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    Mehr zu: MA Music Pedagogy, Jazz & World Music

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – MA Music Pedagogy, Jazz & World Music

    Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Musikpädagogik Jazz & World Music an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Pedagogy der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Pedagogy § 4 ff.) zu entnehmen.

    Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Angaben zur Person

        • Schulbildung
        • musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen
        • Band-Erfahrung
        • Freizeitbeschäftigungen
        • etc.
           
      2. Persönliche Stellungnahme: 
        • Was bedeutet mir Musik, insbesondere « Jazz & World Music »?
        • Warum möchte ich an der ZHdK Music Pedagogy im Major Jazz & World Music studieren?
        • Wie stelle ich mir meine musikalische und pädagogische Berufstätigkeit vor?
           
      3. Bericht über absolvierte Hospitationen
        • Die Kandidat:innen absolvieren vor ihrer Bewerbung mind. 3 Hospitationen bei verschiedenen Instrumental-Vokal-Lehrpersonen (Musikschule, Kantonsschule).
        • Der Bericht beinhaltet kurze Beschreibungen der Lektionen und eine Reflexion über die gemachten Beobachtungen / Erfahrungen.
      4. Dossier / Video-Portfolio

        • schriftliches Dossier, siehe unter «Eignungsprüfung»
        • Video-Portfolio siehe unter «Eignungsprüfung»
      5. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

      6. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      7. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. 

      8. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

      9. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      11. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      12. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.
       

      Anmeldeschluss ist der 1. März.
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
      Bis dahin bitten wir um Geduld. Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

    • Eignungsprüfung

      Die Eignungsprüfung ist der erste Schritt zum Musikstudium im Master Music Pedagogy.
      In den verschiedenen Abschnitten der Prüfung evaluieren wir die musikalischen, kreativen, instrumental-/gesangstechnischen und sozialen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten.

      Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

      Zulassung zur Eignungsprüfung anhand Dossier / Video-Portfolio als Teil der Online-Anmeldung

      1. schriftliches Dossier
        Das Dossier beinhaltet eine aussagekräftige Beschreibung der bisherigen künstlerischen Laufbahn, der vergangenen und aktuellen künstlerischen Arbeit als PDF-Datei. Fotos und Links zu Webseiten, Audio- und Videomaterial sind erwünscht und können eingefügt werden.
        Die Jury bewertet:
        —   die Beschreibung des bisherigen musikalischen Werdegangs und des bisher absolvierten Studiums sowie der künstlerischen Tätigkeiten,
        —   die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerische Aussage.
      2. Video-Portfolio
        Alle Kandidierenden präsentieren sich und ihre Musik in einem selbständig produzierten Video (max.15 Minuten) mit einer frei gewählten Performance. Form und Inhalt sind freigestellt und nehmen klaren Bezug zum anvisierten Major Jazz.

        Das Video wird mit den restlichen Unterlagen bei der Online-Anmeldung bis spätestens 1. März via Link zu einer Streaming-Plattform (YouTube, etc.) eingereicht. Der Link muss bis zum 31. Mai abrufbar sein.

        • Es enthält einen aussagekräftigen Einblick in das individuelle künstlerische Schaffen und Ausschnitte aus mindestens zwei musikalischen Live-Performances. Eigenkompositionen / originale Songs sind sehr erwünscht.
        • Alle Performances müssen vollständig, unbearbeitet und ohne Schnitte aufgenommen werden.
      • Technische Anforderungen
        • Videoaufnahmen müssen aus einer festen Kameraperspektive gemacht werden – die Hände und das Gesicht des:der Kandidat:in müssen sichtbar sein.
        • Aufnahmen dürfen mit dem Mobiltelefon, Kamera oder Laptop-Computer gemacht werden.
        • Die Verwendung eines Stereo-Mikrofons ist erwünscht.
        • Die Qualität und Format der Aufnahmen sollen folgenden Kriterien entsprechen: HD Video (720p; 1080i; 1080p) mit 265 kbit/s Klangauflösung
      • Die Jury bewertet

        • die Exzellenz der instrumentalen / vokalen Performances,
        • die musikalische Eigenständigkeit / Wiedererkennbarkeit,
        • das künstlerische Potenzial / die Individualität der eigenen Musik / der Interpretationen.

      Nach Sichtung aller Dossiers und Video-Portfolios entscheidet die Jury, ob die Kandidat:innen die erforderlichen künstlerischen Anforderungen für das Studium erfüllen und sie zur Eignungsprüfung zugelassen werden oder nicht.

      Achtung:
      Vor der Zulassung zur Eignungsprüfung werden zunächst die eingereichten Unterlagen durch die Hochschuladministration auf Vollständigkeit geprüft.
      Die Hochschuladministration teilt daraufhin den Kandidierenden und der Prüfungsjury mit, ob die Unterlagen korrekt sind und die
      Kandidatin / der Kandidat zur fachlichen Evaluation, also der Sichtung des Video-Portfolios durch die Jury, freigegeben wird.

      Dies ist lediglich eine administrative Vorabklärung und nicht die Zulassung zur Eignungsprüfung durch die Jury. Diese erfolgt danach in einem zweiten Schritt und wird gesondert kommuniziert.

      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die fachliche Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Ein Anspruch auf eine fachliche Begründung der Entscheidung besteht nicht.

      Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:

      1.    Live-Performance 
      2.    Interview

      1. Live-Performance / Audition 
        Dauer: ca. 45 Minuten.

        Die Live-Performance findet auf der Bühne im hauseigenen Musikklub Mehrspur statt.

        Die Kandidierenden bestimmen Form und Inhalt der Performance (ca. 30 Minuten), mit der sie sich präsentieren möchten, selbst. Die Verantwortung für Konzeption, Organisation und Durchführung der Performance liegt grundsätzlich bei den Kandidierenden.

        Eine Audition-Band wird gestellt, jedoch kann eine eigene Band mitgebracht werden, in diesem Falle bitten wir um Vorabinformation an das Sekretariat.

        Die Jury bewertet:
        —    die gezeigten Kompetenzen in Performance, Komposition/Arrangement und Producing,
        —    die konzeptionelle Kreativität und die Individualität der Performance,
        —    die Eigenständigkeit der musikalisch-künstlerischen Aussage.
      2. Interview
        Dauer: ca. 10 Minuten.

        Offenes Gespräch mit der Jury: Fragen zur Live-Performance, zu den beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums. 

        Auf der Grundlage der Performance, des Dossiers, des Video-Portfolios und der bisherigen Prüfungsresultate aus anderen Studienbereichen wird die Eignung für das angestrebte Masterstudium evaluiert.

        Der Eintritt in das Studium ist nicht nur vom Bestehen der Prüfung abhängig, sondern auch von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen.


      Vergabe der Studienplätze

      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann einer Kandidatin / einem Kandidaten nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss sie/er die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.

    • Termine

      Infotag Major

      21. November 2024

      Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

      7. Januar 2025

      Anmeldeschluss Zulassungsverfahren Major

      1. März 2025

      Minor-Wahl

      11.–30. März 2025

      Eignungsabklärung Major Jazz

      7.–16. April 2025
      Die individuellen Tage/Zeiten werden mit der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben.

      Minor-Eingangskompetenzabklärung Musik 
      (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

      21. April – 03. Mai 2025

      Entscheid Zulassung Major und Minor-Platzzuteilung Musik

      Mitte Mai 2025

      Modul-Einschreibung Major und Minor

      9.–17. Juni 2025

      Studienbeginn Major und Minor

      Mitte September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Exzellenzstipendium ZHdK

      Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

      Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

      Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
      Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

    • FAQ

      Wie oft kann man sich für das Master Studium Master Music Pedagogy, Major Jazz & World Music bewerben?
      Eine nicht-bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Wenn einer:m Kandidat:in nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten wird, kann die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt ohne Beschränkung wiederholt werden.

      Kann ich anstelle eines 15-minütiges Videos oder auch mehrere Teil-Videos einreichen?
      In der Online-Anmeldung kann nur ein Streaming-Link hochgeladen werden, die Kandidierenden senden alle Aufnahmen in einem 15-minütigen Video.

      Existiert eine Altersgrenze für die Bewerbung?
      Grundsätzlich können sich alle Kandidierenden, die die Zulassungsbedingungen bzgl. Vorbildung, Sprachkenntnissen und musikalisch-künstlerischem Potenzial erfüllen, bewerben.

      Im Reglement heisst es, dass das einzureichende Video nicht bearbeitet werden darf. Wie ist das mit Live-Aufnahmen, wo jedoch Ton und Bild erst danach zusammengefügt werden? (Aufnahme via Audio-Interface und Kopfhörern)
      Gemeint sind hier Bearbeitungen, die die tatsächliche Performance nicht nur dokumentieren, sondern mit dem Ziel einer Verbesserung verändern; vor allem Tonschnitte / Editierungen, Veränderungen der Intonation, des Timings, etc. sind nicht gestattet. Veränderungen des Sound-Designs mittels EQ, Kompression, Reverb, etc. («Mixing») sind gestattet. Die Videos basieren auf tatsächlichen, echten Live- und Real-Life-Performances, nicht auf editierten und ausproduzierten Produktionen, um Chancengleichheit zu bewahren und einen echten musikalischen Eindruck zu vermitteln.

      Wann erfahre ich, ob ich zur Eignungsprüfung eingeladen werde?
      Ab dem 29. März werden alle Kandidierenden gestaffelt vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail über die Zulassung oder Nicht-Zulassung zur Eignungsprüfung informiert. 
      Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
      Ab dem 10. Mai werden alle Kandidierenden vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden. 

      Kandidierende, mit Status «Warteliste» erhalten zunächst keinen Studienplatz, können jedoch im Fall von Absagen anderer Kandidierender auf einen Studienplatz nachrücken und werden ab 29. Mai vom Sekretariat Jazz und Pop via E-Mail darüber informiert, ob ihnen ein Studienplatz angeboten wird oder nicht. Bis dahin bitten wir um Geduld, Nachfragen im Sekretariat können nicht beantwortet werden.

      Ein Anspruch auf eine weitergehende Begründung der Entscheidungen besteht nicht.

      Kann Kandidierenden nach einer grundsätzlich bestandenen Prüfung kein Studienplatz angeboten werden, müssen sie die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholen.
       

    Fragen zur Eignungsprüfung?

    Bitte kontaktiere uns nur per E-Mail.