Die fachliche Eignungsabklärung findet in einem zweiteiligen Verfahren statt. Der erste Teil besteht aus der Beurteilung der eingereichten Unterlagen. Die positive Beurteilung dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsabklärung. Der zweite Teil der Eignungsabklärung besteht aus einem individuellen Gespräch und der Gestaltung einer Vermittlungssituation. Die positive Gesamtbeurteilung der eingereichten Unterlagen sowie des Gesprächs und der Vermittlungssituation sind Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Eine nicht bestandene fachliche Eignungsabklärung kann einmal pro Studiengang wiederholt werden.
Fachliche Eignungsabklärung
Für die Bewertung der Eignungsabklärung sind folgende Kriterien massgebend:
- Qualität des Portfolios,
- gestalterisches/künstlerisches Potenzial,
- ausgeprägtes Interesse an künstlerischen und ästhetischen, sozialen und kulturellen Phänomenen der Gegenwart und deren Lehre/Vermittlung sowie an wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Fragestellungen,
- Kommunikationsfähigkeit, pädagogisch-didaktische Eignung und Sozialkompetenz.
Gespräch und Gestaltung einer Vermittlungssituation
Die positive Beurteilung der eingereichten Unterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsprüfung: die Gestaltung einer Vermittlungssituation und das persönliche Gespräch. Der definitive Aufnahmeentscheid erfolgt nach diesem zweiten Teil.
Zunächst gestalten die Bewerbenden eine Vermittlungssituation, in der sie ihr kommunikatives und vermittlerisches Potenzial zeigen. Im anschliessenden Gespräch mit zwei Mitgliedern der Zulassungskommission wird diese Situation gemeinsam reflektiert und es werden Motivation und Eignung für eine vermittelnde Tätigkeit im Feld der Art Education vertieft besprochen.
Die Aufgabenstellung zur Vermittlungssituation wird mit der Einladung zum zweiten Teil versendet. Dieser findet an der ZHdK statt und dauert in der Regel von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Zulassung
Die positive Beurteilung der zwei Teile der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Über die definitive Zulassung zum Studium entscheidet die Departementsleitung auf Antrag der Studienleitung. Die Studienleitung stützt ihre Anträge auf die Ergebnisse der Zulassungsprüfungskommission im Bachelor of Arts in Art Education. Die zum Studiengang zugelassenen Bewerber:innen werden schriftlich informiert.
Begründung zur nicht bestandenen Eignungsprüfung
Für abgelehnte Bewerber:innen steht ein Mitglied der Zulassungsprüfungskommission für telefonische Rückfragen zur Verfügung. Das dafür vorgesehene Datum ist unter «Termine» zu finden. Weitere Details folgen. Ausserhalb des angegebenen Zeitfensters sind Angaben zur nicht bestandenen Eignungsprüfung nicht möglich.