Die Eignungsprüfung ist der erste Schritt zum Musikstudium im Master Music Performance.
In den verschiedenen Abschnitten der Prüfung evaluieren wir die musikalischen, kreativen und instrumental-/vokaltechnischen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten.
Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.
Sänger:innen, Instrumentalist:innen (nur Gitarre, Bass, Drums, Piano / Elektronische Tasteninstrumente wie Synths, Rhodes, Orgel, etc.) und Live-Electronics-Artists mit Laptop, ggfs. plus Instrument oder Vocals, können sich für einen Studienplatz bewerben.
Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.
Zulassung zur Eignungsprüfung anhand eines schriftlichen Dossiers inkl. Arbeitsproben
Das Dossier beinhaltet eine aussagekräftige Beschreibung der bisherigen künstlerischen Laufbahn, der vergangenen und aktuellen künstlerischen Arbeit als PDF-Datei. Fotos und Links zu Webseiten, Social Media Kanälen etc. sind erwünscht und sollen eingefügt werden.
Es beinhaltet ausserdem Links zu drei selbständig produzierten Musikstücken als Audio oder Video.
- Mindestens eins davon zeigt eine musikalische Live-Performance vollständig, unbearbeitet und ohne Schnitte auf Video
- Höchstens eins davon ist ein Cover.
Die Links müssen bis zum 31. Mai abrufbar sein.
Vor der Zulassung zur Eignungsprüfung werden zunächst die eingereichten Unterlagen durch die Hochschuladministration auf Vollständigkeit geprüft.
Die Hochschuladministration teilt daraufhin den Kandidierenden und der Prüfungsjury mit, ob die Unterlagen korrekt sind und die Kandidatin / der Kandidat zur fachlichen Evaluation, also der Sichtung des Video-Portfolios durch die Jury, freigegeben wird.
Dies ist lediglich eine administrative Vorabklärung und nicht die Zulassung zur Eignungsprüfung durch die Jury. Diese erfolgt danach in einem zweiten Schritt und wird gesondert kommuniziert.
Nach Sichtung aller Dossiers und Video-Portfolios entscheidet die Jury, ob die Kandidat:innen die erforderlichen k ünstlerischen Anforderungen für das Studium erfüllen und sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden oder nicht.
- Die Jury bewertet:
- die Exzellenz der instrumentalen / vokalen Performances,
- die Beschreibung des bisherigen musikalischen Werdegangs und des bisher absolvierten Studiums sowie der künstlerischen Tätigkeiten,
- die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerische Aussage,
- die allgemeine Kreativität und Originalität der Performances, Produktionen und Videos,
- das künstlerische Potenzial der Interpretationen,
- die Anschlussfähigkeit an aktuelle popmusikalische Tendenzen.
Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die fachliche Zulassung oder Nicht- Zulassung zur Eignungsprüfung via E-Mail informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.
Ein Anspruch auf eine fachliche Begründung der Entscheidung besteht nicht.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:
1. Live-Performance
2. Interview
- Live-Performance / Showcase
Dauer: ca. 20 Minuten.
Die Live-Performance findet auf der Bühne im hauseigenen Musikklub Mehrspur statt.
Die Kandidierenden bestimmen Form und Inhalt der Performance, mit der sie sich präsentieren möchten, selbst. Die Verantwortung für Konzeption, Organisation und Durchführung der Performance liegt grundsätzlich bei den Kandidierenden.
Die Kandidierenden organisieren grundsätzlich ihre eigene Band, dürfen jedoch nach Wunsch auch solo auftreten.
- Die Jury bewertet:
- die gezeigten Kompetenzen in Performance, Komposition/Arrangement und Producing,
- die konzeptionelle Kreativität und die Individualität der Performance,
- die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerischen Aussage.
- Interview
Dauer: ca. 15 Minuten.
Offenes Gespräch mit der Jury: Fragen zur Live-Performance, zu den beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums.
Auf der Grundlage der Performance, des Dossiers, des Video-Portfolios und der bisherigen Prüfungsresultate aus anderen Studienbereichen wird die Eignung für das angestrebte Masterstudium evaluiert.
Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.
Vergabe der Studienplätze
Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.
Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.
Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.
Kann einer Kandidatin / einem Kandidaten nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss sie/er die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.