Studierende müssen nachweisen, dass sie über ein Gesangsniveau verfügen, das ein öffentliches Auftreten in einer professionellen Musiktheaterproduktion der ZHdK erlaubt.
Für Studierende mit Major Gesang aus dem Profil Interpretation & Performance entfällt die Eingangskompetenzabklärung. Sie haben die erforderlichen Kompetenzen mit der Zulassung zu ihrem Studiengang bereits nachgewiesen.