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    Mehr zu: MA Music Pedagogy, Schulmusik I

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – MA Music Pedagogy, Schulmusik I

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Schulmusik I an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Möchtest du wissen, wie du dich gezielt auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten kannst? Weitere Infos hier!

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Pedagogy der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Pedagogy § 4 ff.) zu entnehmen.

    Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit: 

        1. Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben:
          Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung), andere Studien, berufliche Tätigkeit 
        2. Persönliche Stellungnahme:
          Warum möchten Sie an der ZHdK Musik studieren? Begründen Sie die Wahl für den MA Schulmusik.
          Wie stellen Sie sich Ihre berufliche Zukunft vor?
      2. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      3. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      4. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

      5. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      6. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      7. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      8. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      9. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Eignungsprüfung

      1. Musikpraxis

      * Hinweis zur Auswahl der Stücke: Die zum Download zur Verfügung gestellten Stücke sind als Beispiele zu verstehen. Den Kandidierenden steht frei, ob sie aus diesen Stücken auswählen oder eine eigene Auswahl treffen, die ihrem spieltechnischen Niveau angepasst ist. 

      Unterlagen zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung:

      • Prüfungsform: Einzelprüfung
      • Dauer: 20 Minuten
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik
      • Noten: 1 Notenexemplar pro gespieltem Stück wird der Jury abgegeben

        Die Kandidierenden gestalten ihren musikalischen Vortrag mit folgenden Inhalten:
        1.1 Vortrag eines Stückes auf dem Hauptinstrument / Gesang (Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch). Falls Hauptfach Drums: Solo, Improvisation oder Etüde, kein Playback. Die Noten sind den Expert:innen abzugeben.
        1.2 Singen eines Liedes/Songs*, Korrepetition seitens ZHdK obligatorisch (Punkt 1.2. entfällt bei Hauptinstrument Gesang)
        1.3 Spielen eines Stückes* auf dem Klavier (Punkt 1.3 entfällt bei Hauptinstrument Klavier)
        1.4 Vortrag eines selbst komponierten Liedes oder Songs mit eigenem Text: Das Stück ist der Zielstufe des gewählten Ausbildungsschwerpunktes angepasst (Jugendliche) und wird mit eigener Begleitung vorgetragen. Die Liedkomposition wird in Form eines Leadsheets (Melodie, Text, Akkordbezifferungen) an die Prüfungskommission abgegeben und beinhaltet folgende Formteile: Vorspiel/Intro, 2 Strophen, Refrain, Zwischenspiel/Bridge, Nachspiel/Outro.
        1.5 Spielen eines Leadsheets aus Pop oder Jazz
        • Gesangsübungen
        • Gesang Klassik (Beispielstücke)
        • Gesang Jazz Pop (Beispielstücke)
        • Weitere Ideen für Lieder und Songs (Gesang Klassik Jazz Pop)
        • Klavier (Beispielstücke)
        • Kadenzen (für Liedbegleitung)
        • Leadsheets (Beispielstücke)

           

      2. Lehrtätigkeit und Bewegungspraxis

      • Prüfungsform: Gruppenprüfung
      • Dauer: 120 Minuten
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

        2.1 Lehrtätigkeit
        Durchführen einer kurzen Lehrsequenz (7 Minuten pro Kandidat:in)
        Ein gut vorbereiteter musikalischer Lerninhalt wird den anderen Prüfungsteilnehmenden vermittelt. Dies kann eine kleine Tanzfolge sein, eine Bodypercussion, ein Kanon, ein Circlesong oder ähnliches. Für die Lehrsequenz stehen den Kandidierenden je sieben Minuten zur Verfügung.

        2.2 Rhythmus und Bewegung
        1. Ausführen von verschiedenen rhythmischen Bewegungskoordinationsaufgaben im Raum mit diversen Instrumenten (Shaker, Bälle, Groovy-Bags, Sticks). Verlangt werden stabil pulsierende Grundbewegungen, Bewegungskombinationen im Beat und Offbeat, doppeltem Offbeat, diverse Betonungssetzungen.
        2. Umsetzen eines vorgegebenen rhythmischen Grooves ab Notentext in der Gruppe
         

      3. Unterrichtspraktische Musiktheorie

      Dieser Prüfungsteil entfällt für Personen mit einem Bachelor of Arts in Musik / Musikwissenschaft oder einem Master of Arts in Musik / Musikwissenschaft.

      • 3.1 Unterrichtspraktische Musiktheorie: schriftlich

        • Prüfungsform: Einzelprüfung
        • Dauer: 30 Minuten
        • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

          Komponieren:
          Die Kandidat:innen erfinden und notieren eine ca. 8-taktige Melodie, harmonisieren die Melodie und notieren die Akkordsymbole über dem Notensystem. Gewisse Angaben wie Taktart und Tonart werden durch die Prüfungsleitung festgelegt. Ein Klavier steht als Hilfsmittel zur Verfügung.

           
        3.2 Unterrichtspraktische Musiktheorie: mündlich
        • Prüfungsform: Kolloquium
        • Dauer: 30 Minuten
        • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik

          Singen, Spielen, Hören, Analysieren und Notieren von melodischen, harmonischen und rhythmischen Strukturen.
          Inhalte:
          • Intervalle bis zur Dezime – lesen / singen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Tonleitern Dur und Moll in allen Tonarten, Kirchentonleitern/Modi, Pentatonik, Bluestonleiter, Chromatische Tonleiter, Ganztonleiter – lesen / singen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Dreiklänge mit Umkehrungen (Dur, Moll, Vermindert, Übermässig) – lesen / singen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Vierklänge in Grundstellung – lesen / singen / spielen am Klavier / hörend erkennen / notieren
          • Rhythmische Figuren realisieren / Bodypercussion Grooves ausführen, kombinieren und mit Break oder Fill ergänzen – Von den Bodypercussion Grooves sind mindestens drei Patterns nach Wahl vorzubereiten!
          • Stufenanalyse (Leadsheet oder klassisches Lied)
          • Blattsingen (Leadsheet oder Choralgesang)
          • Kadenzen Dur und Moll in allen Tonarten – spielen am Klavier
             
          • Ablauf:
            Die Kandidierenden erhalten unterschiedliche Notenbeispiele. An diesen Musikbeispielen werden unter Anleitung der Dozierenden musiktheoretische Grundlagen analysiert, gezeigt und praktisch umgesetzt.

            Unterlagen zur Vorbereitung:
            • Übungsmaterial:
              –  Bodypercussion Grooves und Literaturbeispiele «Rhythmen prima vista» (PDF
              –  Choralgesänge (PDF)
              –  Leadsheets (PDF)
              –  Vierklänge (Repertoire) (PDF)
              –  Tonleitern und Kadenzen am Klavier (PDF)
            • Eartraining-Apps und Links:
              –  Ear Master
              –  Music Tutor
              –  ET-Ear Trainer (von Daniel Schenker, ZHdK)
              –  Earz
              –  Musictheory.net
              –  elmu.online
                   

      4. Präsentation und Gespräch

      • Prüfungsform: Einzelprüfung
      • Dauer: 15 Minuten
      • Jury: Dozierende Musik und Bewegung / Schulmusik
        • Präsentation der bisherigen musikalischen und pädagogischen Tätigkeiten; Erfahrungen und/oder Hospitationen im zukünftigen Berufsfeld
        • Darstellung der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung
        • Skizzieren einer individuellen Ausprägung des Ausbildungs- und Berufsziels
        • Sprachverständnis / Deutschkenntnisse B2
        • Im Gespräch werden Rückfragen gestellt und mögliche Ausbildungsvorhaben diskutiert.
    • Termine

      Infotag Major

      21. November 2024

      Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major 

      7. Januar 2025

      Anmeldeschluss Zulassungsverfahren Major 

      1. März 2025

      Minor-Wahl 

      11.–31. März 2025

      Eignungsabklärung Major 

      7. bis 10. April 2025 Praxis

      11. April 2025 Theorie (Kandidierende ohne BA oder MA in Musik)

      Minor-Eingangskompetenzabklärung
      (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt) 

      21. April – 3. Mai 2025

      Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage / Warteliste) 

      10. Mai 2025

      Studienbeginn (Major und Minor)

      15. September 2025

       

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten, um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.