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    4. Master of Advanced Studies (MAS) in Klinische Musiktherapie
    Mehr zu: Master of Advanced Studies (MAS) in Klinische Musiktherapie

    Zulassungsvoraussetzungen

    Zum MAS Programm in Klinische Musiktherapie können Bewerber:innen unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:

    • Hochschul- oder Fachhochschulabschluss* in Disziplinen wie Musik, Psychologie, Medizin/Pflegewissenschaften, Heilpädagogik/Pädagogik/Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit, Theologie oder Spezialtherapien (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik, Physiotherapie)
    • Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungsprogramms Musiktherapie an der ZHdK oder erfolgreicher Abschluss einer anderen äquivalenten Musiktherapieausbildung
    • Kapazität während der Ausbildungszeit mind. 120 Std. selbständig musiktherapeutisch arbeiten zu können (im Praktikum, in Anstellung oder auf Honorarbasis)
    • 50 Std. Lehrtherapie Einzel oder die Bereitschaft, allenfalls fehlende Stunden zu ergänzen.

    * Personen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, aber durch andere Leistungen den Nachweis erbringen, dass sie die Voraussetzungen für das MAS-Programm erfüllen, können in Ausnahmefällen «sur dossier» zugelassen werden. Dabei werden die für den Studienerfolg massgebenden Faktoren durch die Ausbildungsleitung überprüft.

    • Klinische Musiktherapie Klinische Musiktherapie
    • Klinische Musiktherapie Klinische Musiktherapie

    Aufnahmeverfahren

    Bewerber:innen mit einem Abschluss in Musiktherapie durchlaufen folgendes Aufnahmeverfahren:

    1. Gespräch zu Motivation und eingereichten Unterlagen
    2. Gespräch zu vorausgehend eingereichter musiktherapeutischer Fallvignette
    3. Improvisation zu vorgegebenem Thema

    Für Bewerber:innen mit einem Abschluss des Ausbildungsprogramms Musiktherapie ZHdK entfallen oben genannte Punkte 2 und 3. Für sie gelten die erfolgreich absolvierten finalen Leistungsnachweise der Module Musik (Improvisation 2) und Berufspraxis (Präsentation Fallstudie) des Ausbildungsprogramms als übertrittrelevant für das MAS-Programm.

    Alle Bewerber:innen müssen zudem nachweisen, dass sie die Möglichkeit haben, während der Ausbildungszeit mind. 120 Std. selbständig musiktherapeutisch arbeiten zu können (im Praktikum, in Anstellung oder auf Honorarbasis