via Zoom statt. Im Gespräch werden neben dem Motivationsschreiben (inkl. Arbeitsvorhaben) die künstlerischen Arbeiten und Themen anhand des eingereichten Portfolios besprochen.

  • Termine

    Infotage Major

    18. November 2024 (vor Ort, Toni-Areal)

    Öffnung der Anmeldung – Zulassungsverfahren Major

    18. November 2024

    Beratungsgespräche (nur online)

    27. November 2024 (Online Major-Minor Gespräche)
    28. November 2024 (Online Portfolio Gespräche)
    15. Januar 2025 (Online Portfolio Gespräche)
    20. Februar 2025 (Online Major-Minor Gespräche)

    Anmeldeschluss (inkl. Portfolio) – Zulassungsverfahren Major

    17. Februar 2025

    Anmeldebestätigung – Major

    bis 24. Februar 2025

    Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr – Eignungsabklärung Major

    ab 11. März 2025

    Einladung zum Eignungsgespräch (wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist) 

    ab 18. März 2025

    Eignungsgespräche – Major

    31. März – 4. April 2025

    Definitiver Bescheid – Major (Zusage / Absage / Warteliste)

    7. April 2025

    Minor-Wahl

    bis 8. Mai 2025

    Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

    12.–16. Mai 2025

    Minor-Platzzuteilung

    Ende Mai

    Modul-Einschreibung – Major und Minor

    11.–22. Juni 2025

    Studienbeginn – Major und Minor

    15. September 2025

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
    Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
    Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
    Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

    Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

    • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.