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    Mehr zu: CAS Kirchenmusikalische Praxis

    Eignung und Zulassungsbedingungen

      Der «CAS Kirchenmusikalische Praxis» wendet sich an diplomierte Musiker:innen.

      Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

      • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
      • berufliche Vorerfahrung
      • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

      Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.