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    Mehr zu: Weiterbildungsstudiengänge in Musikphysiologie

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    • Übertritte und Zulassungen

    Das Angebot richtet sich an Berufsmusiker:in nen, insbesondere Instrumental- sowie Gesangspädagog:innen mit Unterrichtserfahrung.

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik. 
     

    Übertritte und Zulassungen

    • Übertritt in einen CAS höherer Stufe

      Für den Übertritt in einen CAS höherer Stufe muss die Abschlussprüfung des vorangehenden CAS-Moduls bestanden und die Eignung in einem Aufnahmegespräch bestätigt worden sein. Eine bestandene Modul-Abschlussprüfung berechtigt nicht automatisch zum Weiterstudium.

    • Zulassung zum DAS-Abschluss

      Das «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Musikphysiologie» kann frühestens kann nach dem erfolgreichen Besuch der drei CAS-Module in Musikphysiologie basic, intermediate, advanced abgeschlossen werden. Die DAS-Zulassung erfolgt über die:den Hauptfachdozierenden und die Studienleitung. Der Abschluss beinhaltet eine schriftliche Dokumentation zu mindestens 2 Fallbeispielen und 2 Kursen inkl. einer Foto- oder DVD-Dokumentation zu diesen bearbeiteten Beispielen.

    • Zulassung zum MAS-Abschluss

      Voraussetzung für die Zulassung zum MAS-Abschluss ist der erfolgreiche Besuch von mindestens drei CAS-Modulen mit den entsprechenden Leistungsnachweisen/Prüfungen und Übertrittsgesprächen.
      Die Bewerbung zum MAS-Abschluss erfolgt auf Empfehlung der Studienleitung und der:des Hauptfachdozierenden.

      Zur Anmeldung eingereicht werden müssen:

      • Motivationsschreiben in Bezug auf den MAS-Abschluss
      • Inhaltlich-konzeptioneller Beschrieb der beabsichtigten MAS-Abschlussarbeit

      Nach Prüfung der Anmeldung wird in Absprache mit der Leitung Weiterbildung Musik eine verbindliche Vereinbarung über die Themenwahl für die MAS-Abschlussarbeit sowie über den Verlauf des MAS-Moduls getroffen.