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    1. Weiterbildung
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    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Vertiefung Musikpädagogik
    Mehr zu: CAS Vertiefung Musikpädagogik

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Der Studiengang richtet sich an diplomierte Musikpädagog:innen mit Berufserfahrung sowie diplomierte Musiker:innen ohne Musikpädagogikdiplom, die vorgängig bereits den «CAS Praxis Musikpädagogik» absolviert haben. Der «CAS Vertiefung Musikpädagogik» kann als Bestandteil des berufsqualifizierenden «MAS in Erweiterte Musikpädagogik» studiert werden. 

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Vorerfahrung
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik. 

    Praxisschüler: Für die Dauer des CAS-Studiums ist der regelmässige Musikunterricht mit einem Praxisschüler Voraussetzung.

      Übertritte und Zulassungen

      • Zulassung zum MAS-Abschluss 

        Der «Master of Advanced Studies Zürcher Fachhochschule (MAS) in Erweiterte Musikpädagogik» kann frühestens nach dem erfolgreichen Besuch von vier CAS-Studiengängen abgeschlossen werden, wovon mindestens zwei aus dem Bereich Musikpädagogik stammen müssen. Über die MAS-Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.