Startseite
Startseite
Startseite
Startseite
    • DE
    • EN
  • Menu
  1. Studium
  2. /
  3. Musik
  4. /
  5. BA Musik, Chorleitung
  6. /
    • Inhalt und Aufbau
    • Ausbildungsziel und Berufsfelder

Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA in Musik, Chorleitung

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Chorleitung an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19–24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) geregelt.

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache (elektronisch verfasst) mit:
      • Angaben zur Person (Curriculum, lückenlos mit Jahresangaben):
        Schulbildung, musikalische Ausbildung: Instrumente, Lehrpersonen, Ensemble-Erfahrung, Stimmlage, andere Studien, berufliche Tätigkeit
      • Persönliche Stellungnahme:
        Gründe für ein Studium der Musik und der Chorleitung an der ZHdK. Wie sieht die berufliche Zukunft aus?
         
    2. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
       
    3. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    4. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    5. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    6. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    7. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    8. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtssprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
       
    9. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    Die künstlerische Eignungsprüfung besteht aus fünf Teilen. 

    Sie dauert aufgrund der verschiedenen Teilprüfungen mindestens einen ganzen Tag. Die Prüfung wird auf Deutsch durchgeführt (Level B1 erforderlich, bei Eintritt zum Studium B2).


    A.  Musikpraxis

    • Gesang

      • Vortrag eines begleiteten Kunstliedes oder einer Arie in deutscher Sprache
      • einfaches Prima-vista-Singen
      • Prima-vista-Rezitation eines kurzen deutschen Textes
    • Klavier

      • Auswahl vorbereiteter Werke aus zwei Epochen (Mindestanforderungen: Bach: 2- oder 3-stimmige Inventionen, Schumann: «Album für die Jugend», Bartok: «Mikrokosmos» Bd. 4)
      • Partiturspiel: Prima-vista-Spiel von einfachen Chorsätzen (zwei bis vier Systeme)
    • Dirigieren

      • Anstimmen und Dirigieren eines kurzen, selbstgewählten Chorsatzes (Schwierigkeitsgrad Anton Bruckner «Locus iste» oder Fanny Hensel «Abendlich schon rauscht der Wald»; Noten in 4-facher Ausfertigung mitbringen)
      • einfache Bewegungs- und Dirigierübungen prima vista
      • Darstellen eines Rhythmus prima vista
    • Chorprobe

      • 15-minütige Probe mit der Kantorei ZHdK. Das Stück wird im Vorfeld zugeschickt.


    B.  Kolloquium

    Beratung zur Berufswahl.


    C.  Eignungsgespräch allgemein

    Im Dialog zwischen Kandidat:in und Kommission werden Fragen zur Vorbildung, zu den persönlichen Zielen und beruflichen Absichten und zur Organisation des Studiums erörtert. Die Fragen nehmen Bezug auf das mit der Anmeldung eingereichte Motivationsschreiben. Das Gespräch dient auch der Feststellung der Sprachkompetenzen.  

    Prüfungskommission

    Die Jury setzt sich zusammen aus Hauptfachdozierenden und einer Vertretung der Departementsleitung.


    D.  Musiktheorie schriftlich (selbständig am Computer)

    Dauer: 2 Stunden

    Inhalte der Prüfung:

    • Intervalle erkennen (alle Intervalle bis zur Oktave, als Zusammenklang)
    • Dreiklänge erkennen (tonale Dreiklänge, in allen Stellungen, vierstimmig gesetzt)
    • Melodiediktat (Oberstimme und Bassstimme)
    • Rhythmusdiktat
    • Höranalyse: Beschreiben von kurzen Musikausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
    • Partituranalyse: Beschreiben von kurzen Partiturausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
    • Tonsatz: Vierstimmiges Aussetzen eines Basses (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante)
    • Harmonische Analyse eines vierstimmigen Satzes (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante)
    • Höranalyse: Beschreiben von kurzen Musikausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
    • Partituranalyse: Beschreiben von kurzen Partiturausschnitten aus dem 15.–21. Jahrhundert
    • Tonsatz: Vierstimmiges Aussetzen eines Basses (nur Dreiklänge in Grundstellung, Vorhalte auf der Dominante)
    • Harmonische Analyse eines vierstimmigen Satzes (nur Dreiklänge, in allen Stellungen, Vorhalte auf der Dominante).

      → Eine Beispielprüfung ist hier zu finden.
       

    E. Integrierte Eignungsprüfung

    Dauer: 40 Minuten in Gruppen zu je 3 Kandidat:innen

    Inhalte der Prüfung:

    • Gruppenimprovisation:
      • Die Gruppenimprovisationsprüfung umfasst eine Serie von fortlaufenden Solo- und Duo-Improvisationen und wird mit einer Trio-Improvisation abgeschlossen.
      • Beurteilungskriterien sind: Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Spontaneität, Fantasie, rhythmische Sicherheit, verlässliches Gehör, instrumentale Umsetzung
      • Dauer: ca. 5 Minuten. Stilistisch ist diese «Staffette» ungebunden, offen.
    • Theoriehandwerk
      • Am Klavier: Eine einfache Bassstimme in einer Dur- oder Molltonart bis drei Vorzeichen ist gegeben. Die linke Hand spielt diese Bassstimme und mit der rechten Hand werden die dazu gehörenden Dreiklänge ergänzt.
      • Rhythmus prima vista: Ein Rhythmus in einer binären (3/4, 4/4 usw.) oder ternären (6/8, 9/8 usw.) Taktart auf eine beliebige Silbe gesprochen. Dazu wird der Puls geklopft.
      • Melodie prima vista: unbegleitetes Singen a) einer freitonalen und b) einer tonalen Melodie
      • Singen einer Choralstimme (Frauen: Alt, Männer: Tenor oder Bass), die anderen drei Stimmen werden vom Experten auf dem Klavier gespielt.
         

    Prüfungskommission Teil D und E

    Die Kommission besteht aus Dozierenden der Musiktheorie der ZHdK.
     

    Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung (Beispiele)

    • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Partiturspiel 2–4 Systeme
    • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Lesetext
    • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Rhythmus
    • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Blattsingen
    • Prüfungsaufgabe für Chorleitung Wochenstüc
  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Infotag

    20. November 2025

    Online-Anmeldung

    6. Januar  – 2. März 2026

    Eignungsabklärung (inklusiv Theorieprüfung)

    28. und 29. April 2026

    Platzvergabe

    Mitte Mai 2026

    Studienbeginn

    14. September 2026

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

→ Hier kann man sich ab 5. Januar 2027 online anmelden.