Startseite
Startseite

Hauptnavigation

    Startseite
    Startseite
    Startseite
    Startseite
      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • MenüMenü
    Sie befinden sich hier:
    1. Studium
    2. Musik
    3. MA Music Performance, Chorleitung
    Mehr zu: MA Music Performance, Chorleitung

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    MA Music Performance, Chorleitung

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Chorleitung an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation entnehmen Sie bitte der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm entnehmen Sie bitte der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Performance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Performance § 4 ff.).

    In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit persönlicher Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
        –    Warum möchte ich an der ZHdK Musik studieren? Begründung der Wahl dieses Majors.
        –    Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor?
         
      2. Lebenslauf (Curriculum, chronologisch, lückenlos mit Jahresangaben) mit den folgenden Angaben zur Person:
        –    Schulbildung
        –    Musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, Stimmlage,
        –    Andere Studien, berufliche Tätigkeit
        –    → Mustervorlage Lebenslauf (zum Download)
         
      3. Matrikelnummer
        Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
        Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
         
      4. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
         
      5. Sozialversicherungsnummer
        Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben. 
         
      6. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
         
      7. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
         
      8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
         
      9. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtssprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      10. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und wird an der ZHdK durchgeführt:

      A.    Hauptfach

      • Dirigieren
        • Anstimmen und Dirigieren eines selbst gewählten vierstimmigen Motettensatzes (Schwierigkeitsgrad F. Poulenc: «La blanche neige» aus «Sept chansons» oder W. Burkhard «Ich hebe meine Augen auf» aus «Kleiner Psalter»; Noten in 4- facher Ausfertigung mitbringen)
        • Bewegungs- und Dirigierübungen prima vista
        • Darstellen eines Rhythmus prima vista
           
      • Chorprobe
        • 15-minütige Probe mit der Kantorei ZHdK. Das Stück wird im Vorfeld zugeschickt
           
      • Gesang
        • Vortrag eines begleiteten Kunstliedes oder einer Arie in deutscher Sprache
        • Prima-vista-Singen anspruchsvoller Chorpartien (siehe Beispiele)
        • Prima-vista-Rezitation eines kurzen deutschen Textes
           
      • Klavier
        • Auswahl vorbereiteter Werke aus zwei Epochen (Mindestanforderungen: Bach: 3-stimmige Inventionen, Sonatensatz von Mozart oder Beethoven)
        • Partiturspiel: Prima-vista-Spiel von Klavierauszügen und klassischen Chorpartituren bis zu vier Systemen (SATB).
           

      B.    Kolloquium

      In einem Gespräch werden die Kandidierenden zu ihren Studien- und Berufszielen befragt. Insbesondere wird die Gestaltung des individuellen Profils im Rahmen des Studiengangs besprochen. Anlässlich der Gespräche wird bei fremdsprachigen Kandidierenden über eine Auflage zur Belegung der Deutschkurse ZHdK vor Semesterbeginn und als Bedingung für das Studium entschieden (siehe Zulassungsbedingungen §3). Bei Eintritt in das Studium werden Deutschkenntnisse B2 erwartet.

      Prüfungskommission
      Die Jury setzt sich zusammen aus den Hauptfachdozierenden und einer Vertretung der Departementsleitung.


      Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung (Beispiele)

      • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Partiturspiel 2–4 Systeme
      • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Lesetext
      • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Rhythmus
      • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Blattsingen
    • Termine für Studienbeginn Herbstsemester 2026

      Infotag – Major

      20. November 2025

      Öffnung der Anmeldung – Zulassungsverfahren Major

      6. Januar 2026

      Anmeldeschluss – Zulassungsverfahren Major

      1. März 2026 

      Minor-Wahl

      10.–30. März 2026

      Eignungsabklärung – Musik-Minors (wo vorgesehen)

      20. April – 4. Mai 2026

      Eignungsabklärung – Major

      28. und 29. April 2026

      Platzvergabe – Majors und Musik-Minors

      Mitte Mai 2026

      Beginn Studienjahr

      14. September 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktieren Sie uns nur per E-Mail.

    → Online-Anmeldung MA Music Performance, Chorleitung