Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und Immatrikulation entnehmen Sie bitte der Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).
Zusätzliche Voraussetzungen inklusive der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum gewählten Major-Studienprogramm entnehmen Sie bitte dem Entwurf der Studienordnung für den Masterstudiengang in Music Performance der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Music Performance § 4 ff.).
Die Entwürfe sind noch nicht rechtskräftig und -verbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Hochschulleitung.