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Anmeldung und Zulassungsverfahren

MA Art Education, Critical Social Practice in Art Education

Wir freuen uns über das Interesse am Master-Studium Art Education, Critical Social Practice in Art Education an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19-24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Art Education § 4 ff.) geregelt.

In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben
      Das Schreiben erörtert die Vision der künftigen vermittelnden und künstlerisch-edukativen Tätigkeit vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der eigenen Ausbildungsbiografie (Umfang maximal zwei DIN A4-Seiten).
       
    2. Portfolio/Arbeitsproben/Projektidee
      Portfolio in Form einer digitalen Dokumentation mit Projektarbeiten und gestalterisch-künstlerischen Arbeiten.
      Dokumentation von drei bis vier grösseren, medial und thematisch unterschiedlichen gestalterisch-künstlerischen und/oder selbst initiierten künstlerisch-edukativen, bzw. -kollaborativen Projekten aus den letzten Jahren.
      Die Dokumentation kann je nach Art der Arbeit Recherchen, Skizzen-, Bild-, Text- und Audiomaterial beinhalten. Das Portfolio muss digital als PDF eingereicht werden. Film- oder Soundarbeiten können als externer Link in das PDF eingebettet sein.
      Eine eigene Projektidee mit Bezug zu gesellschaftlichen, bildungsrelevanten und gestalterischen Ansätzen, die im Verlaufe des Studiums ausgearbeitet werden könnte.
       
    3. Referenzen
      Die Referenzen sollten zwei bis drei Personen umfassen (Arbeitgeber:innen, Hochschule). Erforderlich sind nur Name / Adresse / E-Mail, keine Referenzschreiben.
       
    4. Studiennachweise
      Für ZHdK-interne Bewerber:innen: Nachweise der BA-Leistungen (Testate / Lernbiografie)
      Für ZHdK-externe Bewerberinnen und Bewerber: Nachweis der Studienleistungen (Lernbiografie / Transcript of Records) sowie allfällige Praktikumsbestätigungen.
       
    5. CH-Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. 
       
    6. CH-Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    7. CH-Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    8. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    9. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine PDF-Datei der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    11. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    12. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist grundsätzlich erlaubt, au 
    er wo dies für bestimmte einzureichende Unterlagen explizit nicht akzeptiert wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Ablauf des Aufnahmeverfahrens

    Eignungsgespräch mit künstlerisch-edukativer Übung

    In einer 30-40-minütigen Begegnung mit Verantwortlichen des entsprechenden Majors wird eingeladen, eine Situation / eine Übung der künstlerisch-edukativen Praxis zu skizzieren und/oder zu erproben. Kompetenzen in zentralen Feldern des Studiums werden erfragt und auf der Basis des Portfolios offen gebliebene Fragen geklärt. Übung und Gespräch dienen zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium, die Verbindung mit der eigenen beruflichen Erfahrung und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu klären.

    Entscheid über Aufnahme

    Aufgrund des Gesprächs mit Skizze / Übung und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen. Folgende Kriterien sind im Verfahren relevant:

    1. gestalterisch-künstlerische, kunst- und kulturwissenschaftliche, sprach- oder medienwissenschaftliche, vermittlerische Kompetenz in Bezug auf eigene Fragestellungen im gewählten Studienprogramm
    2. herausragende Fach- und Methodenkompetenz in der Herkunftsdisziplin
    3. differenzierte ästhetische Wahrnehmungskompetenz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie konzeptionelle Stärke 
    4. ausgeprägtes Interesse an aktuellen Entwicklungen, Diskursen und Positionen in den Bereichen Künste, Bildung und Gesellschaft sowie Vermittlung,
    5. hohe Eigenmotivation, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Überlegungen zu kontextspezifischen gesellschaftlichen Bedingungen und Infrastrukturen und der eigenen sozialen Positionierung im Kontext künstlerisch-edukativer Arbeit,
    6. Eignung und Entwicklungspotenzial für das Berufsfeld sowie Motivation für das Studieren auf Masterstufe.

    Im Fall von ausstehenden Bachelor-Abschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.

    Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Claudia Hummel).

  • Termine

    Infotage Major

    19. November 2026

    Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

    16. November 2026

    Anmeldeschluss (inkl. Portfolio) Zulassungsverfahren Major

    2. März 2027

    Anmeldebestätigung Zulassungsverfahren Major

    bis 11. März 2027

    Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr Eignungsabklärung Major

    23. März 2027

    Einladung zu Eignungsabklärung Major 
    (Wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist)

    1. April 2027

    Eignungsabklärung Major

    14.–16. April 2027

    Definitiver Entscheid Major (Zusage / Absage / Warteliste)

    20. April 2027

    Minor-Wahl

    7.–18. Mai 2027

    Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

    25.–29. Mai 2027

    Minor-Platzzuteilung

    3. Juni 2027

    Modul-Einschreibung (Major und Minor)

    17.–22. Juni 2027

    Studienbeginn (Major und Minor)

    20. September 2027

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

Anmeldung

→ Hier kann man sich ab 16. November 2026 online anmelden.