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    Anmeldung und Zulassungsverfahren

    Major – BA Art Education

    Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Art Education an der Zürcher Hochschule der Künste.

    Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

    Zulassungsbedingungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation sind der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24) zu entnehmen.

    Weitere Bestimmungen (inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm sind der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Art Education der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Art Education § 4 ff.) zu entnehmen.

    → Ablauf Aufnahmegespräche (Stand März 2025)

    • Einzureichende Unterlagen

      1. Portfolio
        Das Portfolio soll Interessen darlegen und Einblick in bisherige gestalterische und vermittlerische Tätigkeiten bieten. Dazu gehören ausgewählte, relevante und repräsentative Projekte, deren Herangehensweisen und Ergebnisse, aber auch charakteristische Beschäftigungen, etwa musikalisches, soziales oder politisches Engagement. Die einzelnen Projekte sollen durch möglichst kurze, prägnante Begleittexte beschrieben werden. Legenden zu den Abbildungen geben beispielsweise Auskunft über Kontext, Entstehungsjahr, Medium oder Originalgrösse. Auswahl, Gliederung und Umfang des Materials stehen in eigenem Ermessen.

      2. Motivationsschreiben
        Das Motivationsschreiben begründet die Wahl des Bachelorstudiums in Art Education an der ZHdK. Insbesondere interessieren uns die persönlichen Beweggründe für ein Studium, in dem das gestalterische und künstlerische Arbeiten mit lernenden Menschen im Vordergrund steht.
        Das Motivationsschreiben (max. 2’500 Zeichen inkl. Leerzeichen) soll auf folgende Fragen eingehen:

        • Welche Erfahrungen haben mir bewusst gemacht, dass die gestalterische Tätigkeit für mich von grosser Bedeutung ist? Welche, dass ich gern vermittlerisch tätig sein möchte?

        • Mit welchen Themen habe ich mich in der letzten Zeit gestalterisch beschäftigt? Wie charakterisiere ich meine gestalterischen Vorgehensweisen?

        • Was bedeutet es für mich, anderen Menschen gestalterische Ausdrucksweisen nahezubringen?

        • Welche Ausstellungen oder Veranstaltungen mit künstlerischem oder designbezogenem Inhalt habe ich zuletzt besucht? Was hat mich beeindruckt?

          Abgabe Portfolio und Motivationsschreiben
          Portfolio und Motivationsschreiben werden digital als PDF bei der Anmeldung eingereicht und sollen in Einzelseiten (keine Doppelseiten!) angelegt sein.
          Die maximale PDF-Dateigrösse beträgt 10 MB. Grössere PDF-Dateien können als ZIP- Archiv oder auf eine externe Cloud hochgeladen werden (bitte einen Weblink ohne Ablaufdatum bekanntgeben).
          Video-/Audiodateien können als MP4 hochgeladen werden. Die maximale Dateigrösse beträgt 1.9 GB.

      3. Strafregisterauszug
        Mit der Anmeldung ist ein Privatauszug aus dem Strafregister (elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format) einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate sein. Er ist hier online bestellbar.
        Aufgrund einer möglichen Bearbeitungszeit des Auftrags von mehreren Wochen ist der Auszug frühzeitig zu bestellen.

      4. Matrikelnummer
        Bei der erstmaligen Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule erhält jede Person eine Matrikelnummer. Falls bereits eine Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule, Universität, Eidgenössische Technische Hochschule oder Fachhochschule erfolgte, muss die persönliche Matrikelnummer angegeben werden. Diese achtstellige Kennzahl (z.B. 18-001-001) befindet sich auf einer gelben Etikette auf dem Original des Studienberechtigungsausweises (z. B. Maturitätszeugnis oder Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
      5. Exmatrikulationsbescheinigung
        Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 

      6. Sozialversicherungsnummer
        Kandidierende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem AHV-Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte.

      7. Personenfoto als JPG
        Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 

      8. Identitätskarte oder Pass
        Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

      9. Lebenslauf / Curriculum Vitae
        Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

      10. Sprachkenntnisse
        Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
        –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
        –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
        –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 
        –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

        Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

      11. Weitere Dokumente
        Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
        –    Bildungsabschlüsse
        –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
        –    Praktika (welche studienrelevant sind)

      Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

      Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

      The use of artificial intelligence (AI) is permitted and must be stated when submitting the registration.

    • Ablauf des Zulassungsverfahrens

      Die fachliche Eignungsabklärung findet in einem zweiteiligen Verfahren statt. Der erste Teil besteht aus der Beurteilung der eingereichten Unterlagen. Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung. Der zweite Teil der Eignungsabklärung besteht aus einem individuellen Aufnahmegespräch. Die positive Gesamtbeurteilung der eingereichten Unterlagen sowie des Aufnahmegesprächs sind Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Eine nicht bestandene fachliche Eignungsabklärung kann einmal pro Studiengang wiederholt werden.

      Fachliche Eignungsabklärung

      Für die Bewertung der Eignungsabklärung sind folgende Kriterien massgebend:

      • Qualität des Portfolios,
      • gestalterisches/künstlerisches Potenzial,
      • ausgeprägtes Interesse an künstlerischen und ästhetischen, sozialen und kulturellen Phänomenen der Gegenwart und deren Lehre/Vermittlung sowie an wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Fragestellungen,
      • Kommunikationsfähigkeit, pädagogisch-didaktische Eignung und Sozialkompetenz.

      Aufnahmegespräch

      Die positive Beurteilung der eingereichten Unterlagen ist die Voraussetzung für die Einladung zum individuellen Aufnahmegespräch; der definitive Aufnahmeentscheid erfolgt nach dem Gespräch. Das individuelle Aufnahmegespräch findet in der Regel mit zwei Mitgliedern der Zulassungsprüfungskommission an der ZHdK in Zürich statt und dauert 20 Minuten. Im Gespräch werden die gestalterischen/künstlerischen Interessen und Anliegen der Bewerber:innen anhand des eingereichten Portfolios thematisiert sowie die Motivation für eine vermittelnde Tätigkeit im Feld der Art Education.

      Zulassung

      Die positive Gesamtbeurteilung der eingereichten Unterlagen sowie des Aufnahmegesprächs sind Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Über die definitive Zulassung zum Studium entscheidet die Departementsleitung auf Antrag der Studienleitung. Die Studienleitung stützt ihre Anträge auf die Ergebnisse der Zulassungsprüfungskommission im Bachelor of Arts in Art Education. Die zum Studiengang zugelassenen Bewerber:innen werden schriftlich informiert.

      Begründung zur nicht bestandenen Eignungsprüfung

      Für abgelehnte Bewerber:innen steht ein Mitglied der Zulassungsprüfungskommission für telefonische Rückfragen zur Verfügung. Das dafür vorgesehene Datum finden Sie unter Termine. Weitere Details folgen. Ausserhalb des angegebenen Zeitfensters sind Angaben zur nicht bestandenen Eignungsprüfung nicht möglich.

    • Termine

      Informationsveranstaltung

      19. November 2024

      Öffnung der Anmeldung

      18. November 2024

      Anmeldeschluss (inkl. Portfolio)

      3. Februar 2025

      Zulassungsbestätigung zum Aufnahmeverfahren bis

      10. Februar 2025

      Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr

      26. Februar 2025

      Terminbekanntgabe Aufnahmegespräch

      12. März 2025

      Aufnahmegespräche

      25. März – 1. April 2025

      Definitiver Bescheid (Zusage / Absage / Warteliste)

      15. April 2025

      Rückfragen bei Absagen (telefonisch)

      23. April 2025, 13.00–17.00 Uhr

      Einführungswoche Bachelor Art Education (ab KW 36, obligatorisch)

      Termine werden noch bekanntgegeben

      Studienbeginn

      15. September 2025

    • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

      Die Einschreibegebühr zum Aufnahmeverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
      Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

    • Einreise in die Schweiz

      Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
      Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
      Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
      Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

      Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    • Information zur Online-Anmeldung

      • Login mit SWITCH edu-ID oder ZHdK-Login

        • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss.
          → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
        • Das ZHdK-Login können Studierende oder Mitarbeitende der ZHdK für die Online-Anmeldung verwenden, sofern dieses noch bis Ende des Zulassungsverfahrens gültig ist. Das ZHdK-Login bleibt bis Studienende/Ende der Anstellung gültig.
      • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.

      • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

      • Wenn alle Daten eingegeben sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.

      • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.

      • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.

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