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Anmeldung und Zulassungsverfahren

Major – MA Composition and Theory, Komposition für Film, Theater und Medien

Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Komposition für Film, Theater und Medien an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste Rahmenordnung der ZHdK (RO § 19 bis 24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Composition and Theory der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Composition and Theory § 4 ff.) geregelt.

In Ausnahmefällen kann die ZHdK Personen ohne Bachelorabschluss oder gleichwertigen Abschluss einer anerkannten und akkreditierten Hochschule zulassen. → Weitere Informationen (PDF). 

Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache ist Deutsch oder Englisch. Fremdsprachige Bewerber:innen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache verfügen. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können, ist unter «Einzureichende Unterlagen, Punkt: Sprachkenntnisse» beschrieben.

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben (in Deutsch, max. zwei A4-Seiten):
      • Angaben zur Person: Schulbildung, musikalische Ausbildung, musikalische Tätigkeiten, Kenntnisse in Musiksoftware, Freizeitbeschäftigungen etc.) 
      • Persönliche Stellungnahme: Warum möchte ich an der ZHdK Creative Music Practices studieren? Wie stelle ich mir meine berufliche Zukunft vor? 
         
    2. Dossier «Komposition» mit Werkliste (max. 1.95 GB)
      Lege in einem «Best-of-Ordner» 3 bis 5 dokumentierte Werke/Werkausschnitte (Audio, Video, Partitur usw.) von insgesamt rund ca. 10 Minuten Länge mit Musikkonzept, und Werkbeschrieb ab (ausschliesslich eigene kompositorische Arbeiten, mindestens die Hälfte davon soll aus dem Bereich «musik +» sein: «funktionale Kompositionen» für Film, für Theater und/oder Medien). 

      Konvertiere alle Dateien und Ordner in eine einzige ZIP-Datei und lade die ZIP-Datei in der Online-Anmeldung hoch. Falls die Datei 1.95 GB überschreitet, müssen die Video- und Audiodateien vorgängig komprimiert werden (mp4, mp3).
      Wichtig: Die Dateien müssen mit Name und Vorname beschriftet sein. Der Dateiname darf keine Sonderzeichen wie  \ / : * ? " < > | é, â, ç, Ï oder Umlaute wie ä, ö, ü enthalten, da sie Kompatibilitätsprobleme verursachen können. 

    3. Porträtvideo max. 5 Min. (1.95 GB / Format mp4) über die eigene Arbeitsweise im Atelier, im Studio, im Projekt, in der Performance (performatives Können als Instrumentalist:in, Vokalist:in, Dirigent:in, Medienkünstler:in. 
       
    4. Urheberschaftserklärung
       
    5. Fakultativ: weitere Dateien gemäss Werkliste (max. 1.95 GB)
       
    6. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.
       
    7. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden. 
       
    8. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.
       
    9. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist. 
       
    10. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.
       
    11. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.
       
    12. Sprachkenntnisse
      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate»)
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    13. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

    → Wichtig: Nach Auswertung der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen und der Hausaufgabe (s. «Eignungsprüfung») entscheidet die Jury über die Zulassung zur Eignungsprüfung.

  • Eignungsprüfung

    Es stehen nur wenige Studienplätze zur Verfügung. Kann einer Kandidatin/einem Kandidaten nach bestandener Eignungsprüfung kein Studienplatz angeboten werden, muss die Prüfung bei einer Kandidatur für einen späteren Studieneintritt wiederholt werden.

    1. Hausaufgabe Filmvertonung
      Den Kandidierenden wird eine Aufgabe gestellt (Server-Download), die aus dem Vertonen von kurzen Filmen/Filmausschnitten besteht. Diese sind innerhalb der gesetzten Frist (s. unter «Termine») einzureichen (Server-Upload).

      Wichtig: Nach Auswertung der Hausaufgabe und der mit der Anmeldung eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury über die Zulassung zu den weiteren Prüfungen: 
    2. Spontanaufgabe
      Vorbereitung: 90 Minuten / Präsentation: 20 Minuten

    3. Analyse eines Filmausschnitts
      Vorbereitung: 60 Minuten / Präsentation: 20 Minuten

      • Die Prüfung beinhaltet spontanes Vertonen von Bildern, Texten oder Filmausschnitten mit den gegebenen Möglichkeiten.
      • Folgende Hilfsmittel werden empfohlen: Noten-, Notizpapier, eigener Computer mit Keyboard/Klavier
      • Beurteilungskriterien sind: Musikalität, Kreativität, künstlerische Intelligenz.
      • Die Prüfung beinhaltet die Analyse eines Filmausschnitts (60 Minuten Vorbereitung)
      • Präsentation der Analyseresultate (Dauer: 20 Minuten), Fokus schwergewichtig auf die Musik und ihre Beziehung zum Film (Transkription, stilistisch, dramaturgisch beschreibend usw.)
      • Folgende Hilfsmittel werden empfohlen: Klavier/Keyboard, Computer mit Internet, Schreibmaterial/Papier
      • Beurteilungskriterien sind: Analytische Fähigkeiten, Hörvermögen
    4. Kolloquium/Aufnahmegespräch
      Dauer: 20 Minuten

      • Kurzpräsentation des eigenen musikalischen Schaffens. Die Kandidatin oder der Kandidat wählt aus dem Dossier eine oder mehrere funktionale Kompositionen (Musik +) aus.
      • Statement zum Musikkonzept: Warum bin ich zu diesem Resultat gekommen? Überlegungen dazu.
      • Anschliessend Fragen der Jury und zu den beruflichen Absichten sowie zur Organisation des Studiums.
  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Informationstag

    20. November 2025

    Online-Anmeldung

    6. Januar – 2. März 2026

    Minor-Wahl

    10.–30. März 2026

    Hausaufgabe

    5.–20. März 2026

    Mitteilung über die Zulassung zur Eignungsprüfung

    Mitte April 2026

    Eignungsprüfung

    28. April – 1. Mai 2026

    Bekanntgabe Prüfungsresultate

    Mitte Mai 2026

    Studienbeginn

    14. September 2026

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Exzellenzstipendium ZHdK

    Angehende Masterstudierende mit einer herausragenden Leistung bei der Aufnahmeprüfung oder auch während des Bachelors an der ZHdK werden aufgrund verschiedener Kriterien ermittelt und eingeladen, sich auf das Exzellenzstipendium zu bewerben. Eine Initiativbewerbung ohne Nomination der ZHdK ist nicht möglich.

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

    Einfuhr von Musikinstrumenten in die Schweiz

    Zu beachten sind die Einfuhrbestimmungen in die Schweiz für Musikinstrumente.
    Für die Einfuhr in andere Länder beim Verlassen der Schweiz sind die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu konsultieren.

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

→ Hier kann man sich ab 5. Januar 2027 online anmelden.