Um deine Voraussetzungen für ein Studium Master of Arts in Film beurteilen zu können, bitten wir dich, die folgenden Aufgaben zu lösen, bzw. Angaben zu deiner Person und Motivation zu machen.
- Eine in die Kamera gesprochene Selbstdarstellung. Schildere dabei auch den Moment oder den inneren Prozess, der dich dazu brachte, Filmeditor:in werden zu wollen. Was erwartest du vom Masterstudium? (max. 3 Minuten)
Dateiname: 2025_MFI_Editing_Name_Vorname_Selbstdarstellung.mp4 - Portfolio deiner bisherigen künstlerischen/filmischen (Mit-)Arbeiten mit Gewichtung auf das angestrebte Praxisfeld Film Editing. Das Portfolio muss mindestens zwei von dir geschnittene Filme enthalten.
Per Link im Portfolio: Name_Vorname_Portfolio_MFI_Editing_2026.pdf und/oder Link im Portfolio - Eine Arbeitsbiografie mit Referenzen.
Die Arbeitsbiografie beschränkt sich nicht nur auf Arbeit im Bereich Film Editing. Sie enthält generell Arbeitserfahrungen ausserhalb von Schulen.
Dateiname: Name_Vorname_Arbeitsbiografie_MFI_Editing_2026.pdf - Eine kurze von dir geschnittene «Found-Footage-Sequenz» (Montage, die vorgefundenes, fremdes, Filmmaterial enthält und allenfalls mit eigenem Material gemischt wird) zu einem selbstgewählten Thema (max. 3 Minuten).
Dateiname: Name_Vorname_FoundFootageSequenz_MFI_Editing_2026.mp4 - Ein kurzer Text, der folgende Fragen beantwortet: Was waren deine inhaltlichen Überlegungen bei der Found Footage Montage? Was waren deine handwerklichen Überlegungen zur Montage? Welche montage-technischen Fragestellungen wolltest du erforschen? (Max 1/2 A4 Seite)
Dateiname: Name_Vorname_ErläuterungFoundFootage_MFI_Editing_2026.pdf. - Matrikelnummer
Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen.
Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen. - Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. - Sozialversicherungsnummer
Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben. - Personenfoto als JPG
Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. - Identitätskarte oder Pass
Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen. - Lebenslauf / Curriculum Vitae
Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte. Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
– Muttersprache (muss nicht belegt werden)
– Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
– Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
– Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)
Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.
- Weitere Dokumente
Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
– Bildungsabschlüsse
– Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
– Praktika (welche studienrelevant sind)
Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.