Hauptnavigation

      • DE
      • EN
    • Merkliste
    • Menü Menü
    Sie befinden sich hier:
    1. Studium
    2. Art Education
    3. MA Art Education, Critical Social Practice in Art Education
    Mehr zu: MA Art Education, Critical Social Practice in Art Education

    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    MA Art Education, Critical Social Practice in Art Education

    Wir freuen uns über das Interesse am Master-Studium Art Education, Critical Social Practice in Art Education an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

    → Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
    → Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Art Education § 4 ff.) zu entnehmen.

    Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Motivationsschreiben
        Das Schreiben erörtert die Vision der künftigen vermittelnden und künstlerisch-edukativen Tätigkeit vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der eigenen Ausbildungsbiografie (Umfang maximal zwei DIN A4-Seiten).
      2. Portfolio/Arbeitsproben/Projektidee
        Portfolio in Form einer digitalen Dokumentation mit Projektarbeiten und gestalterisch-künstlerischen Arbeiten.
        Dokumentation von drei bis vier grösseren, medial und thematisch unterschiedlichen gestalterisch-künstlerischen und/oder selbst initiierten künstlerisch-edukativen, bzw. -kollaborativen Projekten aus den letzten drei Jahren.
        Die Dokumentation kann je nach Art der Arbeit Recherchen, Skizzen-, Bild- und Textmaterial beinhalten. Das Portfolio muss digital als PDF eingereicht werden. Filmische Materialien können als externer Link in das PDF eingebettet sein.
        Eine eigene Projektidee mit Bezug zu gesellschaftlichen, bildungsrelevanten und gestalterischen Ansätzen, die im Verlaufe des Studiums ausgearbeitet werden könnte, ist willkommen.

      3. Referenzen
        Die Referenzen sollten zwei bis drei Personen umfassen (Arbeitgeber:innen, Hochschule). Erforderlich sind nur Name / Adresse / E-Mail, keine Referenzschreiben.

      4. Studiennachweise
        Für ZHdK-interne Bewerber:innen: Nachweise der BA-Leistungen (Testate / Lernbiografie)
        Für ZHdK-externe Bewerberinnen und Bewerber: Nachweis der Studienleistungen (Lernbiografie / Transcript of Records) sowie allfällige Praktikumsbestätigungen.

      5. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
      6. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      7. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

      8. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      9. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      10. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      11. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      12. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    • Ablauf des Aufnahmeverfahrens

      Eignungsgespräch

      In einem 30-minütigen Gespräch mit Verantwortlichen des entsprechenden Majors wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium, die Verbindung mit der eigenen beruflichen Erfahrung und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu klären.

      Entscheid über Aufnahme

      Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Bewertung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen. Folgende Kriterien sind in Verfahren relevant:

      1. gestalterisch-künstlerische, kunst- und kulturwissenschaftliche, sprach- oder medienwissenschaftliche oder pädagogische oder gesellschaftstheoretische Kompetenz in Bezug auf eigene Fragestellungen im gewählten Studienprogramm
      2. herausragende Fach- und Methodenkompetenz in der Herkunftsdisziplin
      3. differenzierte ästhetische Wahrnehmungskompetenz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowie konzeptionelle Stärke 
      4. ausgeprägtes Interesse an aktuellen Entwicklungen, Diskursen und Positionen in den Bereichen Künste, Bildung und Gesellschaft sowie Kunst- und Kulturvermittlung,
      5. überdurchschnittliche Eigenmotivation und Fähigkeit zur Selbstreflexion,
      6. Eignung und Entwicklungspotenzial für das Berufsfeld sowie Motivation für das Studieren auf Masterstufe.

      Im Fall von ausstehenden Bachelor-Abschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.

      Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Claudia Hummel).

    • Termine

      Infotage Major

      20. November 2024

      Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

      18. November 2024

      Anmeldeschluss (inkl. Portfolio) Zulassungsverfahren Major

      24. Februar 2025

      Anmeldebestätigung Major

      bis 3. März 2025

      Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr Eignungsabklärung Major

      12. März 2025

      Einladung zum Eignungsgespräch Major 
      (Wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist)

      24. März 2025

      Eignungsgespräche Major

      7.–9. April 2025

      Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage)

      14. April 2024

      Minor-Wahl

      29. April – 8. Mai 2025

      Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

      12.–16. Mai 2025

      Minor-Platzzuteilung

      22. Mai 2025

      Modul-Einschreibung (Major und Minor)

      11.–22. Juni 2025

      Studienbeginn (Major und Minor)

      15. September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.