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    Mehr zu: MA Composition and Theory, Komposition für Film, Theater und Medien

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – MA Composition and Theory, Komposition für Film, Theater und Medien

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Komposition für Film, Theater und Medien an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Masterstudiengang in Composition and Theory der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Composition and Theory § 4 ff.) zu entnehmen.

    In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

    Sprachkenntnisse

    Die Unterrichtssprache ist Deutsch oder Englisch. Fremdsprachige Bewerber:innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, ist unter «Einzureichende Unterlagen, Punkt: Sprachkenntnisse» beschrieben.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben (in Deutsch, max. zwei A4-Seiten):
        • Angaben zur Person: Schulbildung, musikalische Ausbildung, musikalische Tätigkeiten, Kenntnisse in Musiksoftware, Freizeitbeschäftigungen etc.) 
        • Persönliche Stellungnahme: Warum möchte ich an der ZHdK Creative Music Practices studieren? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor? 
           
      2. Dossier «Komposition» mit Werkliste (max. 1.95 GB)
        Lege in einem «Best-of-Ordner» 3 bis 5 dokumentierte Werke/Werkausschnitte (Audio, Video, Partitur usw.) von insgesamt rund ca. 10 Minuten Länge mit Musikkonzept, und Werkbeschrieb ab (ausschliesslich eigene kompositorische Arbeiten, mindestens die Hälfte davon soll aus dem Bereich «musik +» sein: «funktionale Kompositionen» für Film, für Theater und/oder Medien). 

        Konvertiere alle Dateien und Ordner in eine einzige ZIP-Datei und lade die ZIP-Datei in der Online-Anmeldung hoch. Falls die Datei 1.95 GB überschreitet, müssen die Video- und Audiodateien vorgängig komprimiert werden (mp4, mp3).
        Wichtig: Die Dateien müssen mit Name und Vorname beschriftet sein. Der Dateiname darf keine Sonderzeichen wie  \ / : * ? " < > | é, â, ç, Ï oder Umlaute wie ä, ö, ü enthalten, da sie Kompatibilitätsprobleme verursachen können. 

      3. Porträtvideo max. 5 Min. (1.95 GB / Format mp4) über die eigene Arbeitsweise im Atelier, im Studio, im Projekt, in der Performance (performatives Können als Instrumentalist:in, Vokalist:in, Dirigent:in, Medienkünstler:in. 
         
      4. Urheberschaftserklärung
         
      5. Fakultativ: weitere Dateien gemäss Werkliste (max. 1.95 GB)
         
      6. Matrikelnummer
        Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
        Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
         
      7. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
         
      8. Sozialversicherungsnummer
        Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
         
      9. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
         
      10. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
         
      11. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
         
      12. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      13. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

      → Wichtig: Nach Auswertung der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen und der Hausaufgabe (s. «Eignungsprüfung») entscheidet die Jury über die Zulassung zur Eignungsprüfung.

    • Eignungsprüfung

      Es stehen nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Kann einer Kandidatin/einem Kandidaten nach bestandener Eignungsprüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholt werden.

      1. Hausaufgabe Filmvertonung
        Den Kandidierenden wird eine Aufgabe gestellt (Server-Download), die aus dem Vertonen von kurzen Filmen/Filmausschnitten besteht. Diese sind innerhalb der gesetzten Frist (s. unter «Termine») einzureichen (Server-Upload).

        Wichtig: Nach Auswertung der Hausaufgabe und der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury über die Zulassung zu den weiteren Prüfungen: 
      2. Spontanaufgabe
        Vorbereitung: 90 Minuten / Präsentation: 20 Minuten

      3. Analyse eines Filmausschnitts
        Vorbereitung: 60 Minuten / Präsentation: 20 Minuten

        • Die Prüfung beinhaltet spontanes Vertonen von Bildern, Texten oder Filmausschnitten mit den gegebenen Möglichkeiten.
        • Folgende Hilfsmittel werden empfohlen: Noten-, Notizpapier, eigener Computer mit Keyboard/Klavier
        • Beurteilungskriterien sind: Musikalität, Kreativität, künstlerische Intelligenz.
        • Die Prüfung beinhaltet die Analyse eines Filmausschnitts (60 Minuten Vorbereitung)
        • Präsentation der Analyseresultate (Dauer: 20 Minuten), Fokus schwergewichtig auf die Musik und ihre Beziehung zum Film (Transkription, stilistisch, dramaturgisch beschreibend usw.)
        • Folgende Hilfsmittel werden empfohlen: Klavier/Keyboard, Computer mit Internet, Schreibmaterial/Papier
        • Beurteilungskriterien sind: Analytische Fähigkeiten, Hörvermögen
      4. Kolloquium/Aufnahmegespräch
        Dauer: 20 Minuten

        • Kurzpräsentation des eigenen musikalischen Schaffens. Die Kandidatin oder der Kandidat wählt aus dem Dossier eine oder mehrere funktionale Kompositionen (Musik +) aus.
        • Statement zum Musikkonzept: Warum bin ich zu diesem Resultat gekommen? Überlegungen dazu.
        • Anschliessend Fragen der Jury und zu den beruflichen Absichten sowie zur Organisation des Studiums.
    • Termine

      Informationstag

      20. November 2025

      Online-Anmeldung

      6. Januar – 1. März 2026

      Minor-Wahl

      10.–30. März 2026

      Hausaufgabe

      5.–20. März 2026

      Mitteilung über die Zulassung zur Eignungsprüfung

      Mitte April 2026

      Eignungsprüfung

      28. April – 1. Mai 2026

      Bekanntgabe Prüfungsresultate

      Mitte Mai 2026

      Studienbeginn

      14. September 2026

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    → Online-Anmeldung MA Komposition für Film, Theater und Medien