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Anmeldung und Zulassungsverfahren

MA Art Education, Kunstpädagogik

Vielen Dank für das Interesse am Master-Studium Art Education, Kunstpädagogik an der Zürcher Hochschule der Künste.

Für ein Master-Studium wird zunächst die Bewerbung für einen Major eingereicht. Die Wahl des Minors erfolgt nach dem Zulassungsverfahren (bzw. in Ausnahmefällen, während dem Zulassungsverfahren). Major und Minor beginnen gemeinsam im ersten Semester. 

→ Ausführliche Informationen unter Major-Minor an der ZHdK
→ Ausführliche Informationen zur Minor-Wahl

→ Die Infotage finden Mitte November statt. Detaillierte Informationen unter zhdk.ch/infotage

Zulassungsbedingungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium und die Immatrikulation richten sich nach der Rahmenordnung der Zürcher Hochschule der Künste (RO §§ 19-24).

Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen für das gewählte Major-Studienprogramm, einschliesslich der erforderlichen Sprachkenntnisse, sind in der Studienordnung für den Masterstudiengang in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste (StO MA Art Education § 4 ff.) geregelt.

Das Zulassungsverfahren für den Studienbeginn im Herbst dieses Jahres ist abgeschlossen.
Informationen zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.

  • Einzureichende Unterlagen

    1. Motivationsschreiben 
      Das Schreiben erörtert eine Vorstellung über die Herausforderung der Ausbildung im Master und eine Vision der künftigen vermittelnden und bildenden Tätigkeit vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und unter Berücksichtigung der eigenen Ausbildungsbiografie (Umfang maximal zwei DIN A4-Seiten).
    2. Portfolio/Arbeitsproben

      Portfolio in Form einer digitalen Dokumentation von fachlichen Arbeitsproben mit Bezug zu den für das Studium relevanten Feldern im Umfang von max. 40 DIN A4-Seiten (Projektarbeiten und gestalterisch-künstlerische Arbeiten).

      Darstellung/Dokumentation der eigenen Arbeit in den Bereichen Kunst/Gestaltung

      1. exemplarische Dokumentation der formalen gestalterischen Fähigkeiten und

      2. Dokumentation von drei bis vier komplexeren, medial und thematisch unterschiedlichen gestalterisch-künstlerischen Projekten aus den letzten drei Jahren, die eine eigene Autorschaft aufweisen.
        Die Dokumentation kann je nach Art der Arbeit Recherchen, Skizzen-, Bild- und Textmaterial beinhalten. Das Portfolio / die Arbeitsproben müssen digital als PDF eingereicht werden.

    3. Referenzen
      Die Referenzen sollten zwei bis drei Personen umfassen (Arbeitgeber, Hochschule). Erforderlich sind nur Name / Adresse / E-Mail, keine Referenzschreiben.

    4. Studiennachweise 
      Für ZHdK-interne Bewerber:innen: Nachweise der BA-Leistungen (Testate / Lernbiografie)
      Für ZHdK-externe Bewerber:innen: Nachweis der Studienleistungen (Lernbiografie / Transcript of Records) sowie allfällige Praktikumsbestätigungen.

    5. Strafregisterauszug
      Mit der Anmeldung ist ein Privatauszug aus dem Strafregister (elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format) einzureichen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate sein. Bestellbar online beim Bundesamt für Justiz. 
      Aufgrund einer möglichen Bearbeitungszeit des Auftrags von mehreren Wochen ist der Auszug frühzeitig zu bestellen.

    6. Matrikelnummer
      Das Feld «Matrikelnummer» betrifft nur Bewerbende, welche bereits an einer Hochschule (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Uni oder ETH) in der Schweiz studiert haben. Bewerbende, welche im Ausland studiert haben, müssen das Feld «Matrikelnummer» nicht ausfüllen. 
      Alle Studierenden erhalten bei der erstmaligen Ersteinschreibung an einer Schweizer Hochschule eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese befindet sich auf der Rückseite des Studienberechtigungsausweises (z.B. Maturitätszeugnis, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Bitte diese Nummer bei der Anmeldung angeben und den Studienberechtigungsausweis als PDF-Datei einreichen.

    7. Exmatrikulationsbescheinigung
      Eine Exmatrikulationsbestätigung wird an Schweizer Hochschulen bei Studienabschluss oder -abbruch ausgestellt und muss, falls noch ausstehend, nachgereicht werden.

    8. Sozialversicherungsnummer
      Bewerbende, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, finden die Schweizer Sozialversicherungsnummer (756…) auf ihrem Ausweis oder auf ihrer schweizerischen Krankenversicherungskarte. Bewerbende, die zum Studium in die Schweiz kommen möchten, besitzen noch keine Schweizer Sozialversicherungsnummer und müssen diese daher nicht angeben.

    9. Personenfoto als JPG
      Bitte ein aktuelles Bild in Passfotoqualität hochladen – keine Kopien/Screenshot der Passseite oder der Identitätskarte. Das Foto muss eine Frontalaufnahme des Gesichts sein, das 2/3 des Bildausschnittes ausmacht und mindestens 320 x 400 Pixel aufweist.

    10. Identitätskarte oder Pass
      Es muss eine Kopie der Identitätskarte (beidseitig) oder des Passes hochgeladen werden. Falls eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vorhanden ist, bitte auch eine Kopie davon einreichen.

    11. Lebenslauf / Curriculum Vitae
      Bitte in tabellarischer Form einreichen, keine Prosatexte.

    12. Sprachkenntnisse

      Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind je Studiengang in der Studienordnung aufgeführt. Die Sprachkenntnisse können wie folgt nachgewiesen werden:
      –    Muttersprache (muss nicht belegt werden)
      –    Erforderliche Sprache als Fach im Vorbildungszeugnis, bestanden oder mindestens Note 4 (Abschlusszeugnis auf Sekundarstufe II als PDF einreichen)
      –    Anerkannte Sprachzertifikate (gemäss Liste «Anerkannte Sprachzertifikate») 
      –    Hochschulabschluss (Bachelor/Master) in einem Studiengang, dessen Unterrichtsprache den in der Studienordnung geforderten Sprachkenntnissen entspricht (Diploma Supplement oder offizielle Bestätigung der Hochschule als PDF einreichen)

      Hinweis: Die Sprachzertifikate dürfen in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein. Der Entscheid über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse wird bei der formalen Prüfung der Unterlagen getroffen.

    13. Weitere Dokumente
      Belegen Sie folgende Angaben mit den entsprechenden Zeugnissen, Diplomen und Zertifikaten:
      –    Bildungsabschlüsse
      –    Berufliche Tätigkeiten (welche studienrelevant sind)
      –    Praktika (welche studienrelevant sind)

    Die Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Es können mehrere einzelne PDF-Dateien nacheinander hochgeladen werden.

    Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist erlaubt und muss bei der Einreichung der Anmeldung angegeben werden.

  • Eignungsprüfung

    Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Eignungsgespräch

    Auf der Basis der Dossiers wird überprüft, ob die Bewerber:innen die formalen sowie fachlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studium erfüllen. Bewerber:innen, welche die Anforderungen nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.

    Die den formalen sowie fachlichen Anforderungen entsprechenden Bewerbungen werden nach qualitativen Kriterien gewichtet. Zum Eignungsgespräch werden in der Regel maximal doppelt so viele Personen eingeladen, wie Studienplätze zur Verfügung stehen.
    Bewerber:innen, die nicht zum Eignungsgespräch eingeladenen werden, erhalten eine schriftliche Absage. Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht.

    Eignungsgespräch

    In einem 30-minütigen Gespräch mit Verantwortlichen des entsprechenden Majors wird einerseits die Kompetenz in für das Studium zentralen Feldern überprüft, andererseits werden die auf der Basis des Dossiers offen gebliebenen Fragen geklärt. Das Gespräch dient zudem dazu, die Erwartungen der Bewerber:innen an das Studium und die mit der Ausbildung verbundenen beruflichen Perspektiven zu klären.

    Entscheid über Aufnahme

    Aufgrund des Gesprächs und der Bewerbungsunterlagen wird eine Beurteilung vorgenommen. Die Bewerber:innen werden, sofern sie für das Studium als geeignet betrachtet werden und soweit Studienplätze vorhanden sind, definitiv aufgenommen. Folgende Kriterien sind in Verfahren relevant:

    1. gestalterisch-künstlerische und pädagogische Kompetenz in Bezug auf eigene Fragestellungen im gewählten Ausbildungsfeld,
    2. herausragende Fach- und Methodenkompetenz
    3. differenzierte ästhetische Wahrnehmungskompetenz und sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
    4. Interesse an aktuellen Entwicklungen, Diskursen und Positionen in den Bereichen Kunst und Design, Kultur und Gesellschaft sowie Kunst- und Kulturvermittlung,
    5. Eigenmotivation und Fähigkeit zur Selbstreflexion,
    6. Eignung und Entwicklungspotenzial für das Berufsfeld sowie Motivation und Engagement für das Studieren auf Masterstufe.

    Im Fall von ausstehenden Bachelor-Abschlüssen erfolgt die Zulassung vorbehaltlich. Die Bewerber:innen werden schriftlich über den Entscheid informiert.

    Über den Verlauf des Verfahrens werden keine zusätzlichen Auskünfte erteilt. Ein Anspruch auf eine Begründung bei Nicht-Aufnahme besteht nicht, jedoch können auf telefonischem Weg entsprechende Erläuterungen erteilt werden (Kontaktaufnahme per E-Mail an Nadine Wenger).

  • Termine

    Die Termine zum nächsten Zulassungsverfahren werden Mitte November hier veröffentlicht.
     

    Infotage Major

    19. November 2025

    Öffnung der Online-Anmeldung Zulassungsverfahren Major

    17. November 2025

    Anmeldeschluss (inkl. Portfolio) Zulassungsverfahren Major

    2. Februar 2026

    Anmeldebestätigung Major

    bis ca. 10. Februar 2026

    Absagen oder Aufforderung Zahlung Prüfungsgebühr Eignungsabklärung Major

    26. Februar 2026

    Einladung zum Eignungsgespräch Major 
    (Wenn Prüfungsgebühr überwiesen ist)

    10. März 2026

    Eignungsgespräche Major

    23.–26. März 2026

    Definitiver Bescheid Major (Zusage / Absage)

    31. März 2026

    Minor-Wahl

    7.–18. Mai 2026

    Minor-Eingangskompetenzabklärung (nur falls der Minor spezifische Eingangskompetenzen voraussetzt)

    26.–30. Mai 2026

    Minor-Platzzuteilung

    4. Juni 2026

    Modul-Einschreibung (Major und Minor)

    17.–22. Juni 2026

    Studienbeginn (Major und Minor)

    14. September 2026

  • Einschreibe- und Prüfungsgebühr

    Die Einschreibegebühr zum Zulassungsverfahren beträgt CHF 100. Die Anmeldung ist gültig, nachdem die Einschreibegebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt online per Kreditkarte, TWINT oder PostFinance Card. Kandidierende, die zum zweiten Teil der Eignungsabklärung (Eignungsgespräch oder Eignungsprüfung) eingeladen werden, bezahlen für die Teilnahme am zweiten Teil der Eignungsabklärung zusätzlich eine Prüfungsgebühr von CHF 200. Die Zahlungsaufforderung erfolgt per E-Mail. Wenn die Zahlung überwiesen ist, wird die Einladung mit den Prüfungsterminen in der Online-Anmeldung bereitgestellt.
    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren der Zürcher Fachhochschulen (PDF) und dem entsprechenden Merkblatt über Studiengebühren an der ZHdK (PDF).

  • Einreise in die Schweiz

    Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln. Grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden.

    Alle wichtigen Informationen zu Ausweis- und Visumsvorschriften nach Staatsangehörigkeit sowie zum Leben und Arbeiten in der Schweiz finden sich unter: Alltag und Leben in Zürich

  • Information zur Online-Anmeldung

    • Login zur Online-Anmeldung mit SWITCH edu-ID
      • Für die Online-Anmeldung wird eine SWITCH edu-ID benötigt, welche einmalig beantragt werden muss. Wer noch keine SWITCH edu-ID hat, kann im Anmeldeprozess eine erstellen und sich registrieren. Bitte unbedingt die private E-Mail-Adresse zur Registrierung verwenden.
        → Anleitung zur Erstellung und Verwendung einer SWITCH edu-ID
      • Jede Person sollte nur eine SWITCH edu-ID haben. 
        Wenn das Passwort vergessen wurde, kann über «Passwort zurücksetzen» ein neues Passwort erstellt werden.

    • Die Anmeldung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Die erfassten Angaben werden gespeichert.
    • Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
    • Wenn alle Daten eingegeben und Dokumente eingereicht sind, muss die Anmeldung mit «Eingabe abschliessen» abgeschlossen und die Einschreibegebühr bezahlt werden. Die Anmeldung ist danach nicht mehr veränderbar. Erst mit der Zahlung der Einschreibegebühr ist die Anmeldung verbindlich eingereicht und wird geprüft.
    • Es erfolgt jeweils eine E-Mail mit den nächsten Schritten (siehe Termine). Falls keine Mitteilung erhalten wurde, bitte den E-Mail Spam-Ordner überprüfen.
    • Wenn die Anmeldung nicht abgeschlossen wurde, inklusive der Bezahlung der Einschreibegebühr, werden die Daten nach Ablauf der Anmeldefrist gelöscht.
    • Bei technischen Anliegen und in Notfällen sind wir unter +41 43 446 44 00 erreichbar. 

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