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    1. Weiterbildung
    2. Musik
    3. Erweiterte Musikpädagogik
    4. CAS Vertiefung Musikpädagogik
    Mehr zu: CAS Vertiefung Musikpädagogik

    Eignung und Zulassungsbedingungen

    Der Studiengang richtet sich an diplomierte Musikpädagog:innen mit Berufserfahrung sowie diplomierte Musiker:innen ohne Musikpädagogikdiplom, die vorgängig bereits den «CAS Praxis Musikpädagogik» absolviert haben.  

    Voraussetzungen für die Studienzulassung sind:

    • erfolgreicher musikalischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation 
    • berufliche Vorerfahrung
    • eigene Unterrichtspraxis während des CAS-Jahres (mind. 1 Schüler:in)
    • positiver Entscheid nach erfolgtem Aufnahmegespräch/Standortbestimmung 

    Eine Aufnahme «sur dossier» ist in Ausnahmefällen möglich. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik. 


    Übertritte und Zulassungen

    • Zulassung zum MAS-Abschluss 

      Der «Master of Advanced Studies in Erweiterte Musikpädagogik» kann in der Regel nach dem erfolgreichen Besuch von drei CAS-Studiengängen abgeschlossen werden, wovon mindestens zwei aus dem Bereich Musikpädagogik stammen müssen. Über die MAS-Zulassung entscheiden die Studienleitung und die Leitung Weiterbildung Musik.