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FAQs: Bewerbung, Studienstruktur, Finanzierung

Wie alle schweizerischen Kunsthochschulen verfügt auch die Zürcher Hochschule der Künste zur Zeit über kein eigenes Promotionsrecht. Um sowohl ihren Absolventen und Absolventinnen wie auch internationalen Studenten und Studentinnen ein Doktorats- oder zu ein PhD-Studium zu ermöglichen, hat die ZHdK deshalb schon vor einigen Jahren Doktorats- bzw. PhD-Kooperationsprogramme mit internationalen Kunstuniversitäten vereinbart. Die Programme sind entweder auf künstlerische, auf wissenschaftliche oder auf künstlerisch-wissenschaftliche Doktorate bzw. PhD hin ausgerichtet. Weitere Kooperationsprogramme sind in Zukunft möglich, vor allem in Disziplinen, in denen entsprechend Programme an der ZHdK noch nicht existieren.

  • Welche formalen Voraussetzungen bestehen für ein Doktorats- oder PhD-Studium?

    Die Voraussetzungen sind:

    1. ein abgeschlossenes viersemestriges Masterstudium (120 ECTS-Punkte) in einer der entsprechenden Disziplinen. Im Falle eines dreisemestrigen Masters (90 ECTS-Punkte) können in einem Teil der Kooperationsprogramme 30 ECTS-Punkte nachgeholt werden, um das Äquivalent eines viersemestrigen Masters zu erreichen.
    2. Masterabschluss mit mindestens der Note «Gut» bzw. «B».
    3. Im Falle von künstlerischen Promotionen ist zudem in der Regel eine mehrjährige künstlerische Praxis und der Nachweis eines künstlerischen Oeuvres erforderlich.
  • Wo erfolgt das Studium?

    Das Studium erfolgt zum grösseren Teil an der ZHdK, zum kleineren Teil an der Partnerhochschule.

  • Wie gross ist der Umfang an Pflichtveranstaltungen, die ich besuchen muss? Und wo können/müssen diese gemacht werden?

    Der Anteil des Pflichtprogramms ist je nach Programm unterschiedlich, ebenso welche Teile davon an der ZHdK zu leisten sind und welche an der Partnerhochschule. Auskunft erteilen die jeweiligen Kontaktpersonen.

  • Wer vergibt den Titel?

    Der Titel wird von der promotionsberechtigten Partnerhochschule vergeben.

  • Kann ich mich von ZHdK-Professorinnen oder -professoren betreuen lassen?

    Ja. In jedem der Kooperationsprogramme besitzt mindestens ein Professor oder eine Professorin das volle Promotionsrecht, das heisst, er oder sie kann als Erst- oder Zweitbetreuerin tätig sein. Andere Professorinnen und Professoren können in der Regel als Zweitmentor oder Zweitmentorin gewählt werden, wenn sie über die nötigen Qualifikationen als Mentoren verfügen.

  • Vergibt die ZHdK PhD-/Doktoratsstipendien?

    Die ZHdK vergibt keine Stipendien.

  • Welche Möglichkeiten der Finanzierung des Promotionsvorhabens gibt es sonst noch?

    Es bestehen folgende Möglichkeiten der Finanzierung:

    • Individuelle Doktorats- oder PhD-Finanzierung im Rahmen der Personenförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
      Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe, der Laufzeit etc. des sogenannten doc.ch-Programms siehe: SNF_doc.ch.
    • Individuelle Doktorats- oder PhD-Finanzierung im Rahmen der Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF)
      Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe, der Laufzeit etc. im Rahmen der Projektförderung siehe: SNF_Projekte.
    • Doktorats- oder PhD-Finanzierung im Rahmen eines grösseren Projektes des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).
      Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe, der Laufzeit etc. der Projektförderung siehe: SNF_Projekte.
    • Promotionsstudium (nicht finanziert) im Rahmen einer Anstellung als Unterrichtsassistent oder Unterrichtsassistentin an der ZHdK.
      Eine Anstellung als Unterrichtsassistent, Unterrichtsassistentin bis 50% ermöglicht in den restlichen (unbezahlten) 50% die Erarbeitung einer Promotion.
      Ausgeschriebene Stellen an der ZHdK für Unterrichtsassistenzen finden Sie hier.
    • Promotionsstudium (nicht finanziert) im Rahmen einer Anstellung als Wissenschaftliche/-r Mitarbeitende/-r an der ZHdK.
      Eine Anstellung als Wissenschaftliche/-r Mitarbeitende/-r – in der Regel an einem der Forschungsinstitute der ZHdK – bis 50% ermöglicht in den restlichen (unbezahlten) 50% die Erarbeitung einer Promotion.
      Ausgeschriebene Stellen an der ZHdK für Wissenschaftliche Mitarbeitende finden sich hier.
    • Finanzierung durch Stiftungen
      Stiftungen fördern in der Regel (noch) keine Promotionen.
      Es lohnt sich dennoch nachzufragen, ob bzw. wann sich die Bedingungen ändern.
    • Selbstfinanzierung.
      Erfahrungsgemäss sollte die Erwerbsarbeit nicht mehr als 50% der Arbeitszeit ausmachen, damit ein Promotionsstudium erfolgreich in einer angemessenen, international üblichen Zeit (vier bis fünf Jahre) abgeschlossen werden kann.

Weitere Auskünfte zum Bewerbungsprozess, zum Studienort sowie zum Pflichtprogramm im Studium erteilt Prof. Giaco Schiesser, Leiter Dossier Forschung