Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online mit einer Kreditkarte.
Die Einschreibegebühr gilt jeweils für die Bewerbung für einen Studiengang. Bewerber:innen, die nach erfolgreichem Vortest zur Aufnahmeprüfung eingeladen sind, bezahlen zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Prüfungsgebühren sind noch vor der Aufnahmeprüfung, resp. gleich nach bestandenem Vortest, auf der Schweizerischen Post (ca. 5 Min. von der Hochschule entfernt) einzuzahlen. Der Printscreen der Zahlung oder der abgestempelte Quittungsbeleg ist zur Aufnahmeprüfung mitzubringen und dient als Bestätigung. Ohne Beleg werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen.
Gesuch um finanzielle Unterstützung bei der Prüfungsgebühr
Die Einschreibegebühr von CHF 100 und die Prüfungsgebühr von CHF 200 müssen via Online-Anmeldung bezahlt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen können, dass ihre eigenen Mittel und diejenigen ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen oder anderer Leistungspflichtiger nicht ausreichen, können ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Bei einem bewilligten Gesuch wird die Prüfungsgebühr von CHF 200 zurückerstattet. Das Gesuch muss bis zur Eingabefrist eingereicht werden. Nachträglich eingereichte oder unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. Die Einschreibegebühr von CHF 100 kann leider nicht erstattet werden.