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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – BA in Musik, Creative Music Practices

Vielen Dank für das Interesse am Bachelor-Studium Creative Music Practices an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Bachelor-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Das Studium beginnt mit dem Major. Erst während des ersten Studienjahres wird der Minor ausgewählt. Der Minor startet im zweiten Studienjahr.

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musik der Zürcher Hochschule der Künste (StO BA Musik § 4 ff.) geregelt.

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Fremdsprachige Bewerber:innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, ist unter «Einzureichende Unterlagen, Punkt «Sprachkenntnisse» beschrieben.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben (in Deutsch, max. zwei A4-Seiten):
      • Angaben zur Person (Schulbildung, musikalische Ausbildung, musikalische Tätigkeiten, Kenntnisse in Musiksoftware, Freizeitbeschäftigungen etc.)  
      • Persönliche Stellungnahme: Warum möchte ich an der ZHdK Creative Music Practices studieren? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor?
         
    2. Dossier mit 3 bis 4 eigenen Arbeiten: 
      • Reiche Werke/Werkausschnitte von insgesamt ca. 10 Minuten Länge ein (Partituren/Texte/Bilder als pdf-Datei, Audio als mp3-Datei, Video als mp4-Datei).
      • Kommentiere jede dieser Arbeiten (Konzept, Bedeutung, Entstehungsprozess etc.). Fasse die Kommentare (max. zwei A4-Seiten) in einer pdf-Datei zusammen. Benenne diese Datei «Kommentare.pdf». 
      • Fakultativ: Stelle eine Liste mit Links zusammen, unter denen weitere Informationen zu deiner Arbeit zu finden sind (persönliche Website, SoundCloud, Bandcamp, Vimeo etc.). Benenne diese Datei «Links.pdf».
      • Konvertiere alle Dateien und Ordner in eine ZIP-Datei und lade die ZIP-Datei in deiner Online-Anmeldung hoch. Falls die Datei 1.95 GB überschreitet, müssen die Video- und Audiodateien vorgängig komprimiert werden (mp4, mp3).
         
      • Wichtig: Die Dateien müssen mit Name und Vorname beschriftet sein. Der Dateiname darf keine Sonderzeichen wie  \ / : * ? " < > | é, â, ç, Ï oder Umlaute wie ä, ö, ü enthalten, da diese  Komptaibilitätsprobleme verursachen können. 
         
    3. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.  
       
    4. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    5. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    6. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    7. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    8. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    9. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    10. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    Es stehen nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Kann einer Kandidatin/einem Kandidaten nach bestandener Eignungsprüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholt werden.

    Kandidat:innen, die im Anschluss an die Bachelor-Eignungsprüfung keinen Studienplatz erhalten, werden nicht automatisch im PreCollege Musik aufgenommen. Wir empfehlen, sich bei Interesse unbedingt und vollständig auch für das PreCollege Musik bis 1. März anzumelden.

    Inhalt:

    1. Einreichen einer Hausaufgabe (Kreationsaufgabe) 
      Die Kandidat:innen erhalten per Mail (Termine s. unten) eine Aufgabenstellung. Nach Erhalt haben sie zwei Wochen Zeit, ihren Beitrag (Hörstück, Komposition, eigene Produktion, Studie, analytischer Zugang usw.) einzureichen.
       
    2. Mündliche Prüfung und Eignungsgespräch
      • Vorbereitung (1 Stunde)
        • Vorbereitung von zwei kurzen Partiturbeispielen auf dem Klavier (eine Melodie in einem alten Schlüssel sowie ein transponierendes Instrument)
        • Analyse eines einfachen Musikstückes
      • Mündliche Prüfung (30 Minuten)
        • Kurze Darstellung der wichtigsten Beobachtungen über das vorbereitete Musikstück
        • Spiel der beiden Partiturbeispiele
        • Gespräch über die vorbereiteten Aufgaben, die Kreationsaufgabe und über ein Stück/Thema aus dem Dossier, das die Kandidierenden kurz präsentieren.
        • Jury: Dozierende für Komposition und Vertretung der Departementsleitung
           
    3. Vorspiel/Vorsingen
      Dauer: ca. 20 Minuten, einzeln
      • Vorspiel / Vorsingen (auf dem Instrument, auf dem du an der ZHdK unterrichtet werden möchtest) 
        Künstlerischer Vortrag:
        Von vorbereiteten Repertoirestücken/-sätzen aus verschiedenen Epochen, eines davon aus neuer Zeit. Erwartet werden Werke im zumindest mittleren Schwierigkeitsgrad.
        Kandidat:innen, die eine Klavierbegleitung der Hochschule wünschen, müssen dies bei der Anmeldung angeben.
         
    4. Musiktheorie mündlich und schriftlich
      • Alle Informationen zur Musiktheorieprüfung sowie ein Prüfungsbeispiel sind hier in der Sektion «Eignungsprüfung» unter Punkt 2. «Musiktheorie schriftlich» und Punkt 3 «Integrierte Eignungsprüfung» aufgeführt. 
  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Infotag

    20. November 2025

    Online-Anmeldung

    6. Januar – 2. März 2026

    Hausaufgabe (Kreationsaufgabe)

    5.–20. März 2026

    Eignungsprüfung

    23.–29. April 2026

    Bekanntgabe Resultate

    Mitte Mai 2026

    Studienbeginn

    14. September 2026

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.
    Eine Übersicht der Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit findet sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
    Drittstaatenangehörige, die für das Studium in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen bei der zuständigen Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) persönlich ein Gesuch für ein Studierendenvisum beantragen. Der Visumsantrag sollte etwa 3 Monate vor der geplanten Einreise erfolgen.
    Staatsangehörige ohne Visumspflicht für ein Studium (Aufenthalt über 90 Tage) können ihre Aufenthaltsbewilligung nach Einreise direkt in ihrer Wohngemeinde in der Schweiz beantragen.

    Die Checklisten um die Einreise in die Schweiz vorzubereiten, finden sich unter: www.zhdk.ch/migration

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar.